Hallo Ihr Lieben,...
also ... mein Pupsi geht ab Januar (1 Jahr) in die Krippe.
Da ich wieder schwanger bin steht mir nur ein Halbtagsplatz zu.
Soweit so gut... grade hab ich im Netz gelesen das man einen Antrag beim Jugendamt auf Übernahme der Kosten stellen kann, falls das Einkommen nicht so fett ist.
Da ich bereits seit Dezember 2012 dann im Mutterschutz bin (nahtloser Übergang von Elterzeit Kind 1 in Mutterschutz Kind 2) quasi ab Februar 2013 wieder Elterngeld bekomme, was ja auch nur 65% meines Einkommens sind, meint ihr ich hab da ne Chance?
Könnte ja wieder mal so ausgelegt werden, das ich mir dessen bewusst war und wenn es mir finanziell nicht möglich ist ... hätte ich auch kein 2tes Kind ..
Versteht Ihr worauf ich hinaus will ?
Also es wäre super wenn mich das Amt unterstützen würde.
Mein Mann (bin also verheiratet verdient als Kraftfahrer nun auch nicht die Welt.... das fliesst ja sicher da in die Berechnung mit ein.
Hat einer ne Ahnung / Erfahrung???
Lieben dank im vorraus
Nicole ...
Krippenkosten werden vom Jugendamt übernommen? ???
Hallo!
Du kannst sicher beim Jugendamt nachfragen.
Aber Dein Kind ist noch klein, Krippenplätze rar, Du bist selber zu Hause weil noch ein Kind betreut wird/ Du schwanger bist und Ihr habt ein gewisses Einkommen.
Wenn Euer Einkommen über einen bestimmten Satz ist, dann müßt ihr Euer privates Vergnügen ( und was anderes ist es nicht) selbst finanzieren.
Soziale Kontakte und Integration kann man seinem Kind auch ohne einen Kindergarten bieten, dafür müßte man aber selber was tun!
arielle
Hallo, hier wirst Du keine vernünftige Antwort bekommen. Wir kennen Dein Einkommen nicht und was viel wichtiger ist, die Kostenübernahme ist doch überall anders geregelt.
Bei Euch im Osten gibt es ja noch viel mehr Krippenplätze, Du hast ihn ja auch schon sicher.
Erkundige Dich beim zuständigen Amt, die können Dir eine nützliche Antwort geben!
Zum Rest sag ich lieber nix
Gruß Murkel
Hier würdest du keinen Platz bekommen, wenn das Kind so klein ist und die Mutter mit dem nächsten zu Hause sitzt.
Ich bin kein Gegner von früher Fremdbetreuung, aber ich würde ein so kleines Kind nicht in die Kita geben, wenn es nicht nötig wäre.
lg
also kannst du mir mal erklären warum du jemanden den platz wegnimmst der arbeiten geht ???
und dann noch willst das die Allgemeinheit der Steuerzahler für DEIN privatvergüngen auf kommen soll
und für Erziehung und sozialkontakte usw sind die ELTERN zuständig
den KRIPPE und KINDERGARTEN sind FAMILIENERGÄNZEND und nicht FAMILIENERSETZTENT
den den rest verkneife ich mir den ich weiß was ein Lkw Fahrer bei meinem Papa verdient
( der hat eine Spedition )
Ähm. Lass mich mal überlegen, weil vielleicht ab dem ersten Januar jedes Kind nach ersten Geburstag einen gesetzlichen Anspruch hat ????
Das bedeutet aber nicht, daß jedes Kind mit einem Jahr in die Krippe MUSS
Hallo,
versuchen kannst du es, aber HIER hättest du nur Chancen, wenn
- du alleinerziehend bist und wieder arbeiten willst (Garantierte Betreuung, um überhaupt eingestellt zu werden)
- du alleinerziehend bist und deinen Arbeitsplatz erhalten willst, aber mit deinem Einlkommen den Platz nicht finanzieren kannst. Tagesmutter muss vom Jugendamt geprüft sein oder eben Krippe
- es deinem Kind bei dir so sch*** geht, dass es in einer Krippe besser aufgehoben ist, aber das schlecht gehen noch nicht ausreicht, um eine Pflegefamilie in Betracht zu ziehen.
- du nachweislich direkt nach dem Mutterschutz des zweiten Kindes wieder arbeiten möchtest, weil euer beider Einkommen nicht ausreicht und dann BEIDE Kinder betreut werden müssen z.B. eines Oma/Opa, eines Krippe oder eben beide Krippe.
- ihr euch einen Kindergartenplatz AB 3 Jahren nicht leisten könnt.
Das ist aber glaube ich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und kommt auch etwas auf den Mitarbeiter an. Manche lehnen sofort und strikt ab, manche legen einzelne Punkte im Rahmen des Gesetzes weiter aus ....
lassmdir vom jugendamt einen antrag schicken,m füll ihn aus undn du wirst schlauer sein. eventuell werden die kosten anteilig oder ganz übernommen, das wird dir hier bei urbia aber keiner sagen können.
lg
Wirtschaftliche Jugendhilfe gibt es nur, wenn Du die Fremdbetreuung brauchst um
- dem Arbeitsmarkt zur verfügung zu stehen, also Arbeiten oder aktiv arbeit suchen mit vielen Bewerbungsgesprächen, aber es wird auch kein Ganztagsplatz gezahlt, wenn die mutter nur halbtags arbeitet - wird das auch nur beantragt landest Du auf der schwarzen Liste
- es dringenden Integrationsbedarf gibt, etwa weil Du kein Wort Deutsch sprichst
- Es anderweitige Sonderfälle gibt, etwa wenn das Geschwisterchen Schwerstbehindert wäre, Du krank wärst und deswegen ein paar Stunden Pause am tag bräuchtest, Du während der Betreuungszeiten zur Krebstherapie ins Krankenhaus gehen müsstest...
Wenn Du den Antrag nur stellst, damit Du mehr Zeit fürs Baby hast, dann wird der todsicher abgelehnt und die im Jugendamt merken sich Deinen Namen mal für zukünftige Probleme...
Hallo,
wir bekommen den platz teilweise finanziert, da ich alleinerziehend und berufstätig bin (halbtags). aber so einfach geht das nicht. hier ist es so, dass du erstmal anspruch auf wohngeld haben musst. wenn du da den bescheid bekommen hast, musst du ihn zu der stelle schicken, die zuschuss für den kiga gibt. die berechnet dann wieder neu, ob es überhaupt notwendig ist..... ist suuuuperumständlich und mir graut es jedes mal vor dem antrag .
mein sohn musste in die krippe mit einem jahr wg arbeit. als ich dann einen antrag stellte, dass er täglich eine stunde länger bleibt - damit ich mal in ruhe einkaufen kann oder so -wurde dies abgelehnt, da man nur die WIRKLICH BENÖTIGTE betreuungszeit genehmigt bekommt. ausnahmen bestätigen die Regel, z. B. in fällen, wo es sozial notwendig ist oder so. von daher denke ich, kannst du dein anliegen vergessen. du bist zu Hause und bist hoffentlich "normal" zu deinen kindern! die stunde hab ich dann halt dann noch zusätzlich gezahlt. übrigens: ich hab nie 100 % übernommen bekommen. es war immer nur ein teilbetrag....
LG