Kann mir jemand sagen, wie viele Stunden man für das 1. Kind Anspruch auf Kinderbetreuung hat, wenn man mit dem 2. Kind in Elternzeit ist? Habe mal gehört, dass man nur Anspruch auf eine Halbtagsstelle hat? Stimmt das? Wir wohnen in Schleswig-Holstein.
Viele Grüße
mabe7979
Anspruch auf Kinderbetreuung
Solange dein Kind keine 3 Jahre ist und du es nicht berufsbedingt in eine Kita geben musst, besteht glaub kein Anspruch.
Dein Kind ist laut deiner VK 2, diese haben erst ab 2013 einen rechtsanspruch auf einen Kita Platz.
Ab 3 hast du Anspruch auf mind. Halbtags.
Lg Alex
Vielen Dank für Deine Antwort Alex.
Meine Tochter wird Mitte Juli diesen Jahres 3, sprich ab 01.08.2012 hätte sie Anspruch auf einen Kita-Platz. Meine Frage ist nun, ob halbtags oder ganztags, wenn ich in Elternzeit bin. Ich geh ja ab Anfang 2013 wieder arbeiten. Sie ist seit ihrem 1. Lebensjahr bei einer Tagesmutter, weil ich einen festen Arbeitsvertrag habe. Wäre für die Kleine jetzt nicht so toll, wenn sie für paar Monate zu Hause bleiben müsste um sich dann wieder einzugewöhnen .
Halbtags muss eine Stelle für ein 3-jähriges Kind da sein, aber es kann sein, dass du nicht in deine wunschkita kannst...je nach Plätzen.
Ganztags musst du mal Nachfragen. Da geht's auch nach Situation. Eine Mutter, die arbeiten muss wird einer Mutter, die zuhause ist, vorgezogen.
Erkundige dich rechtzeitig, in einigen Städten sind die Kita plätze ziemlich rar
Alles gute!
Die Auskunft war nicht ganz richtig. Ab 3 hat man immer nur einen Rechtsanspruch auf einen Halbtagsplatz. Es ist völlig egal, ob die Eltern berufstaetig sind, oder nicht.