Hallo,
vielleicht weiß jemand von euch wie der Rechtsanspruch genauer aussieht.
Ich weiß, dass man nicht unbedingt einen Anspruch auf den Kindergarten nebenan hat, aber gibt es auch Grenzen wie weit der weg sein darf? Sind diese Grenzen, falls sie existieren fix, von Land zu Stadt verschieden oder können die von der Kindergartendichte abhängen oder gar völlig "individuell" festgelegt werden?
Es ist ja durchaus ein Unterschied ob ich auf dem Land 20 km weit fahren muss weil es eben weit und breit keinen Kiga gibt oder ob ich in einer Großstadt 5 Stadtteile mit je 10 Kindergärten durchqueren muss um zu "meinem" Kindergarten zu kommen.
Weiß da jemand von euch mehr?
LG S.
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
Diese Aussage ist ohne Gewähr. Wenn ich mich nicht täusche, hat es mit der Gemeinde zu tun, in der du wohnst.
Hallo
Da ist man sich noch uneinig. Verwaltungsgerichte haben bei der Zumutbarkeit bis jetzt unterschiedlich geurteilt (zw. 2 und 20km). Aber natürlich macht es einen Unterschied wo ihr wohnt, Verkehrsanbindung und ob ihr bspw. ein Auto habt. Solche Dinge würde ein Gericht berücksichtigen falls ihr klagen müsstet.
Ich hab leider keinen Kitaplatz bei mir um de Ecke bekommen trotz 6 Einrichtungen. Ich darf ab Okt. mit der Straßenbahn fahren Weg ca. 30min.
Gruß
Bei uns sind es laut einer Mutter aus der Musikgruppe 8km. Sie ist Erzieherin und wird es von daher wissen. Da es hier aber nicht so groß ist bedeuten 8km auch schon das andere Ende der Stadt.
Hallo,
danke für eure Antworten!
Ich wohne am Stadtrand und in meinem Stadtteil gibt es 7 Kindergärten. Einer ist städtisch und der Rest privat (also kirchlich). Platzmangel herrscht hier nicht.
Ein ev. Kindergarten ist intergrativ, aber gnadenlos voll, weil er ganz neu, groß und gut ausgestattet ist. Dort ist meine 2 1/2 jährige schon seit Geburt angemeldet.
Der einzige städtische Kindergarten hier (Anmeldung ebenfalls seit Geburt) ist nicht wirklich voll, schiebt aber mir gegenüber vor gnadenlos die nächsten 20 Jahre ausgebucht zu sein.
Meine Enkelin besucht diesen als Krippenkind seit über zwei Jahren und ist 2 3/4. Städtische Kindergärten dürfen ein Kind nicht aufgrund einer Behinderung ablehnen. Private dürfen das. Vermutlich versuchen sie es deswegen auf diesem Weg.
Vier Kindergärten (kirchlich) sagen mir ganz gerade raus, dass sie kein Kind mit Down Syndrom aufnehmen. Ein Kindergarten (katholisch) zeigte sich bereit, war auch fast schon enthusiastisch, weil eine Erzieherin selbst einen Bruder mit DS hat. Hat aber dann doch abgesagt weil sie keinerlei Unterstützung für ein Integrationskind bekommen. Erst wenn sie noch ein zweites dazu hätten gäbe es Entlastung.
Vom städtischen Kindergarten werde ich immer wieder auf die Integrativen Kindergärten in der Stadt hingewiesen mit den Worten " Wenn man ein behindertes Kind hat muss man halt Abstriche machen". Der Weg zum nächsten Integrativen beträgt 20 Minuten, allerdings brauch eich von dort aus dann 50 Minuten zu meinem Arbeitsplatz statt 35. Ich beginne um 7:30 mit der Arbeit. Der Kindergarten macht aber erst um 7 auf.
Ach ja, schlimm daran finde ich, dass sie eigentlich lediglich ca ein halbes Jahr in ihrer Entwicklung gegenüber "gesunden" Kindern zurückliegt.
Ach ja, bei I-Kindern ist sowieso alles zumutbar und den Rechtsanspruch kannst du eh vergessen. Der gilt fuer I-Kinder nicht wirklich.
Der Rechtsanspruch sieht so aus, dass dein Kind einen Platz bekommen muss. Es gibt keine Regel, wie weit der Platz entfernt ist. Innerhalb der Gemeinde/Stadt ist auf alle Faelle zulässig. Wenn da keine Plaetze mehr vorhanden sind und du bekommst einen Platz außerhalb, dann musst du mit der Gemeinde verhandeln, dass dein Kind dorthin (fuer dich kostenlos) transportiert wird von der Gemeinde. So ca. 1,5 Stunden Fahrtweg sind zumutbar. Natuerlich einfache Strecke.
Hallo,
ich antworte Dir mal aus der Sicht einer Erzieherin.
Es gibt keine fxen Grenzen für die Zumutbarkeit, das vorweg, dennoch sollten alle beteiligten mit dem angebotenen Kitaplatz zurecht kommen...sprich wer eh schon erschwerte Bedingungen hat, wie z.B. 3 Kinder und kein Auto, oder ähnliches, dem muss gehofen werden, im zweifelsfall eben durch ein Fahrdienst zur Kita. Grade bei Integrativen Kitas ist das sehr üblich, das die Kinder zuhause abgeholt werden.
Deine erfahrungen in den Ortsansässigen Kitas bedeuten im übrigen nicht das die Erzieher etwas gegen I-Kinder haben. Es gibt ganz einfach Regeln, nicht jede Kita darf I-Kinder nehmen im Moment, das ist ja alles im Umbruch. Stichwort Inklusion. Es bedarf schließlich für ein I-Kind spezieller Ausbildung Räumlichkeiten usw. Du möchtest doch für Dein Kind mit Sicherheit auch die benötigte Förderung?
Mein Tipp wäre das Du Dich an die zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt wendest. Und zwar nicht anrufen und mal so grade nebenbei Fragen, sondern: Anrufen um einen Gesprächstermin zu vereinbaren, und zum Termin dann gut vorbereitet erscheinen: Also ganz genau Dein anliegen und Deine Wünsche für die Betreuung Deines Kindes formulieren:
Möchtest Du Betreuung in einer Regelkita? Wenn ja warum?(hier ist die entfernung ganz sicher kein gutes argument!!!)
Möchtest Du einen Platz in einer Integrativen Kita? Wenn ja was sind dabei die Schwierigkeiten?
Also alles schön überlegen und mit dem Sachbearbeiter besprechen....in der Regel hören die gut zu und wissen Lösunge, da sie die Gegebenheiten in den Einrichtungen gut kennen und auch die Kitaleitungen!
Gruß
Cassy
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort aus Erziehersicht!
***Deine erfahrungen in den Ortsansässigen Kitas bedeuten im übrigen nicht das die Erzieher etwas gegen I-Kinder haben.***
Das glaube ich dir, aber einige scheinen zumindest keine Lust zu haben sich darauf einzulassen.
***Es gibt ganz einfach Regeln, nicht jede Kita darf I-Kinder nehmen im Moment, das ist ja alles im Umbruch.***
Das hat mir der Kiga, der bereit gewesen wäre so nicht erklärt, sondern dass es keine Hilfen gibt bei nur 1 Integrationskind, ab 2 gibt es die Möglichkeit den Betreuungsschlüssel zu ändern. Und ich sehe durchaus ein, und möchte auch nicht, dass meine Tochter eine Mehrbelastung für die Erzieherinnen ist. Es müssen schon die Rahmenbedingungen stimmen.
***Stichwort Inklusion. Es bedarf schließlich für ein I-Kind spezieller Ausbildung Räumlichkeiten usw. Du möchtest doch für Dein Kind mit Sicherheit auch die benötigte Förderung?***
Nein nicht jedes I-Kind braucht spezielle Räumlichkeiten. Meines zB nicht. Und ja, die Erzieherin des einen Kigas wäre bereit gewesen sich in diese Richtung weiterzubilden.
Die spezielle Förderung ist bei uns auch kein Problem weil die weiterhin extern durchgeführt werden würde. Es würde allerdings 2-3 mal in der Woche eine pädagogische Hilfe in den Kiga kommen. Ansonsten braucht ein Kind mit DS in der Regel die gleichen Förderungen wie ein Kind ohne DS.
***Mein Tipp wäre das Du Dich an die zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt wendest. Und zwar nicht anrufen und mal so grade nebenbei Fragen, sondern: Anrufen um einen Gesprächstermin zu vereinbaren, und zum Termin dann gut vorbereitet erscheinen: Also ganz genau Dein anliegen und Deine Wünsche für die Betreuung Deines Kindes formulieren:***
Danke für den Tipp! Ich habe noch ein paar offene Türchen die ich nutzen kann um evtl zu einem Platz zu kommen, aber trotzdem könnte ich parallel dazu mal einen Termin vereinbaren, auch um zu erfahren wie ich zu einer Integrationshilfe kommen kann, die einen Kindergarten dann auch entlasten könnte.
***Möchtest Du Betreuung in einer Regelkita? Wenn ja warum?(hier ist die entfernung ganz sicher kein gutes argument!!!)
Möchtest Du einen Platz in einer Integrativen Kita? Wenn ja was sind dabei die Schwierigkeiten?***
Am liebsten hätte ich sie in einem integrativen Kindergarten, der I-Kiga (volle) hier ist genau 180 m von uns entfernt. (Der nächste I-Kiga wäre erst in der Innenstadt). Die zwei kirchlichen Kindergärten sind von uns aus 120m bzw 270m (der zeigte Bereitschaft) entfernt. Der Städtische Kindergarten ist 750m entfernt und in diesen würde ich sie auch gerne bringen, weil da auch meine Enkelin hingeht die bis vor kurzem noch hier bei mir gewohnt hat und die oft bei uns schlafen muss oder wir sie abholen oder beides. (Meine Tochter arbeitet in der Gastronomie). Meine Enkelin ist fast öfter hier als "zuhause".
Also Regelkindergarten wäre auch ok. Die Entfernung ist mir sehr wichtig, ich will unbeding dass unsere Kleine mit Kindern aus dem Ort aufwächst, Sie wird ja spätestens dann im Grundschulalter separiert und als Vollzeitarbeitende Mama ist es auch nicht so einfach Spielplatzbekanntschaften aufzubauen mit völlig Fremden.
Abgesehen natürlich von dem zeitlichen Aufwand für uns Eltern bzgl Fahrtzeiten.
***Also alles schön überlegen und mit dem Sachbearbeiter besprechen....in der Regel hören die gut zu und wissen Lösunge, da sie die Gegebenheiten in den Einrichtungen gut kennen und auch die Kitaleitungen!***
Die in meinen Augen logischste und einfachste Lösung wäre ihr einen Platz im integrativen Kindergarten zu geben, auch wenn da dann ein Geschwisterkind nicht nachrutschen kann. Immerhin haben diese Eltern eine Chance ihr Kind in einem der vielen anderen Kindergärten anzumelden.
Hallo nochmal,
"Der Städtische Kindergarten ist 750m entfernt und in diesen würde ich sie auch gerne bringen, weil da auch meine Enkelin hingeht die bis vor kurzem noch hier bei mir gewohnt hat und die oft bei uns schlafen muss oder wir sie abholen oder beides. (Meine Tochter arbeitet in der Gastronomie). Meine Enkelin ist fast öfter hier als "zuhause"."
Zu diesem Satz fällt mir noch ein, das wäre bei uns dem Geschwisterbonus gleichgesetzt. Frag doch mal...
"Die Entfernung ist mir sehr wichtig, ich will unbeding dass unsere Kleine mit Kindern aus dem Ort aufwächst, Sie wird ja spätestens dann im Grundschulalter separiert und als Vollzeitarbeitende Mama ist es auch nicht so einfach Spielplatzbekanntschaften aufzubauen mit völlig Fremden."
Finde ich auch sehr verständlich, auch ein gutes Argument!
"Die in meinen Augen logischste und einfachste Lösung wäre ihr einen Platz im integrativen Kindergarten zu geben, auch wenn da dann ein Geschwisterkind nicht nachrutschen kann. Immerhin haben diese Eltern eine Chance ihr Kind in einem der vielen anderen Kindergärten anzumelden. "
In der Regel ist die Anzahl der I-Plätze in einer Integrativen Einrichtung festgelegt. Die können keinesfalls mit Geschwitsrekindern belegt werden die keinen I-Anspruch haben. Das wäre hier völlig undenkbar!
Ich wünsche Dir das Du bald einen Betreuungsplatz bekommst mit dem ihr glücklich seid!
Die Bedingungen sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich, meine Aussagen können deshalb nur Denkanstöße sein, ich hoffe ich konnte Dir trotzdem weiterhelfen!
Liebe Grüße
Cassy