Gastkindregelung in Bayern

Hallo zusammen,

bei uns (wir wohnen in Bayern) gibt es relativ neu die Regelung, dass Gastkinder in ortsfremden Kindergärten nicht mehr aufgenommen werden dürfen. Ganz egal aus welchen Gründen. Einzige Außnahme: Es handelt sich um ein Kind mit heilpädagogischen Förderbedarf und kann keinen Regelkindergarten am Wohnort besuchen.

Ich weiß nicht, ob das für ganz Bayern gilt, oder das jetzt ausschließlich in unserem Bezirk so durchgesetzt wurde.

Kennt sich evtl. jemand damit näher aus? Sei es aus eigener Erfahrung oder beruflich? Mich würde z. B. interessieren ob diese Regelung auch gilt, wenn ich und mein Kind einen Zweitwohnsitz am Standort des Kindergarten haben?

Danke vorab #blume

Liebe Grüße
Nina

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Hallo!

Nein, das ist nicht normal. In der Region Nürnberg haben sich sogar mehrere benachbarte gemeinden zusammen geschlossen und man muss da gar keinen Gastkindantrag mehr stellen. Das wird dann intern zwischen den gemeinden verrechnet.

Natürlich ist die Gemeinde nicht immer arg glücklich - sie haben die Kosten für den Bau und Betrieb der Kita, und dann gehen vor allem Kinder aus anderen Gemeinden hin, aber normalerweise ist es möglich.

Frag auch mal nach Ausnahmen, etwa, wenn Du in der Gemeinde arbeitest wo die Kita ist hast Du ja auch ein besonderes interesse, und für deinen Arbeitgeber wäre es auch wichtig, dass Du eine gute Betreuung hast.

Und das wird nur von der Gemeinde geregelt, es kann also im Nachbarort schon ganz anders aussehen!

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Hallo Nina,

ich komme auch aus Bayern (Nordbayern) und ich habe Kira an meinem Arbeitsort in den Kiga gegeben.
Wir haben damals bei unserer Gemeinde einen formlosen Antrag gestellt, in dem ich genau beschrieben habe, warum Kira genau in diesen Kiga gehen sollte.
2 Tage später (war sehr dringend!) hatte ich vom Bürgermeister die Bestätigung, daß sie den kommunalen Anteil vom Platz übernehmen.
Anfang des Jahres sind wir umgezogen, habe das Gleiche noch einmal geschrieben und auch diese Gemeinde übernimmt die Kosten.
Selbst einem Schulbesuch in der "fremden" Gemeinde würde gehen, wurde mir erklärt!

Vielleicht doch Regionsabhängig#kratz!

Alles Liebe,agrokate!

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Hi,

also bei uns (auch Bayern, Unterfranken) gilt diese Regelung definitv nicht. Es ist in den Satzungen des Kiga festgeschrieben, dass nicht nur Kinder aus der Gemeinde aufgenommen werden dürfen sondern auch aus dem gesamten Landkreis wenn entsprechende Plätze frei sind. Wir haben auch einige Kinder im Kiga, die ebend nicht im Ort wohnen, sondern im Nachbarort oder sogar in der Nachbarstadt, weil in der Stadt weniger Plätze zur Verfügung stehen.

Ich kann mir nur vorstellen, dass es eine Regelung eurer Gemeinde/Stadt oder des Landkreises ist. Gerade heute morgen habe ich einen Bericht im Radio gehört, dass es in den Städten ganz eng ist mit Kiga-Plätzen aber auf dem Land die Kigas oft nicht voll augelastet sind. So eine Regelung macht vor diesem Hintergrund ja überhaupt keinen Sinn.
Na egal, wegen dem Zweitwohnsitz weiß ich leider nicht Bescheid. Kann mir aber gut vorstellen, dass man so diese Regelung umgehen kann (wenn z.B. die Großeltern in dem Ort wohnen).

LG Julia

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Hallo Julia,

wir würden keinem Stadtkind einen Platz weg nehmen, da wir eine Sonderregelung bekommen haben. Somit hätte unsere Tochter einen reinen Nachmittagsplatz erhalten. Nur deshalb sei es ursprünglich auch möglich gewesen.

Natürlich versteh ich, dass keine Gastkinder aufgenommen werden könnten, wenn ortsangehörige dann keinen Platz mehr bekommen würden dadurch. Aber wie gesagt, dies ist bei uns nicht der Fall, denn i. d. R. werden in diesem Kindergarten keine reinen Nachmittagsplätze vergeben und wir würden uns einen Ganztagsplatz mit einem Halbtagskind teilen.

Verzwickt alles #schwitz

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Nee, du hast mich da falsch verstanden. Das war nur als Beispiel gedacht und ich wußte ja nicht ob dein Kind in der Stadt oder einer Gemeinde in den Kiga soll.

Find ich aber schon seltsam, dass ihr so wenig Ganztagskindergärten habt. Bei uns haben fast alle Kigas bis 17 Uhr offen, ok Freitags nur bis 15 Uhr. Nur in ganz kleinen Gemeinden ist es manchmal etwas anders.

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass es klappt mit dem Platz. Notfalls geh zum Träger der Einrichtung bzw. mach ruhig arg auf Mitleid bei der neuen Leitung. Kann ja nicht sein, dass du was zugesagt bekommst, arbeiten gehen musst und dann alles nicht klappt wegen ner neuen Leitung.

LG

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Bei uns scheint es leider schwieriger zu sein. :-( I

Ich hab eigentlich bereits die schriftliche Gastgenehmigung aus unserer Gemeinde und eine mündliche Zusage des Kindergartens. Die genehmigte Kostenübernahme durch unsere Gemeinde liegt dem Kindergarten auch schon einige Zeit vor.

Der Grund warum unser Kind nicht am Wohnort in den KiGa gehen kann ist sogar begründbar: Bei uns hat der Kindergarten, sowie weitere Kindergärten in unserem Landkreis, nur vormittags geöffnet. Vereinzelt gibt es Tage, an denen Nachmittags noch ein paar Stunden geöffnet ist.
Ein einziger Ganztagskindergarten, den unsere Tochter aufgrund der Wohnortzugehörigkeit ganz regulär besuchen könnte, hat bis 16 Uhr geöffnet.
Nun arbeite ich jedoch bis 16.15 Uhr in der Stadt. Von dem her ist es nie und nimmer möglich, dass mein Kind um 16 Uhr abgeholt werden kann. Bekannte / Freunde haben wir bei diesem Ganztagskindergarten nicht, Familie aus meiner Seite wohnt hier nicht und die Familie meines Freundes sind um diese Zeit auch noch in der Arbeit. Somit ist es auch nicht möglich, dass jemand anders sie abholt / mit nehmen könnte.

Aufgrund eines Leitungswechsel in der Einrichtung steht unsere Zusage, die wir nur mündlich hatten (schriftlich hätten wir diese Ende April bekommen sollen), auf den Platz nun wieder komplett auf der Kippe, da es wohl eine neue Regelung hier gibt, dass prinzipiell keine Gastkinder mehr aufgenommen werden dürfen.

Dieser Kindergarten hätte täglich bis 16.30 Uhr geöffnet und liegt direkt neben meiner Arbeitsstelle.

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Bitte doch mal Deinen Arbeitgeber bzw. jemand aus der Personalabteilung nochmal nachzufragen oder bei der Gemeinde ein wenig Rabatz zu machen. Arbeitsplätze sind ja auch wichtig.

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Hallo,

bei uns ist es auch so. Wir wohnen außerhalb von München, haben ewig mit einen Platz gezittert, wie Maximilian 1 Jahr alt war und in die Kita vor Ort sollte. Am Arbeitsort München haben wir nicht mal die Chance auf einen Platz in einem privaten Kita gehabt, trotz Zusage unserer Gemeinde für die Kosten. Grund: München hat soviel Bedarf für die eigenen Kinder, dass alle Zuschüsse gestrichen werden für die gesamte Kita, wenn ein Kind aus dem Umland angenommen wird.

LG

Steffi

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Hallo Steffi,

wir sind auch aus südbayerischen Raum :-)

Ja, diese Regelung ist mir bekannt und irgendwie auch ein Stück weit nachvollziehbar. Auch wenn es extremst ärgerlich ist.
Allerdings nehmen wir keinem Stadtkind einen Platz weg, da wir eine Sonderreglung vereinbart hatten, dass mein Kind nur am Nachmittag kommt.

Reine Nachmittagsplätze werden hier in der Region gar nicht mehr vergeben. Wir teilen uns also einen Ganztagsplatz mit einem Kind, welches täglich mittags abgeholt wird.

Und nur daher konnte mir die ehemalige Leitung auch eine Zusage machen. Denn ansonsten gäbe es generell keinen freien Platz mehr. Weder für Stadt- noch, bzw. schon gar nicht, für Landkinder.

Was habt ihr nun gemacht, wenn ich fragen darf?

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Wir haben 2 Wochen vor meinem Arbeitsbeginn die Zusage für einen Halbtagesplatz bekommen. Mein Mann hatte zu diesem Zeitpunkt schon seine Elternzeit um einen Monat auf 3 Monate verlängert (Gott sei Dank hatten wir noch genug Ersparnisse, Elterngeld lief ja nach 2 EZ-Monate von ihm aus und einen sehr kulanten Arbeitgeber).

Maximilian ging dann von Mai - August bis 12.30 Uhr in die Krippe. Ab September dann bis 15.30 bzw. 14.30 (Freitag hat unsere Krippe nur bis 14.30 Uhr auf).

Das sah bei uns so aus:

Montag: ich bringen, Mein Mann holen (07.30 - 15.30)

Dienstag: Ich bringen, er holen (07.30 - 15.30)

Mittwoch: er bringen, ich holen (07.30 - 15.30)

Donnerstag: ich bringen, er holen (07.30 - 15.30)

Freitag, er bringen + holen (07.30 - 14.30)

Freitag hat mein Mann sein Home-Office und arbeitet von zu Hause aus.

Derjenige der morgens bringt, muss halt abends länger arbeiten und ist dann erst so um 17.45/18.15 zu Hause.

Optimal ist es nicht, aber wir machen das beste daraus.

Seit November geht Maximilian in den Kindergarten. Der fängt schon um 07.00 Uhr an (er ist sowieso schon um 06.00/06.30 wach) und wir haben bis 16.00 Uhr gebucht bzw. Freitags bis 15.00 Uhr. Der Kindergarten hätte aber bis 17.00 Uhr bzw. Freitag bis 16.00 Uhr auf.

Puh ist das jetzt lang geworden, aber einfacher konnte ich es nicht erklären.

Ich hoffe, ihr findet auch noch eine Lösung, mit der alle irgendwie leben können.

LG

Steffi

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Bei uns ist es auch so ( Raum Augsburg) , wir dürfen keine Gastkinder mehr aufnehmen.
Ist die Order von gazn oben und ab sofort.

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Ich versteh es ja prinzipiell auch. ABer nicht, wenn es bereits eine offizielle mündliche Zusage gab und auch schon alles geregelt wurde. Sowas geht halt dann nicht. Oder seh ich das falsch?
Auf jeden Fall meinte der KiGa dies auch und hat uns heute bestätigt, dass wir den Platz nun wie vereinbart im September erhalten #huepf

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Ups, dass hatte ich in meinem Eröffnungsbeitrag ja nicht erwähnt mit der Zusage.... #hicks

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