...wenn die Mutter wieder in Elternzeit ist? Dann wäre ja nur noch ein Elternteil Vollzeit berufstätig und der andere eh daheim wegen Elternzeit. Hätten dann andere Eltern vorrangig einen Anspruch auf den KiTa-Platz die BEIDE berufstätig sind? Kann der Vertrag so einfach zum Ende des KiTa-Jahres gekündigt werden mit diesem Grund seitens der KiTa?
LG, engel
KiTA-Platz - kann der gekündigt werden...
Hallo Engel,
also bei uns ist es so, dass der Platz bestehen bleibt, aber ggf. die Stunden gekürzt werden.
Hier wird kein Kind aus dem gewohnten Umfeld gerissen und evlt. nach einiger Zeit noch mal ´ne Eingewöhnung angetan.
Das kenne ich nirgends.
Ich denke also, dass, wenn überhaupt, die Stunden gekürzt werden (müssen).
Gruß
Karen
kommt auf die vereinbarung an. statuten lesen würd ich sagen.
ich kenne eine mama da war es so (aber auch in ö). war aber auch ok für sie. sie war ja daheim und konnte aufpassen während andere dringend auf nen platz warten ...
Wenn es vertraglich bzw. in den jeweiligen Statuten so eingetragen ist natürlich - grundsätzlich kann selbstredend auch eine Einrichtung kündigen, dies ist kein einseitig bindender Vertrag.
In Gebieten in denen die Nachfrage höher als das Angebot ist, ist es auch öfters so, dass man U3-Platz bzw. einen Ganztags-Ü3-Platz dann auch wieder abgeben muss. Wenn die Auszeit nicht zu lange dauert kenne ich es aber auch nur so, dass der Platz dann reduziert wird wenn möglich.
Aus DIESEM Grund wird kein Kiga-Platz gekündigt, aber die Stunden gekürzt. Du hast nur Rechtsanspruch auf einen Halbtagsplatz. Und das muß auch nicht zum Ende des Kigajahres sein, sondern zu dem Zeitpunkt, wo eben der Ganztagsplatz nicht mehr benötigt wird.
Aus einem anderen Grund kann dir hingegen schon der Kigaplatz gekündigt werden. Für die Einrichtung ist eine Kündigung möglich - genauso wie für dich.
Hallo,
bei uns wird da gar nichts gekürzt. Ist ein privater Kindergarten. Hauptsache das Geld fliesst.
Wir haben unseren Platz und fertig. Egal ob ich nun stundenweise arbeite, gar nicht oder Vollzeitbeschäftigt bin. Dafür zahlen wir ja auch 250 Euro jeden Monat - für 6 Stunden am Tag.
LG
Caro
Nur für unter dreijährige überhaupt möglich - aber da pädagogisch nicht sinnvoll wird es normalerweise nicht praktiziert.
Les doch einfach im Vertrag drin, das müsste da drin stehen.
Teilweise werden aber die Zeiten etwas gekürzt, weil das manchmal für die großen Geschwister sehr schwierig ist, sie wissen ja, dass Du dann wieder mit dem Baby heim gehst und fühlen sich teilweise ganz schön abgeschoben.
da ist vor allem die Frage, wie Du damit umgehst, also besser gegensteuern, damit das große Kind sich trotzdem noch gut fühlt und Spaß in der Kita hat.
sonst wird üblicherweise der Betreuungsvertrag nur in sehr seltenen fällen gekündigt (wenn monatelang nicht gezahlt wird, es große Hygieneprobleme gibt, das Kind sehr häufig verspätet abgeholt wird trotz mehrmaliger Anmahnung und dafür extra jemand länger da bleiben muss...) da muss normal einiges zusammen kommen.