Hallo
ich könnte mir gerade so in den Hintern beißen.
Mein Sohn ist am Freitag 4 geworden und wir hätten die U8 machen müssen.
Nun war es aber so das wir noch am 21.3 einen Termin im Heilpädagogischen KIga hätten haben sollen. So wollte ich die U untersuchung danach machen.
Dummerweise habe ich dann gehört das Unser Hausarzt im Urlaub ist seid dem 11.3 bereits. und gestern waren sie erst wieder da.
ich hatte echt viel um die Ohren sind am 1,3 erst umgezogen und dann das. :( nun stehe ich da. bin gestern direkt dort hin und habe mir der Arzthelferin gesprochen (Frau vom Arzt)
sie sagte mir wäre es noch im gleichen Quartal gewesen , wäre es kein Problem aber so klappt es mit der Abrechnung nicht.
Hat jemand das schon mal gehabt und wie wurde das gehandhabt.
Lg
U untersuchung vergessen Hilfe
Hallo,
also was das mit dem Quartal zu tun hat, verstehe ich nicht. Die U-Untersuchung wird in dem Quartal abgerechnet, in dem sie gemacht wurde.
Auch wenn der Geburtstag in einem anderen Quartal ist.
LG Heike
Hallo!
Was du schreibst, ist erst einmal richtig, aber das Problem der TE ist, dass sie die Frist für die U überschritten hat. Und je nach KV kann das zu Problemen mit der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse führen, im Zweifelsfall werden die Kosten nicht mehr übernommen und die TE muss diese selbst tragen.
LG
und warum machen dann manche ärzte von vornherein erst nach den empfehlungen einen termin für die u untersuchungen? weiß das jemand zufällig?
ich versteh das auch nciht. ist doch nur wichtig, dass sie überhaupt gemacht wird. auf ein paar tage früher oder später sollte es nun wirklich nciht ankommen.
normal kann man die u-untersuchungen nachholen - man wird ja dann auch angeschrieben vom gesundheitsamt
Mein Sohn hat acht Wochen nach seinem Geburtstag sein Termin gehabt. War kein Problem.
Ich dachte, ich würde kurzfristig einen Termin bekommen, aber die vergeben die Termine immer mit acht Wochen Vorlauf, ab dem Zeitpunkt des Anrufs. Es hat sich niemand gemeldet, Termin hätte ich jedoch dann auch nennen können. Die meinten, sie haben nach dem eigentlichen Termin immer noch über zwei Monate Toleranzzeit für den Test.
Abrechnung hat dich nicht zu interessieren. Was machen denn die Kinder, die einen Tag vor Quartalsende Geburtstag haben?
Das hat nix mit dem Quartal zu tun. Die Praxen können das noch bis zu 2 Monate nach ende des Zeitraumes wo es gemacht hätte sollen (steht auf dem U-Heft) nachholen und auch abrechnen.
LG Sarah (Arzthelferin)
Sagst du mir wo es auf dem U-Heft steht?
Ich kann die U-Untersuchung laut Arzt nachholen aber müsste dann in Eigenleistung treten und das wären dann ca. 60 €
Die Zeiträume für die U-Untersuchungen stehen direkt vorne drauf auf dem U-Heft. Und dann eben noch 2 Monate Toleranzzeit dazu.
LG sonnenbluemchen
Hallo,
auf unserem U-Heft steht für die U-Untersuchungen immer ein empfohlener Zeitraum (1 Monat vor bis 1 Monat nach dem Geburtstag)
Wenn Dein Sohn am Freitag 4 geworden ist, ist das doch kein Problem.
Das mit dem Quartal ist doch Quatsch. Wir waren im Dezember zur U7a und unsere Tochter ist Anfang Januar geboren - demnach dürften wir ja auch nicht im voerherigen Quartal hingehen.
Auch eine "Frau vom Arzt" ist nicht allwissend. Lass Dich nicht einschüchtern! Ärzte (und deren Ehefrauen) sind auch nur Dienstleister und keine Halbgötter!
Im Zweifel hilft es meist, mit der Krankenkasse zu telefonieren.
Die könnten Dir die Kostenübernahme ggf. auch schriftlich geben - sollte die Praxis drauf bestehen.
Oder Du wechselst zu einer "freundlicheren" KIA-Praxis - das wäre jedenfalls meine Konsequenz.
LG
Hallo!
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass bei der Krankenkasse im Callcenter meist nur Pfeifen sitzen, die ohnehin keine Ahnung haben und nur ein Ziel verfolgen: Den Anrufer möglichst schnell und zufrieden wieder loszuwerden. Ob die Aussage richtig ist, ist denen meist egal, und schriftlich geben die ohnehin nichts, da könnte man sie ja belangen.
Beispiel: Eine Patientin kam zu mir, die Behandlung war schon einmal bei einem anderen Arzt geplant und auch bei der KK eingereicht worden, das ganze war gutachterlich abgelehnt worden. Nach Aussage der Krankenkasse sollte sich die Patientin an einen anderen Behandler wenden, damit der eine Neuplanung macht. Der zweite Behandler war ich, hab die Neuplanung gemacht, das Ganze ging wieder zum Gutachter, wurde wieder abgelehnt. Die Patientin war natürlich nach dem Telefonat mit der KK erst einmal zufrieden, nur gebracht hat es ihr dann letztenendes auch nichts. Dafür hatte die Krankenkassen noch einmal 1000€ Kosten (das meiste davon für das zweite Gutachten).
LG
Hallo,
mag ja sein, das das in dem Fall nicht gut gelaufen ist.
Hier geht es aber nicht um eine bereits durch die KK abgelehnte - ich nehme mal an realtiv teure Zahnbehandlung deren Notwendigkeit im geplanten Umfang offenbar von 2 Gutachtern in Zweifel gezogen wurde (in solch einem Fall reicht anrufen sicher nicht aus) -sondern um eine U-Untersuchung für ein 4-jähriges Kind.
Meine KK ist eine relativ Kleine und bisher habe ich immer mit dem gleichen zuständigen Sachbearbeiter gesprochen - zu dem ich vom CallCenter aus verbunden wurde. Bei unklaren Situationen wurde ich nach fachlicher Klärung zurückgerufen.
Es gibt da zugegebener Maßen durchaus Unterschiede. Aber sich mit einem kompetenten Ansprechpartner verbinden lassen, oder ggf. persönlich hingehen sollte immer möglich sein - ansonsten ist es für mich nicht die richtige KK.
LG
Hallo...
lass dich nicht irre machen. Hol dir einen neuen Termin und gut ist. Falls die Praxis sich quer stellt, ruf die Krankenkasse an und erklär den Sachverhalt, frag nach wie das ist mit den Abrechnungen. Ich denke, das hat mit der Abrechnung sehr wenig zu tun.
Unsere Tochter hat am 17.August Geburtstag und wir haben immer erst einen Termin nach den großen Ferien (meist Mitte September) gemacht, weil es da wieder ruhiger in der Praxis war. Selbst die bei euch anstehende U8 die ja eigentlich vom 46.-48. Lebensmonat gemacht werden soll haben wir erst am 27. September gemacht und es war kein Problem.
VG x.
Also unser KiA hat uns mal erklärt, dass es eine gewisse Karenzzeit gibt (glaube, 2 Monate oder so), in der man die U noch machen kann
Hatte das mal gefragt, weil wir alle U's immer später haben als sie eigentlich sein sollten.
LG Silke
Hallo!
Ich hab mich noch einmal für dich schlau gemacht:
Für Niedersachsen (korrigiere mich, wenn du nicht aus NS bist) gilt folgendes:
http://www.u-untersuchungen.niedersachsen.de/soziales_gesundheit/uuntersuchungen/454.html
Demnach übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Untersuchungen noch 2 mon nach Fristablauf, bei der U8 wäre das bis zum 50. Lebensmonat. Da dein Kleiner erst am Freitag 4 geworden ist, hast du also noch 2mon Zeit.
Druck am besten die Seite aus und geh damit noch einmal zum Arzt.
LG