Rechtsanspruch Betreuung KITA/Tagesmutter bei 4 h

Huhu,

ab Montag habe ich wieder Arbeit!#huepf

4 Stunden täglich/20 h in der Woche, Arbeitszeit 8-12 Uhr

Bisher hatte ich meine beiden Süßen (der Kleine Tagesmutter, die Große KITA) für 6 Stunden zur Betreuung angemeldet (9-15 Uhr).

Nun will ich hier gerade diesen Antrag auf Rechtsanspruch dingens ausfüllen (soll auf 7 Stunden erhöht werden) und frage mich, ob ich überhaupt Anspruch auf 7 Stunden habe, wenn ich doch nur 4 Stunden arbeite. Fahrtweg ist nich.

Aber um 12 Uhr machen beide in ihren Einrichtungen ja schon Mittagsschlaf, da kann ich sie doch schlecht immer rausholen? Oder wie ist das???

Machen die da Zickenzauber beim Amt oder wird das bewilligt??

die anlie#winke

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Hallo,

das ist ganz unterschiedlich, in Hamburg ist der Rechtsanspruch für ein Kind ab 2 25 Std die Woche, aufzuteilen wie man will. Ab 3 sinds 5 Std die Woche.
Für mehr Stunden muss man hier mindestens 15 Std oder 3 Tage arbeiten, da hoffe ich grad auf ne 6-StdBewilligung (arbeite 10-11 Std an 2 Tagen).

Hier gibt es keine 7-Std-Plätze, aber mit 4 Std am Tag würde das Amt schauen, ob 5 Std reichen oder ob man 6 Std ausgibt, was sehr wahrscheinlich ist. Mehr ginge nur, wenn man im Schichtdienst arbeitet.

Frag bei deinem Amt nach, das ist überall anders und alles eine Frage des Sachbearbeiters .
(ich arbeite in ner KiTa und mit 4 Std die Wo. gabs nicht mehr als 4 Std am Tag, andere bekamen aber ihre 8 Std weiter bewilligt "man muss das Kind ja nicht rausreißen".Selbes Amt, unterschiedliche Toleranz)

LG

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Keine Ahnung,aber wieso nicht du arbeitest ja .
Viel Glück!

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Na mit Sicherheit hast du kein Anspruch - welche Anspruchsgrundlage sollte es sein ? Du arbeitest 4 Stunden. Keine Anfahrt ????

Ich persönlich würde in dem Falle die Klappe halten und die Kids da schön weiter 6 Stunden lassen oder ??? Was mir nicht verständlich ist ? Dein kleineres Kidn geht bereits in zur Tagesmutter und du hast bist jetzt nicht gearbeitet, was war da der Anspruch auf 6 Stunden ?

Im Zweifelsfall anonym bei Behörden anrufen und sich informieren.

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Im SGB VIII, das den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz regelt, steht: "Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf." Wenn es bei euch ausreichend Plätze gibt, dürfte das Aufstocken ja kein Problem sein, bei knappem Angebot kann das anders aussehen. Aber da würde ich einfach mit dem zuständigen Amtsmenschen reden.

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Kann man denn die 6 Stunden anders verteilen? 7.30-13.30 Uhr sollte ja reichen. Oder geht das nicht? Auf jeden Fall sollten deine Abreitszeiten abgedeckt sein.

LG
Susanne

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Kommt glaube ich total auf die Kita-Situation bei Euch vor Ort an. Ich musste hier angeben, auf welche Zeiten sich meine Arbeit normalerweise verteilt und das vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Es geht also nicht nur um die 4 Stunden, sondern auch darum, ob die von 7 bis 11 Uhr zu leisten sind, von 8 bis 12 Uhr oder von 9 bis 13 Uhr, täglich oder auch mal 20 Wochenstunden auf 3 Tage verteilt usw. Ich habe mir von meiner Chefin bestätigen lassen, dass ich 20 Wochenstunden arbeite, die sich je nach anfallender Arbeit flexibel aufteilen zwischen 4 Std. à 5 Tage und 6,5 Stunden à 3 Tage. Zzgl. 1 Stunde Fahrzeit pro Tag hatte ich damit den Anspruch auf 35-40 Stunden sicher (hier gibt es nur Wochenstunden, keine Tagesstunden in der Kita).