Änderung Abholberechtigung - weniger Personen

Wir sind seit 2 Jahren im Kiga.

Nun muß was vorgefallen sein und wir dürfen ab sofort nur noch neben den Eltern 2 weitere Personen zum Abholen bevollmächtigen.
Also insgesamt nur 4 Personen können das Kind abholen - Eltern und z.B. die Großeltern.

Man kann dann nicht mehr wie all die Jahre die 2. Großeltern oder Tanten und Freunde bevollmächtigen.

Ist es eigentlich rechtens?

Kann ein Kindergarten das verlangen?
Zumal man ja unter anderen Vorrausetzungen den Vertrag geschlossen hat.

Für viele Eltern reicht es nicht aus, wenn sie nur 2 weitere Personen bevollmächtigen dürfen. Vorallem: was ist dann, wenn diese Personen durch Urlaub oder Krankheit ausfallen?

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Na, wenn du doch eh den Kindergarten verklagen willst, kommt es auf einen Grund mehr oder weniger auch nicht an #cool

http://www.urbia.de/forum/4-kindergartenalter/3633016-zahnwechsel-kind-wird-wegen-mundspucke-von-erzieherin-bestraft

Probieren kannst du es ja, auch wenn ich bezweifle, dass nur eine deiner Klagen Erfolg haben wird :-)

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#danke für diesen erhellenden und amüsanten Link!
Ich glaub, ich bin viel zu selten hier im KiGa-Forum unterwegs, sehr lustig, diese Frau.

LG,
Andrea

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Ich kann mir schon vorstellen das es rechtens ist. Aber wenn ich ganz ehrlich bin, weiß ich gar nicht mehr wen wir damals bei unseren Kindern angegeben haben. Wenn mein Kind von jemand anderem abgeholt wird, dann sage ich morgens im Kindergarten Bescheid. (z.B. auch wenn eines meiner Kinder nachmittags direkt zu einem Freund/Freundin geht und dann von dieser Mutter mit abgeholt wird.)

Ich würde einfach einmal nachfragen ob etwas vorgefallen ist oder warum sie das ändern. Im Zweifel kannst du deine Bevollmächtigten jederzeit ändern, was du dann ja nach Bedarf machen kannst. (Heute bevollmächtige ich die Oma, morgen muss ich die Vollmacht leider ändern, weil die Tante abholt.) ;-) Mal schauen wie lange die das mitmachen.

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Also ganz ehrlich denke ich das 4 Personen reichen sollten, es müsste doch arg viel schief laufen wenn alle 4 auf einmal das Kind nicht abholen können.

Ich hab nur meine Mutter und meine beste Freunin berechtigt und bisher haben die das Kind noch nie abgeholt weil ich es immer mache, arbeite ich mal länger ruf ich kurz durch und hol sie halt später.

LG

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Hallo,

bei uns war es so, dass geraten wurde nicht zuviele zusätzliche Personen anzugeben.
Eben um den Überblick zu haben. Ob sie das vorschreiben können weiss ich nicht.

Bei der Berechtigung geht es ja darum, das Kind mitnehmen zu dürfen obwohl wir Eltern das nicht angekündigt haben.

Wir haben meine Eltern und meine Schwiemu angegeben, da sie auch eingesprungen sind wenn ich ungeplant mittags länger arbeiten muss.

Geht Niklas gleich mit einem Freund mit, teile ich das morgens mit und dann geht das in Ordnung.

Lg
Tanja

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Hallo,

wir haben auch mehr als 4.

Da sind

1. unsere Nachbarn, weil es am wahrscheinlichsten ist, dass sie mal aushelfen.

2. Unsere Paten für Notfälle wüsste ich aber nie wer gerade Zeit und in der Nähe ist also nochmal 2 Personen

3. Die Oma für den allergrößten Notfall, weil sie 35 km weit weg ist.

Sollte ich wirklich nur 2 weitere Personen haben, müsste ich das auch je nach Bedarf ändern, weil bei uns nur abholen darf, wer im Vertrag steht.

Ob das rechtens ist, weis ich nicht, aber der Kindergarten hat viel Aufwand, wenn es regelmäßig geändert wird, weil mal die oder jene Situation ist. Ob sie das Bedacht haben?

LG

Steffi

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Willst Du behaupten, Du hättest mehr als 3 Personen im Umfeld, denen Du traust?

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Du bist soooooooooooooooo böse #rofl#rofl#rofl

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Ich kann diese Phasen nicht mehr ganz ernst nehmen, in denen sich die schwerwiegenden Probleme so häufen :)

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wir haben da auch viel mehr als 4 Personen drin stehen.
- meine Eltern
- meine SChwiegereltern
- Freunde von uns, deren Tochter mit unserer Tochter in die Gruppe geht
- Nachbarn, mit denen wir befreundet sind, und deren Tochter in die Kigagruppe meiner Tochter geht
- eine Freudin von mir

und ja - all diesen Menschen vertraue ich.
Gerade die mit den Kindern vertrauen uns auch.
Uns haben diese Vollmachten bisher auch schon viel geholfen.
Und nein, das kann man nicht immer schon am Morgen klären

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Hallo,

bei uns gibt es keine Höchstzahl an Bevollmächtigungen, aber die meisten kommen auf 4 Personen inklusive der Eltern.

Wichtig ist, dass wenn man jemand anderen bevollmächtigt, dass man die Person mal im Kindergarten vorstellt. Also wenn Besuch kommt, nehme ich den Besuch mit beim Abholen, ein kurzes Hallo.

Wobei ohnehin nur die bevollmächtigt sind, die häufigen Kontakt zum Kind haben und sehr wahrscheinlich einspringen können.

Wenn plötzlich jemand von weiters her abholen müsste, wegen Betreuungsnotstand, wird ohnehin darum gebeten, diese Person mal vorzustellen.

Falls eine andere Kindergartenmutter das Kind abholen darf, schreibt die Mutter morgens kurz eine Zeile mit Datum / trägt es in eine Liste ein und sagt einer Erzieherin bescheid. Heute Nachmittag geht mein Kind mit Kind xy mit.

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boa ey..plärr
ist das reeeechtens...heul

man..wenn deine von dir genannten und schriftlich festgehaltenen personen nicht zu dem zeitpunkt abholen können, dann gib jemand anderen einen zettel (vollmacht) mit und gut ist
denkste die böse erziherin sagt dann..ne also frau schneeflocke hat vertraglich nur abc angegeben, sie dürfen das kind nicht abholen

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"denkste die böse erziherin sagt dann..ne also frau schneeflocke hat vertraglich nur abc angegeben, sie dürfen das kind nicht abholen "

wenn sie die Person noch nie gesehen haben: ja. Dann rücken sie das Kind nicht raus.

wenn die Person schon öfter beim Abholen mit dabei war und die Mutter kurz im Kindergarten angerufen hat, dass eine andere Person mit Vollmacht abholt, dann geben sie das Kind dieser Person mit.

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ist mir in berlin hier, noch nie passiert