Hallo zusammen,
gibt es bei einem Kindergarten IMMER ein rechtsverbindliches Dokument welches regelt welche Pflichten und welche Rechte ein Elternbeirat hat?
Hier im Kindergarten gab es scheinbar seit 22 Jahren (!!!!!) keine Elternratssitzung und es liegt einiges im Argen und somit wollen wir das nun mal angehen, wissen aber nicht so recht wo wir anfangen sollen.
Der Kindergarten sagt man brauche keine Elternratssitzung (brauchte man ja scheinbar 22 Jahre nicht) und hat somit kein Interesse daran sich in irgendeiner Form produktiv einzubringen.
Der Träger des Kindergartens ist die Stadt. Bringt es was dort anzurufen oder macht man damit gleich Pferde scheu? Der Kindergarten ist in einem kleinen Dorf, die Erzieherinnen schon eeeeeewig dort und somit scheint über die Jahre ein gewisses Desinteresse entstanden zu sein was sich inzwischen auch in der täglichen "Arbeit" (Frühstücken in der Küche ohne Kinder, Bücher/Romane lesen während der Arbeitszeit, anschreien der Kinder etc.) niederschlägt.
Hat jemand hier schonmal bei null angefangen und kann mir evtl. Gesetzestexte o.ä. nennen? Ich weiss so gar nicht wo ich anfangen soll....
Liebe Grüße,
Tina
Elternbeirat - Rechte und Pflichten mit Quellenangaben gesucht
hi,
das hängt nicht nur vom Träger sondern auch vom Bundesland ab.
In NRW gibts zum Beispiel das Gesetz KiBiZ,............da sind auch Rechte/Pflichten des EBR genannt etc.
Bei uns gibts dann zusätzlich noch etwas vom bischöflichen Generalvikariat, weil wir ne katholische Einrichtung sind.
Aber da kann Dir wirklich vor allem das Netz weiterhelfen........Suchmaschine und Co.
Gib einfach Elternbeirat einer Kindertageseinrichtung ein und das Bundesland.
Lg
Hi,
es geht um Niedersachsen und ich habe auch schon das Kindertagesstättengesetz gefunden. In §10 wird der Elternbeirat erklärt, allerdings geht es da nur um Wahl und eventuelles Mitspracherecht bei Öffnungszeiten etc. Allerdings ist das so schwammig, dass es alles heissen kann. Es ist vor allem nirgends erwähnt, dass es Elternratssitzungen geben MUSS und in welchem Umfang die stattzufinden haben. Ich denke solange wir sowas nicht "vorweisen" können wird der Kindergarten von einer ordentlichen Elternratssitzung nichts hören wollen. Sie haben dieses Vorhaben in den letzten 22 Jahren wohl schon einige Male ausgebremst.
Kritik können sie nicht so wirklich ab die Damen....
Liebe Grüße,
Tina
also bei uns im KiBiZ steht, dass in jeder Kita ein EBR gebildet wird.
Wenns bei Euch schwammiger formuliert ist, dann würde ich
1) mit Eltern sprechen, die bereit sind, einen EBR zu bilden (alleine kannst Du es ja auch nicht machen) und wenn Du genug Eltern hast, die wirklich bereit dazu sind, dann wendet Euch
2)an die Kiga-Leitung. Solltet Ihr da keine Unterstützung finden, dann ist der Träger der nächste Ansprechpartner. Scheut Euch nicht, Euch daran zu wenden!
Gibts bei Euch noch mehr städtische Kitas? Wenn ja, haben die einen EBR? Wenn ja, frage die mal, wer zuständig ist beim Träger!
Lg und viel Glück!
Hallo,
eigentlich müsste jedes Bundesland ein Kita-Gesetz haben, in dem die Mitwirkung der Eltern geregelt ist. Das kannst du dir ja raussuchen. Grundsätzlich spricht doch aber nichts dagegen, mal bei Stadt anzurufen und nachzufragen. Dass in eurer Einrichtung kein Änderungsbedarf besteht, ist dir ja deutlich gemacht worden.
Hallo Tina,
ich bin seit einem 3/4 Jahr Leitung in einer Kita in Niedersachsen...
Bei uns gibt es einen Beirat.. wir haben 3 Gruppen (1 Krippe und 2 Regelgruppen)... bei uns findet ca. alle 8 Wochen eine Beiratssitzung statt. Dort sind die Elternsprecher und ein Trägervertreter, sowie eine Kollegin und ich vertreten.
Ich kann dir ehrlich gesagt gar nicht genau sagen, ob man einen Beirat haben muss , aber ich kann dir sagen, dass es bei uns fest in der Konzeption verankert ist und wir uns ja danach richten müssen. Ich finde, sobald eine Einrichtung mehrere Gruppen hat, macht es auch SInn einen Beirat zu haben, damit man gemeinsam Dinge besprechen kann. In unserem QMSk (Qualitätsmanagement für Kindertageseinrichtungen) sind die Aufgaben und Plichten und Rechte des Beirates genau beschrieben.
Meine Tochter z.B. besucht eine eingruppige Einrichtung, dort gibt es keinen Beirat und ich ich finde dort macht auch keinen Sinn. Da beredet man alles so.
Vielleicht noch was zu den Aufgaben, Pflichten und Rechten des Beirates... bei uns ist es so, dass der Beirat da ist, um Anliegen der Elternschaft zu vertreten. Wir planen gemeinsam z.B. das Sommerfest, Jubiläum... Der Beirat verfügt über ein sogenanntes "Wäschegeldkonto", da können sie entscheiden, was damit passiert.... Sie können Dinge anregen, aber am Ende entscheiden immer der Träger und ich. In einer Einrichtung, die eine Elterninitiative ist, haben Eltern mehr Entscheidungsbefugniss. Wir versuchen vor Ort die Bedürfnisse und Wünsche der Eltern zu erfülllen, aber man kann nicht immer alles machen, aber man kann es ihnen an dieser Stelle erläutern wo die Problematik liegt.
Ich kann dir raten, zuerst ein Gespräch mit der Leitung zu suchen und dann ggf. mit dem Träger... mit einem guten vorbereitetem Gespräch lassen sich viele Probleme gut klären und eine Lösung finden.
Wenn du noch fragen hast, immer zu...
Liebe Grüße
Heidi
Hi,
ich bin im Elternbeirat einer kirchlichen KiTa, und im entsprechenden Kirchengesetz (frag mich jetzt nicht, wie genau das heißt) ist genau geregelt, wie viele Elternbeiräte wie zu wählen sind und welche Funktionen sie haben.
Für die städtischen ist es m.W. nach in Satzungen geregelt. Der Grundsatz z.b. in Wiesbaden
http://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesellschaft/kinder/content/kitas.php
(ziemlich weit unten gibts einen Link zur Satzung, und in der Satzung selbst wird unter dem Punkt "Elternbeiräte" noch auf weitere Grundlagen verwiesen).
Viele Grüße
Miau2
Hallo!
Es spricht doch nichts dagegen, dass ihr als Elternausschuss regelmäßige Sitzungen organisiert. Es ist - soweit ich weiß - nicht gesetzlich verpflichtend, dass Die KiTa-Leiterin anwesend ist.
Es war bei uns im KiTa z.B. mal so, dass sich erst nur der Elternausschuss alleine getroffen hat und ein paar Tage später die SItzung gemeinsam mit der KiTa-Leiterin und einer Erzieherin war.
Momentan gibt es diese Vorbereitungssitzungen nicht mehr sondern alle Treffen sind direkt im Beisein der Leiterin.
Dann könntet ihr erstmal gemeinsam überlegen, was denn das Ziel eures Elternausschusses sind.
Schau mal hier für Rheinland-Pfalz: http://www.jugend.rlp.de/kitagesetz.html Dort steht, dass der Elternausschuss "von den örtlichen und überörtlichen Trägern der Jugendhilfe unterstützt" werden. Wenn sich eure Leitung auch nach konstruktiven Gesprächen und Einladungen querstellen sollte, würde ich den Träger kontaktieren.
LG Silvia