Nach Streit will Exmann unser Kind an dessen Geburtstag mir weg nehmen darf er das???

Hallo,

da ich darauf besteh dass ich unser Kind auch einen Weihnachtsfeiertag bei mir haben möchte, hat mein Exmann mir angedroht unser Kind an dessen Geburtstag bei ihm ist.
Darf er das???

Ich bestehe ja nur drauf weil ich jeden Tag mit unserem Kind verbringe und mich kümmere, da will ich doch auch einen Tag Weihnachten feieren, dass dieses Jahr mit Papa gefeiert wird ist ja ok, denn die letzten zwei Weihnachten war unser Kind bei mir (aber weil mein Ex arbeiten musste, er hat jederzeit kommen können).

Was ist eure MEinung dazu?
Wir haben gemeinsame Sorgerecht, aber das Kind lebt bei mir und ich kümmere mich auch 90%.

Danke für eure Antworten,VG

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Ob er das darf, weiß ich nicht.

Aber wo ist das Problem? Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht.
Er hat die letzten 2 Weihnachten arbeiten müssen. Ich finde, wenn das Kind das mit dem Geburtstag auch möchte, solltest du das so hinnehmen.

Kinderkram...

LG, C.

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Unser Kind will nicht, genauso wenig Weihnachten.
Er will bei mir feiern, und am Geburtstag mit seinen Kindergartenfreunden

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will dein Kind wirklich lieber bei dir feiern ODER weiß dein kind was du von ihm erwartest?

Ganz ehrlich, es zeigt wieder das Männer arme Schweine sind und Kinder auch #augen

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Hallo,

wie ist denn das Verhältnis sonst zu deinem Ex? Streitet ihr euch immer um solche Dinge? Dann solltet ihr das ganze vielleicht gerichtlich regeln.
Finde es auch ein bisschen Schade, wenn keine Rücksicht auf den Wunsch des Kindes genommen wird, wobei du als Mutter dein Kind da auch beeinflussen kannst. (Ich will dir auf keinen Fall unterstellen, dass du das machst.) Ihr solltet versuchen euch zumindest vor dem Kind nicht darüber zu streiten. Vielleicht könnt ihr einen Tag gemeinsam was machen?

Soweit ich weiß, bin aber nicht vom Fach, steht jedem Elternteil ein Hoch Christlicher Feiertag zu. Sprich entweder der 1. oder der 2. Weihnachtsfeiertag und entweder Ostersonntag oder Ostermontag.

LG Katharina

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Sonst ist das Verhältnis soweit inordnung, aber es gibt immer wieder mal Punkte wo wir streiten.
Und ich rede unserem Kind immer gut zu und sage das Papa, auch mal Zeit verbringen möchte. Aber ist doch klar das er hier bleiben möchte, da wir jeden Tag zusammen sind.

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Wer von Euch hat das Aufenthaltbestimmungsrecht?Wenn Du es hast,hat Dein Ex keine Chance und muss sich Deinem Willen beugen.

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das hat keiner von uns beantragt

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Dann kann ich Dir nur raten,das schleunigst nachzuholen.Hilfe hierzu bekommst Du beim Jugendamt,bzw.bei Deinem Anwalt für Familienrecht.

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Also meine waren vor 2 jahren wiehnachten bei ihm, aber nur bis 25.12

Letztes und dieses jahr sind sie bei mir. Hab auch gleich gesagt er kann sie ab abends 25.12 oder morgens 26.12 bekommen. Das liegt einfach dadran, das es für ihn selbstverständlich ist silvester kindfrei zu haben. Komisch das da viele männer ihre kinder nicht brauchen. Und demnach hab ich auch gleich gesagt wie ich mir das vorstellen.

Zum geburstag war es so, das der papa einfach zum kaffee auch mit da war. War zwar etwas komisch, aber eigentlich kein problem.

lg yvonne

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Bei uns ist der Papa immer bei Geburtstag unseres Kindes auch da bzw. eingeladen, ist für mich selbstverständlich.
Nur weil ich jetzt will er mir nur eins auswischen, weil ich mal auf mein recht bestehe und einen Feirtag auch mit meinem Kind feiern möchte und er mir den kleinen bringen muss, weil er ja so weit weg fährt.

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also ganz ohne feiertag mit kind fänd ich wirklich blöd. Das kind soll ja auch die geschenke zu weihnachten bekommen und nicht erst tage später.

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Du hast das Kind also die letzten 2 Weihnachten und Geburtstage ganz gehabt, und diesmal gestehst du ihm einen Weihnachtstag zu, aber ansonsten nichts? Da waer ich auch sauer.

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Er war an Weihnachten immer auch eingeladen oder hätte den kleinen holen können, hat aber gearbeitet und Geburtstag war er immer eingeladen und auch anwesend.
Ausserdem ist der kleine zu 95% bei mir, er holt den kleinen nur wenn er zu Oma und Opa fährt, da kümmern sie sich um ihn.

Und der kleine will ja auch nicht weihnachten bei ihm feieren und schon garnicht geburtstag weil er ja nix organisiert und er auch keinen richtigen bezug zum papa hat.

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Hi,

Dann feiert das Kind eben diesmal Geburtstag beim Papa. Wo ist das Problem?
Warum sollen Imme die anheftet zu Ihrem Recht kommen.

Die Väter sind wie immer, die Agearschten.

Gruss

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Hallo,

die Formulierung Deiner Frage finde ich unmöglich! "Dir Dein Kind am Geburtstag wegnehmen". Ich dachte, es geht um etwas völlig anderes...

Beim gemeinsamen Sorgerecht habt Ihr Euch mit den Feiertagen abzuwechseln. Im Interesse des Kindes vermeidet bitte jeden Streit, ich möchte sonst nicht wissen, welch traurigen Geburtstag Euer Sohn sonst feiern muss.

Wo ist das Problem, die Feier an einem anderen Tag mit ihm nachzuholen? Am Schönsten wäre es natürlich gemeinsam aber dann müsst Ihr Euch erstmal über das Grundsätzlich einig werden.

Und: ob Du das Kind "zu 90% im Alltag betreust" spielt bei dieser Frage ÜBERHAUPT keine Rolle! Sog. "Entscheidungen des täglichen Lebens" kannst Du allein treffen, d.h., Du musst nicht jeden Zahnarztbesuch mit dem Vater absprechen.
In wichtigen Dingen muss Euer beider Einverständnis vorliegen: z.B. medizische Behandlungen (wenn kein Notfall), wichitige Schulangelegenheiten etc.

LG

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Eine Kollegin von mir hat das so geregelt: Weihnachten wird abgewechselt - das eine Jahr bei dem einen Elternteil, das andere Jahr dann bei dem anderen. Das heisst, dass immer jeder mal verzichten muss.

Und ja, auch da leben die Kinder bei der Mutter - der Vater hat sie jedes zweite Wochenende und teilweise in den Ferien.

Ich glaube, bei den Geburtstagen wechseln sie auch ab, weiss es aber nicht sicher.

Was ihr macht ist nichts anderes als eure Zwistigkeiten auf den Schultern des Kindes auszutragen. NIEMAND von euch beiden denkt dabei AUSCHLIESSLICH an das Kind.

Sehr traurig...

LG,
Lyss

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Hallo,
das Weihnachtsproblem hatten wir auch mal. Ich hab dann mal mit dem Jugendamt telefoniert und gefragt, ob es vielleicht gesetzl. Regelungen dazu gibt. Die Antwort war: es gibt zwar nicht direkt gesetzl. Regelungen, aber im Streitfall raten sie dazu, daß das Kind an den "Haupt-Feiertagen", also im Weihnachtsfall Heiligabend in der Kernfamilie, also dort, wo das Kind hauptsächlich lebt, und am folgenden Feiertag oder auch den folgenden Tagen dann beim anderen Elternteil verbringt.

Nachdem mein Ex damals selbst auch noch mal beim Jugendamt nachgefragt hatte und sie ihm das genauso erklärt haben, läuft diese Regelung für uns gut. Meine Tochter ist ab 25. bis 29.12. bei ihm. Ob er sie an Silvester zu sich holen kann, hat er sowieso noch nie gefragt. ;-)

Bei der Geburtstagsfrage kann ich dir leider auch nichts sagen, meine Tochter hat nach einem Feiertag Geburtstag und war dann eh immer den Feiertag bei ihm und am Geburtstag bringt er sie dann mittags zu mir. Passt also.

Hat Dein Kind einen Titel beim Jugendamt? Dann frag doch dort mal nach?
LG hope78