Hallo, unser Sohn war vor 2 Tagen bei seiner Kindergartenfreundin zu Besuch. Dort spielten sie im gesamten Haus und machten wohl im Bad den Wasserhahn auf. Das Waschbecken ist recht klein, der Abfluss war wohl zu und der Überlauf mit der Wassermenge überfordert. So lief das gesamte Bad voll Wasser. Ich holte meinen Sohn irgendwann ab, da wurde noch nicht bemerkt, dass das Wasser oben lief, erst ca. 1/2 std später. Also keine Ahnung wie lange das Wasser lief. Es lief auf jeden fall raus aus dem Bad ins Parkett und dann die Wand runter ins Wohnzimmer. Jetzt ist das Parkett im Flur vorm Bad kaputt, unten im Wohnzimmer wölbt es sich wohl auch ein wenig. Die Tapetten sind kaputt im Treppenhaus und die Wand ist nass. Unser Sohn sagt, dass die Kinder beide den Wasserhahn angemacht haben.... Nun fragte die Mutter, wie das aussieht mit einer Haftpflicht bei uns? Wer zahlt den Schaden? Muss das unsere Versicherung übernehmen? Ich denke nein, denn es ist ja auch nicht wirklich klar, wer es denn nun war. Oder ob es beide waren... Ich weiss grad nicht weiter. Mein Mann meinte, es wäre Verletzung der Aufsichtsplicht und wir müssten da gar nix zahlen? Die Mama von der Freundin war natürlich da, aber in der Küche am Plätzchen backen.
Danke für Eure Meinung
Katharina
Wasserschaden wegen 2 Dreijährigen - wer zahlt?
Im Normalfall bezahlt das die Hausratversicherung, sofern kein grobes Eigenverschulden vorliegt.
Ob das jetzt unter grobes Eigenverschulden geht oder nicht, bleibt abzuwarten.
Schau doch mal bei Hausverwalter-Vermittlung nach, die haben da auch immer einen guten Block!
Guten Morgen,
ganz einfach. Ruf bei deiner Versicherung an und frage nach, wie es aussieht. Einige Verträge beinhalten nämlich Klauseln bei denen bis zu einem gewissen Betrag gezahlt wird obwohl das Kind nicht deliktfähig ist. Das mit der Aufsichtspflicht bezieht sich nur auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Das heißt, solltest DU deine Aufsichtspflicht verletzt haben, zahlt die versicherung. solltest DU sie NICHT verletzt haben, liegt kein Verschulden vor. In eurem fall hatte die andere Mutter die Aufsichtspflicht übernommen. Und Eigenschäden werden nicht übernommen.
Weiteres Problem ist, die Schuldfrage wäre nicht geklärt.
Daher kläre es am besten mit eurem Versicherungsvertreter ab.
Glg
Mein Beitrag bezieht sich nur auf die Haftpflichtversicherung, aber wie bereits oben erwähnt, könnte es auch ein fall für die Hausrat bzw Gebäudeversicherung der Besitzer sein.
Meine Haftpflicht deckt auch Dinge ab die mein Kind verursacht hat.
Und da die Mutter des anderen Kindes ja für euer Kind auch die Aufsichtspflicht hatte hätte sie aufpassen müssen das so etwas nicht passiert.
Frage bei deiner Versicherung nach ob die auch einen Schaden abdecken den dein Kind mit angerichtet hat...
Da es ja nun beide Kinder waren würde ich sagen das deine Versicherung auch nur wenn überhaupt den halben schaden übernimmt.
Und ich wüsste nicht, ob ich den Schaden selbst tragen würde, wenn ja nun jemand anderes die Aufsichtspflicht hatte...
Hallo,
der Schaden ist natürlich übel und wird einiges kosten.
Wer haftet ist eine gute Frage!
Schau mal in euren Versicherungspolicen und sie soll bei sich schauen.
Meine ist zwar in der Haftpflichversicherung mit drin. Aber ich kann dir nicht sagen, ab welchem Alter welche Schäden übernommen werden. Das müsste ich selbst schauen.
Zwei wichtige Faktoren zur Entscheidung sind auf jeden Fall: Alter des Kindes und Aufsichtspflicht.
Klar kann man 2jährige auch mal einfach spielen lassen. Aber sooo lange? Hat man denn oben gar nichts gehört? Also wenn sie kurz nach oben gegangen ist?
Bei Freunden hört man vom Keller bis zum Dachgeschoss so ziemlich alles. Außer Flüstern. Da hätte man das Wasser sicher gehört.
Bei uns sind Türen dazwischen und man hört nur, wenn ein Erwachsener auf den Boden aufprallt. Alles andere nicht. Allein deswegen wäre ich schon schauen gegangen. Im gleichen Stockwerk hätte ich aber das Wasser laufen gehört.
Eben weil man bei uns nicht alles hört, gehe ich auch immer mal wieder rufen oder frage nach. Meine 5jährige braucht ab und an noch Erwachsenenpräsenz, damit die Ideen nicht zu sehr sprudeln.
Sie soll ihre Hausratversicherung prüfen wegen Parkett und Einrichtung.
Ebenso ihre Gebäudeversicherung wegen der nassen Wände.
Teuer wird es mit Sicherheit. Aber welche/ob eine Versicherung zahlen wird, kommt auf die genauen Klauseln an.
Du warst nicht da, die aufsichtspflicht hatte die andere Mutter, ob dein Kind den Hahn aufgemacht hat ist die Frage und warum es nicht gemerkt wurde verstehe ich nicht. Du musst nichts zahlen, wenn die Versicherung von denen, die werd es aber auch nicht, weil sie nicht Fuerteventura eigene Schäden zählt.
Meine Kids spielen auch immer gern mit dem Wasser, da muß ja das Wasser stundenlang geronnen sein, dass so ein großer Schaden entstand.
Am besten du rufst bei deiner Versicherung an und klärst es,
Ich vermute mal das die kosten nicht übernimmen werden.
lg puschl
Hmmm..nach einer halben Stunde ist so viel Wasser übergelaufen? Das kommt mir unrealistisch vor.
Aber trotzdem - ich würde meinen Versicherungsvertreter anrufen.
Den Eltern des Kindes auf jeden Fall Hilfe anbieten (Abwicklung, eigene Versicherung bemühen etc.)
Aus eigener Tasche würde ich aber dafür nicht bezahlen.
Wenn sie die Kinder so lange aus den Augen gelassen hat, daß derartige Schäden entstehen, wäre ich allerdings froh, daß den Kindern nicht sonstwas passiert ist.
Bei Dreijährigen sollte die Aufsicht wohl wesentlich engmaschiger sein.
Blöde Situation ist es allemal - da sollte gute Kommunikation helfen.
LG
Almura
Rein rechtlich gesehen, ist dein Sohn aufgrund seines Alters nicht deliktfähig und damit müßt ihr rein rechtlich erstmal gar nix zahlen.
Moralisch würde ich mich ihn diesem Fall aber schon verpflichtet fühlen für den Schaden den meine Tochter mit verursacht hat auch mit aufzukommen. Daher habe ich bei unserer Haftpflichtversicherung darauf geachtet, dass die "Untaten" meines nicht deliktfähigen Kindes auch mit abgedeckt sind. Sprich in unserem Fall würde unsere Haftpflicht dafür aufkommen. Ob eure Haftpflichtversicherung das auch abdeckt, mußt du überprüfen. Falls nicht kann ich es nur raten es für die Zukunft abzuschließen, in unserem Fall kostete die Option keine 5€ im Jahr mehr.
Ansonsten könnte es sein, dass die Hausratversicherung der Geschädigten aufkommt. Auch da gilt es die Police zu überprüfen.
Rechtlich könnt ihr also nicht belangt werden, in wieweit ihr euch moralisch verpflichtet fühlt für den Schaden den euer Sohn mitverursacht hat auch die Verantwortung zu übernehmen, müßt ihr mit eurem Gewissen ausmachen.