hallo, wer kann mir helfen, kenne mich nicht aus. Wer bekommt dieses Formular von mir?
Arbeitgeber od. Krankenkasse?
Was muss ich ankreuzen?
keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung
oder Anspruch auf EFZ für ___ Tage ???
Lieben Dank D.
Ärztliche bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Kriegt die KK. Der Arbeitgeber bekommt eine Kopie.
Danke. Dann muss ich also eine Kopie machen und dann zur KK schicken?.
Hätte ja auch sein können, das der Arbeitgeber das zur KK weiterleitet.
LG D.
hallo,
die kk fragt eh beim ag nach, wieviel dir zusteht. also informieren die den ag.
*lg*
Die Frage kann Dir niemands beantworten, es kommt auf Deinen Vertrag an.
Es gibt AG, die zahlen bei Erkrankung des Kindes normal den Lohn weiter für einen bestimmten Zeitraum - dann bekommt das Formular der AG. Hast Du keinen Anspruch dem AG gegenüber, dann bekommt das Formular die KK und diese setzt sich zwecks Höhe des Lohns mit Deinem AG in Verbindung.
LG
Hey,
sie ist doch nicht privat, sondern gesetzlich versichert.
vG
ficus
Was hat das mit einer PKV oder GKV zu tun?
Ich selbst bin in der GKV und hatte schon Arbeitgeber, die völlig normal den Lohn fortgezahlt haben für 4 bzw. 5 Tage.
Mein jetziger Arbeitgeber macht dies nicht und die Bescheinigung geht somit umgehend sofort zur KK und diese regelt mit meinem AG alles Weitere, jetzt erst Anfang Oktober so gehandhabt!
Hallo,
wenn nichts in deinem Vertrag geregelt ist, hast du die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Tage (abweichende Regelungen für Alleinstehende und bei mehr als einem Kind) Anspruch auf das sog. Kinderkrankentagegeld.
Rechne aber bitte damit, dass du nicht 100% deines normalen Verdienstes von der Krankenkasse weiter gezahlt bekommst - es sei denn, in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du auch im Krankheitsfall deines Kindes zu 100% deines Verdienstes weiter gezahlt bekommst, das würde bedeuten, du bekommst anteilig etwas von der Krankenkasse und den Rest von deinem Arbeitgeber.
Schau mal hier:
http://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/k/kinderkrankengeld/40026
du kannst oben noch auswählen, wie hoch das Kinderkrankentagegeld ist.
vG
ficus
P.S. Manchmal lohnt es sich, darüber nachzudenken, nicht doch lieber Urlaub zu nehmen, statt sich krank schreiben zu lassen.....
Hallo, ich habe noch ein schulpflichtiges kind, da ist der urlaub eh schon knapp bemessen und jeder einzelne urlaubsTag muss gut geplant und überlegt sein.
lg D.
Hi,
gerade wenn NICHTS im Vertrag steht (oder Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) müsste m.W. nach der AG dir 5 Tage volle Lohnfortzahlung gewähren.
Weil der Paragraph 616 BGB ausgeschlossen sein muss, damit das NICHT der Fall ist. Die 5 Tage sind das Ergebnis richterlicher Interpretationen vom Begriff "angemessen".
Und damit würde ich sagen, wenn er nicht ausgeschlossen ist hast du sie.
Und dann bekommt natürlich der AG die Bescheinigung. Wobei es natürlich gerade bei kleinen Betrieben mit eher weniger als mehr professioneller Personalabteilung da ein gewisses Maß an Unwissenheit geben kann.
Bei mir ist es ganz einfach und eindeutig:
- ich habe - per Betriebsvereinbarung eindeutig definiert - 5 Tage volle Lohnfortzahlung.
- die Bescheinigung bekommt bei mir IMMER der Arbeitgeber (im Original).
- natürlich muss ich ankreuzen bzw. rein schreiben, dass ich Anspruch auf EFZ für 5 Tage habe.
- wenn die 5 Tage aufgebraucht sind leitet mein AG sie weiter an meine Krankenkasse, die mir ja für weitere 5 Tage das Krankengeld zahlen würde. Innerhalb der ersten 5 Tage bekommt die KK die überhaupt nicht, warum auch? Der AG zahlt die ja bei mir voll.
Vielleicht ist es ja bei dir genau so einfach . Herausgefunden habe ich es, als ich ganz einfach beim ersten Fall, dass eines meiner Kinder krank war die entsprechenden Verantwortlichen bei meinem Arbeitgeber gefragt habe. Für Dinge wie Betriebsvereinbarungen...ist auch der Betriebsrat eine gute Informationsquelle.
Ich denke, du solltest direkt bei deinem Arbeitgeber nachfragen. Nicht, dass du das Original brav an die KK schickst (mit vielleicht falschen Angaben, denn diese Frage kann dir niemand hier beantworten) und dein AG dann - berechtigterweise - auf dem Original besteht...bis du das wiederhast kann es schon kompliziert werden.
Wenn es nicht gerade ein Mini-Betrieb ist wirst du nicht der erste Fall dieser Art sein, und deine Frage, wie es abläuft sicher dort am besten beantwortet werden.
Viele Grüße
Miau2