As ich meine Tochter heute im Kindergarten abgeholt habe, hat mir die Kindergärtnerin mitgeteilt, dass sie von einem anderen Kind gebissen worden ist. Der Fakt an sich hat mich zwar geärgert aber es sind Kinder und alle noch unter drei in der Gruppe. Kann passieren.
Richtig geärgert hat mich die Tatsache, dass die Haut durchbrochen ist und nicht desinfiziert worden ist! Dürften sie angeblich nicht! echt nur winzig klein und kaum zu sehen und auch der Biss ist nicht der Rede wert ABER die Stelle ist offen und ein Menschenbiss ist gefährlicher als jeder andere Tierbiss.
Ist das bei Euch auch so? Auf Nachfrage meinte sie nur, sie dürften das nicht. Wenn hätte sie mich anrufen können damit ich in den Kindergarten komme, um es selber zu machen. Wre mir in diesem Fall lieber gewesen.
Jetzt mache ich mir voll den Kopf, was sich da alles an Krankheiten übertragen kann...
Meint Ihr, es wäre übertrieben, die andere Mutter anzusprechen, ob ihr Sohn irgendetwas hat, was ich wissen sollte?
Versteht mich bitte nicht falsch: hauen, schubsen, Knie aufschlagen. Alles kein Thema. Aber das ist mir gerade eine Nummer zu heikel.
Liebe Grüße zu später Stunde, Ulrike
Kindergarten darf Bisswunde nicht desinfizieren?!?!
Ich habe beim Arzt angerufen. Da sie ordnungsgemäß geimpft ist, besteht kein akuter Handlungsbedarf - außer desinfizieren
Ich werde Morgen auf jeden Fall nochmal darauf hinweisen, dass ich bei offenen Bisswunden sofort informiert werden möchte.
Hallo,
verstehe deine Wut sehr gut. Bisswunden werden bei uns immer desinfiziert.
Mein Sohn ist auch so ein Beißhammel(*auf Holz Klopf *Hoffentlich gewesen)
Und ich würde einer Mutter die mich fragt, ob der kleine Krank ist, nie das fragen Übel nehmen.
Der Kita würde ich schriftich mitteilen, dass sie zu desinfizieren hat.
Auch würde ich den Elternrat darauf ansprechen, dieses bei der nächsten Sitzung mal aufzugreifen. Evtl. ergibt sich dort eine Lösung.
Für mich ist das normales erstversorgen von Wunden....
lg
Danke Dir, werde es morgen mal mit der Leitung besprechen
Nach dem, was ich im Netz finde, ist es auf Grund der Fürsorgepflicht der Erzieherinnen nicht notwendig eine Einverständniserklärung der Eltern zu haben. Erste Hilfe ist Pflicht und dazu gehört Desinfektion mit gängigen Mitteln. Natürlich sollte man in der Akte gucken, ob eine Allergie vorliegt.
Ich werde das mal bei uns mal ansprechen.
Meine als der kleine ein Kind gebissen hatte, haben sie sofort gekühlt und auch desinfiziert. Die Akte beider Kinder wurde auf Impfen kontrolliert.
lg
Hallo
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das nicht dürfen, eher, dass sie es vergessen haben...
Auch für mich gehört Wunddesinfektion (Octenisept Sprühdesinfektion, wobei auch schon veraltet)) zur normalen Wundversorgung, gibt es eine wunde, wird Octenisept draufgesprüht und hinterher kommt ein Pflaster drauf, denn auch das Ding mit der Luft an der Wunde ist ja veraltet...
Ich würde mit der Leitung mal klären, ob es überhaupt einen Erste Hilfe Kurs am Kind gegeben hat, in meinen Augen gehört das auf jeden Fall zu einem Kindergarten... Im Allgemeinen würde ich das mit der Leitung klären.... Eine Wunde (JEDE Wunde) gehört erstversorgt... Man lässt ja nach einem Sturz auch keine Steinchen in einer Schürfwunde oder wäscht auch Sand ab, oder nicht? Also gehört eine Bißwunde in meinen Augen desinfiziert.
LG
bei uns komplett stadt muc darf nicht desinfiziert werden usw
das einzige was überhaupt gemacht werden darf
ist ein pflaster drauf geklebt
und das eigendlich auch nicht weil es da auch schon allergien gibt
es geht um den rechtraum und unverträglichkeiten !!
Danke Dir. Sehe ich ein bei Medikamentengabe etc.
Aber hier ist es für mich Fürsorgepflicht und unterlassene Hilfeleistung.
Ich werde berichten, was bei dem Gespräch rauskommt.
es gibt so viele Menschen die auf Desinfektionsmittel heftige allergiesche Reaktionen haben...ich würde es auch nicht munter drauf los verwenden.
Bei uns ist es so das für jegliche med. Hilfe ein Attest vom Arzt vorliegen muss. Dazu gehört auch die Desinfektion. Klingt irre aber für die Erzieher ist das ein schmaler Grad ... Es gibt immer verrückte Eltern die sich auf regen und hinterher sagen das sie das nicht wollten. Bei uns darf nicht mal ein eingerissener Fingernagel gekürzt werden. Da würde ein Pflaster drüber geklebt und der Rest ist Elternangelegenheit.
Hallo,
wir konnten eine Einverständniserklärung unterschreiben und ankreuzen, welche "Eingriffe" die Erzieher vornehmen dürfen, z. B. Wundendesinfektion, Zecken entfernen, Gabe von Arnika-Globulis, etc.
Ohne diese Einverständniserklärung hätten sie auch nichts machen dürfen, denn wenn etwas passiert (Kind allergisch gegen Desinfektionsmittel, Kopf der Zecke steckengeblieben, etc.) dann könnten die Eltern sie zur Verantwortung ziehen.
Deshalb finde ich das verständlich.
Rede doch einfach mal mit ihnen und unterschreibe eine Einverständniserklärung.
Das ist übrigens eine Sache, die schon bei der Anmeldung erwähnt werden sollte, wenn der Kindergarten kompetent ist.
LG
Danke, die Idee werde ich aufgreifen!
Es stimmt, dass Erzieherinnen keine medizinischen Maßnahmen durchführen dürfen. Kurz gesagt: Alles, wo es Beipackzettel bei ist, dürfen sie nicht anwenden. Pflaster aufkleben geht dagegen so gerade noch, allerdings gab es da in unserem Kindergarten auch schon mal einen Fall, wo sich eine Mutter vbeschwerte, weil das Kind eine Pflasterallergie hatte. Von daher kann man schon verstehen, wenn Erzieherinnen da vorsichtig werden.
Wir haben das so gelöst, dass ich für meine Tochter ein Schriftstück aufgesetzt habe, in denen ich den Erzieherinnen alle medizinischen Maßnahmen ausdrücklich erlaubt habe, die Anwendung in einem kurzen Satz erklärt und auch das Medikament nochmal eindeutig benannt habe. Dabei lag dann Sonnecreme, ein Spray gegen Wespenstiche sowie Desinfektionsmittel. So durften sie es dann - auch laut Leitung - verwenden.
Bei uns im Kindergarten habe ich heute Nachmittag einen Termin mit der Leitung.
Vielen Dank schon mal für Eure vielen Antworten und Ideen.
Parallel war gerade in einem anderen Kindergarten hier im Ort (unterrichte ehrenamtlich Englisch dort) und die Leitung hat mir bestätigt, dass sie es von Gesetzes wegen nicht dürften. Es wird nicht desinfiziert!
Ich denke, ich werde dem Kindergarten eine Einverständniserklärung vorschlagen in der gewisse Dinge einfach erlaubt werden. Entweder für alle in Zusammenarbeit mit Elternbeirat oder nur für meine Tochter.
Kann ja nicht sein, dass erste Hilfe Maßnahmen nicht durchgeführt werden können!
Klar reagieren einige Kinder auf Desinfektionsmittel oder gar Pflaster. S kann ja jeder selber abwegen, ob er unterschreibt. Gerade bei einer Bisswunde nehme ich das Risiko gerne in Kauf!
Ich frag mich, welches so gravierende Infektionsrisiko Du befürchtest, wenn Du den Impfstatus in dem Zusammenhang nennst und gleichzeitig aber annimmst, ein Spritzer Kodan o. ä. könnte das verhindern?
Natürlich sind Bisswunden nicht sauber, entzünden sich (bei tiefen engen Wunden allerdings eher) auch gern aber daran ändert ja eine Impfung nichts und gegen übertragbare Viruserkrankungen wird eine oberflächliche Desinfektin nix nützen!
LG
Teternus zB
Klar wird es nichts daran ändern, wenn das andere Kind übertragbare Krankheiten hat.
Aber die Haltung "wir dürfen nicht" und sich zurückzulehnen finde ich unmöglich.
Wir reden hier nicht von einem aufgeschürften Knie