Bescheinigungspflicht nach bestandener Erkrankung

Hallo,

kann mir jemand bitte sagen, ob an sich nach bestandener Krankheit die Verpflichtung besteht, einen Nachweis zu erbringen, dass das Kind wieder kinderartenfähig ist ? Steht es in irgendeinem Gesetz ? Wenn ja, wo sollte ich genau nachschauen ?

ICh kenne es bis jetzt nur, dass wenn der Kita selbst feststellt, ein Kind sei krank, bin ich verpflichtet, eine Bescheinigung vorzulegen.

Was passiert aber, wenn ich dies selbst feststelle, das Kind bleibt zuhause und dann ???
Weil ich anderen Eltern helfen wollte, teilte ich dem Kiga mit, was das Kind hatte.

Ich wäre euch für die Hilfe dankbar

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Wenn das Kind nicht unserem Arzt "krankgeschrieben" wurde bringe ich es zum Kiga ohne eine Gesundschreibung.
Wenn es eine "krankgeschrieben" wurde vom Arzt bringe ich eine Gesundschreibung.

Andernfalls kenne ich es nur so wenn ein Kind eine ansteckende Krankheit hatte (Magen-Darm,oder so) das dann auch von unserer Kita eine Gesundschreibung verlangt wird. Ich glaube es stand auch bei uns in dieser Betreuungsvereinbarung drin.

Ich habe mir abgewöhnt zu begründen weshalb mein Kind zu Hause bleibt. Ich sage immer nur das er/Sie sich nicht besonders fühlt, alles andere geht keinen was an.

LG
Sandra mit Max, Ben und Lea

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Oh, Gott hab ich ein Deutsch #schwitz , sorry hab mich überschlagen beim schreiben. Hoffe du siehst trotzdem durch ;-)

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Hallo Sandra,

den Fehler zu sagen, was mein Kind hatte, mache ich kein zweites Mal. Bei MAgen-Darm ist es klar grundsätzlich ist doch jede Krankheit ansteckend - sei es Schnupfen oder Husten. Icch müsste noch scauen, wie lange eine virale Lungenentzündung ansteckend ist...k.a.

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Unsere Kita verlangt nach 3 Tagen Abwesenheit wegen Krankheit eine Gesundschreibung vom Arzt. Aber so richtig eingefordert wird das nur, wenn z.b. Gerade akut was rumgeht, wie z.b. Magen-Darm, Mund-Hand-Fuß Krankheit o.ä. Ansonsten bleiben die Kinder schon mal ein paar Tage wegen Rotznase oder so daheim, ohne dass da was gefragt wird.

Ich glaube, das liegt im Ermessen der Kita. Gesetzlich geregelt ist da wenig, nur ein paar meldepflichtige Sachen wie z.B. Magen-Darm. Gerade die Üblichen Kinderkrankheiten sollte man auch dringend melden.

Grüße
Sooza

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Bei uns ist die Attestpflicht abgeschafft!

LG

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Ich habe noch nie irgendeine Bescheinigung bringen müssen.

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Es gibt tatsächlich solche Gesetze in den einzelnen Bundesländern.

Ich musste einmal 30e auf den Tisch legen für Atteste. Seitdem teil ich dem Kiga sowas ganz sicher nicht mehr mit, sondern informiere die Eltern persönlich ;)

lg

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Hallo,

bei uns gab es bei der Anmeldung ein Gespräch dazu. Mit Aufklärung drumherum.

Es kommt nicht darauf an WER die Krankheit entdeckt hat, sondern WAS es IST.

- Magen-Darm und andere ansteckende, aber harmlose Krankheiten:

bitte im Kindergarten melden. Schild wird ausgehängt. Kind darf nach einer Frist wieder in den Kindergarten. Die Frist ist hier: bestimmte Zeit, die das Kind symptomfrei ist.

Bei Scharlach ist die Frist, was der Arzt vorgibt. Ebenso bei Bindehautentzündung. Bestimmte Zeit ab erster Antibiotikagabe.

Länger zu Hause bleiben darf das Kind natürlich schon, wenn es noch nicht fit genug ist.

- bei meldepflichtigen Krankheiten, MUSS der Kindergarten SCHNELLST möglich informiert werden!

Dazu gibt es auch eine Reihe an Krankheiten, die eine Gesundschreibung erfordern. Hierzu gab es eine Liste und im Vertrag steht es auch noch mal ausdrücklich drin.

Diese Liste gab es bei mir an allen Schulen auch jedes Jahr zu Schuljahresbeginn. Manchmal mit Hausordnung. Die Meldepflichtigen Krankheiten jedes Jahr.

Hier ist jedenfalls ein Attest vom behandelnden Arzt notwendig, um nachzuweisen, dass das Kind wieder eine Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Krippe, Schule, Hort, etc.) besuchen darf.

- bei länger dauernde Krankheiten, die nicht zwangsläufig ansteckend sind, werden erbeten diese kurz im Kindergarten zu melden. Wegen der Planung, wie lange das Kind fehlen wird, aber auch, weil sich die Erzieherinnen doch etwas Sorgen machen.

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Bei Sachen wie Rota Viren od. Noro Virus braucht man hier ne Bescheiningung od.
bei Läusebefall.

Aber ansonsten nicht.
Da hätte man ja viel zu tun nochmals in d. Arztpraxis zu fahren.
Sackt man sich am besten gleich nen neuen Infekt auf.

LG Loonis

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Ich will mih für eure Rückmeldungen bedanken!

Ich habe inzwischen mitdem Kindergarten telefoniert und obwohl es nicht ie LEiterin war, sagten sie - ja, wenn Sie uns das mitteilen, dann brauchen wir ach eine Meldung d.h. beim nächsten melde mich nichts.Schon schrecklich wie unterschiedlich man es handhabt

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Muss man dann ein gesundes Kind noch mal zum Arzt schleppen, damit es sich ggfs direkt noch mal was einfaengt? Das ist doch voellig sinnfrei. Und, zahlen bei Euch die Krankenkassen fuer sowas?

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Man tut diesen Fehler nur einmal. Morgen sehe ich, ob das Kind hingeschleppt werden muss oder ob zumindest die Bescheinigung verzuglos erhalten wird. Obwohl nach so einer Geschichte will ich, dass sie ihn abhört.

Nein, ich muss als GOÄ dies selbst zahlen

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Ist ja aetzend.