Hallo!
Da es von Bundesland zu Bundesland (oft auch von Gemeinde zu Gemeinde) verschieden ist, wer kennt sich in NRW (Gelsenkirchen) aus? Wer hat Erfahrungen?
Mein Sohn ist vom 2.9.08 und gehört damit noch knapp zu den Kindern, die 2014 eingeschult werden. Wir haben das Gesetz, dass alle Kinder eingeschult werden und Kinder nicht zurückgestellt werden. Kinder die Defizite haben (egal ob im Sozialverhalten, Motorik, Sprache) kommen auf eine Förderschule. Bin ich soweit richtig informiert?
Habe mir dann schon sagen lassen, dass wenn ich mich sofort gegen die Einschulung wehre, ich den "Kampf" schon quasi verloren habe. Man solle alles seinen normalen Gang laufen lassen und dann erst reagieren.
Also angenommen mein Kind geht zu diesem Gespräch/Test in die Schule und er fällt dann durch - was ist dann? Was wird gemacht und von welcher Stelle? Kann mein Kind "zwangsweise" in einer Förderschule eingeschult werden? Oder müssen die Eltern zustimmen? Ist es ratsam Hilfe/Infos von einem Rechtsanwalt einzuholen?
Danke, Jenny
NRW/Einschulung/Rückstellung/Förderschule
Da bin ich auch mal auf Antworten gespannt. Bi uns ist es der gleiche Fall nur alles genau 1 Jahr später. Einschulung mit 5 Jahren und 3 Wochen später wird er 6.
Ich habe schon mit meinem 2.ten Kind so massive Schulprobleme welche ich definitiv auf zu frühe Einschulung zurückführe.
Louis wurde zu früh geholt, eine Nierenerkrankung (OP) und (leichte Form von) Epilepsie haben ihn insgesamt zurückgeworfen ohne das er von der Entwicklung her verzögert ist. Im fehlt einfach ein 3/4 Jahr...
Hallo,
aber all das sind doch keine Gründe um ihn auf eine Förderschule zu schicken, oder?
Es gibt doch die Schuleingangsuntersuchung. Entweder es gibt ein ok der Lehrer, oder aber er wird zurückgestellt. Und das heißt für mich entweder noch ein Jahr im Kindergarten bleiben oder aber wie bei uns in Baden-Württemberg die Grundschulförderklasse.
Das habe ich noch nie gehört das Kinder, bei egal welcher Form von Defiziten, gleich auf eine Förderschule geschickt werden. Dann hätte unser Luis auch gleich einen Stempel aufgedrückt. Er ist sprachentwicklungsverzögert. Aber da käme, wenn überhaupt, zwei Jahre Sprachheilschule in Frage.
LG
hi!
wir kommen auch aus nrw. soweit ich das bisher vernommen habe, ist es echt schwer, sein kind zurückstellen zu lassen.
meine maus ist von anfang august 07, muss also jetzt im sommer in die schule.
sie wird allerdings auf die waldorfschule gehen, wo es eine sog. differenzierte eingangsstufe gibt. das ist im prinzip ein zwischending -> kiga und schule. im darauffolgenden jahr kommt sie dann in die reguläre erste klasse.
lg
Lustig: bei uns steht eine katholische GS oder eine Waldorfschule in der engeren Wahl
Ich habe für beide Schulformen poitive und negative Agumente und werde mir beide Möglichkeiten offen halten
find ich gut ^^
guck dir beides an und nimm das, was am besten zu deinem kind passt!
Meine Hauptfrage:
Müssen die Eltern zustimmen, wenn ein Kind auf eine Förderschule soll? Oder können das Ämter/Ärzte/Lehrer auch so bestimmen?
Dank der EU-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung darf niemand dein Kind auf die Förderschule abschieben. Menschen haben ein Recht auf gleichberechtigtes Teilhaben an der Gesellschaft.
lg
Bei uns in Gelsenkirchen läuft gerade etwas schief (laut Kinderärzten/Lehrern) und es kommt das Gefühl auf, dass mit aller Macht die Förderschulen und Intigrationsplätze belegt werden sollen/müssen ...
Zunächst mal: keine Panik. Hier (auch NRW) ist es so, dass
Frühchen oder Kinder mit gesundheitlichen Problemen, auch in der Vergangenheit, recht problemlos zurückgestellt werden können.
Sogar bei meiner Tochter, Augustkind mit Herz-OP, ansonsten aber keinerlei Defiziten, wäre das ganz problemlos gewesen. Diese Möglichkeit würde ich also nicht von vornherein abschreiben.
Falls das nicht klappt, hat dein Kind ein Recht auf "gemeinsamen Unterricht" in der Regelschule. der Haken ist nur, dass das hier in der Stadt nur an drei von elf Grundschulen angeboten wird.
Können die Erzieherinnen dir nicht genauer Auskunft geben, wie das bei euch geregelt ist?
Liebe Grüße Isa
In unserm Einzugsgebiet gibt es eine Grundschule die "Gemeinsames Lernen" anbietet.
Aber muss ich diese Sonderförderung (egal ob auf einer Förderschule oder als "Gemeinsames Lernen") annehmen oder kann ich drauf bestehen das er als Regelkind eingeschult wird? Wenn er nämlich einmal als Kind mit Förderbedarf eingestuft wird, bleibt er es wahrscheinlich auch immer ..... Dabei bräuchte er einfach nur ein Jahr länger und würde dann die Schule 100 % schaffen....
Soweit ich weiß, muss man die Sonderförderung in Anspruch nehmen. Aber an einer Grundschule mit gemeinsamem Unterricht ist der Übergang zurück sicher einfacher als von einer Förderschule. Und da jedes Kind mit Förderbedarf ja extra kostet, ist sicher auch der gute Wille da, Förderbedarf nicht länger als nötig aufrechtzuerhalten...
Aber wie gesagt, erste Wahl wäre für mich eine Rückstellung. Viel Erfolg!
Liebe Grüße Isa
Hallo,
mein Sohn ist am 30.09.2007 geboren und hätte dieses Jahr eingeschult werden müssen.
Die Erzieherinnen und wir als Eltern waren aber gemeinsam der Meinung, dass unserem Sohn die emotionale Reife fehlt.
Ich habe das letztes Jahr im Herbst mit der KiGaleitung besprochen und ich war bereits im Januar zur Schuleingangsuntersunchung und die Ärztin hat sich sehr viel Zeit genommen und ist auf den Beurteilungsbogen des KiGas eingegangen, die die emotionale Unreife auch schilderte. Wir bekamen sofort den Bescheid mit, dass mein Sohn erst 2014 zur Schule geht.
Ich bin sehr, sehr froh, denn mein Sohn ist definitiv noch nicht soweit.
LG
Claudua
Also, ich kenne hier (Bonn) kein Kind, das auf eine Förderschule musste, weil es vom Stichtag her gerade noch eingeschult werden musste. Entweder es gab eine Regeleinschulung, evtl. mit zusätzlicher Förderung, oder, wenn wirklich ein Entwicklungsrückstand vorlag, eine Zurückstellung. Die Förderschulen sind für die Kinder, die eben nicht in einer Regelschule beschulbar sind, nicht für die, die wegen ihres Alters vielleicht ein paar Tage oder Wochen "zu jung" sind.
LG
Anja
Hallo,
ich komme auch aus NRW und kann dir Folgendes dazu sagen:
Du musst dein Kind auf jeden Fall zum vorgegebenen Zeitpunkt an der Regelschule anmelden, da es laut Gesetz schulpflichtig ist. In diesem Rahmen sollte Zeit sein, mit der Schulleitung über deine Anliegen/Sorgen zu sprechen.
Eine Zurückstellung kann ein/e Schulleiter/in nur auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens anweisen. In unserer Kommune ist es möglich, dem Gesundheitsamt die Kinder zu nennen, die frühzeitig untersucht werden sollen. Der/die Schularzt/ärztin sieht sich bestimmt auch das an, was der Kiga empfiehlt. Wenn du da etwas mitnehmen kannst....
Sollten der Schulleitung gravierende Dinge auffallen, die trotz Schulpflicht einem gelungenen Schulstart an einer Regelschule widersprechen, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten AO-SF zu stellen - also eine Überprüfung, ob sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen. Ich gehe aber mal davon aus, dass eine Schulleitung das nicht einfach so auf Grund eines einmaligen Eindrucks bestimmt, sondern dass in solchem Fall Gespräche mit Kiga, Eltern usw. vorausgehen. Meine Erfahrung zeigt, dass die meisten Eltern in solchen Fällen schon damit rechnen, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und dass im Vorfeld schon Dinge gelaufen sind. Solch ein Antrag bedeutet nicht, dass das Kind gleich auf eine Förderschule muss, sondern dass der Bedarf festgestellt wird. In dieses Verfahren sind Regelschullehrer, Förderschullehrer und Eltern involviert, um den best möglichen Förderort festzustellen.
Eltern können dann den Wunsch äußern, dass das Kind an einer Förderschule oder an einer Regelschule mit Gemeinsamem Unterricht beschult wird. Das bietet allerdings nicht jede Schule an und man muss ggf. in Kauf nehmen, dass die Grundschule dann nicht wohnortnah ist.
Grundsätzlich muss ich sagen, dass ein Kind nicht "fertig" sein muss, wenn es in die Schule kommt. Es ist die Aufgabe einer Grundschule, danach zu sehen, wo ein Kind steht und es in seinen speziellen Defiziten zu fördern.
Sorry, das war ein bisschen lang - aber vielleicht konnte ich die ein oder andere Frage beantworten?
Gruß, dumdi
Alles beantwortet