Hallo,
es halten sich bis heute hartnäckig die Gerüchte Erzieherinnen dürfen keine Erste Hilfe leisten. Daher möchte ich aufklären:
1. Erzieher/Innen müssen eine Erste Hilfe-Kurs absolvieren. Das gilt auch für Tagesmütter.
2. Vom Gesetz her ist jeder zur Ersten Hilfe nach Möglichkeit verpflichtet.
3. In jeder Kita muß ein Erste Hilfe-Kasten vorhanden sein.
4. Erzieher/Innen müssen Erste Hilfe leisten. Es gibt keine gesetzliche Grundlage diese zu verweigern. Bei Folgen sind sie versichert, es sei denn, sie haben grob fahrlässig gehandelt.
Gesetzliche Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz und das Siebte Sozialgesetzbuch (besonders §2, Abschnitt 8 und §23). Zudem gibt es noch gesetzliche Unfallverhütungsvorschriften.
Wenn Erzieherinnen angeblich keine Erste Hilfe leisten dürfen, wozu der Kurs, der Kasten und die Gesetze? Verweigert die Kita jedoch die Erste Hilfe, dann die Leitung udn den Träger ansprechen.
LG
Maria
Erste Hilfe im Kindergarten
Erzieherinnen müssen erste Hilfe leisten das stimmt wohl, aber man muss das differenzieren. Erste Hilfe wenn Gefahr in Verzug ist (bsp Kind zieht sich eine stark blutende Kopfwunde zu wird ein Druckverband angelegt und ein RTW gerufen) oder ob es sich un eine Lapalie handelt die zu Hauf täglich vorkommen ( Schrammen, leichte schürfungen). Man wird kein Kind verbluten lassen aber an solche Kleinigkeiten gehen sie nicht ran, da dies in der Tat als Körperverletzung gesehen werden kann. Wirklich Erste Hilfe Ist da anders definiert. Musste mich darüber bei unserem Träger erkundigen. Erste Hilfe ganz klar muss jeder leisten, an kleine Schrammen oder eingerissene Fingernägel dürfen sie nicht rang eben, es sei denn die Eltern erlauben es ausdrücklich.
Hallo!
" Erzieher/Innen müssen eine Erste Hilfe-Kurs absolvieren."
Wo hast du das denn her? Ich kenne mittlerweile einige ausgebildete ErzieherInnen und da MUSSTE keine/r einen Erste-Hilfe-Kurs mitmachen. Das war alles auf freiwilliger Basis, was ich persönlich nicht gut finde. Ein Pflichtkurs wäre in diesem Beruf wirklich angebracht, denn gerade bei Kindern kann immer etwas passieren.
Ich selber beginne Ende August die Erzieherausbildung und Erste Hilfe steht in keinem der 3 Jahre auf dem Lehrplan.
LG sonnenbluemchen
Hallo,
bei Euch ist es nicht Pflicht? In Sachsen schon --> http://www.kita-bildungsserver.de/downloads/download-starten/?did=391
Vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber ich war in einem Erste Hilfe-Kurs, welcher vor allem sich an Erzieher, Tagesmütter und Eltern gerichtet war. Dieser Kurs war auch Voraussetzung für Erzieher und Tagesmütter.
LG
Maria
Habe dazu noch was von Bayern gefunden --> http://www.zukunftsministerium.bayern.de/kinderbetreuung/baykibig/unfallversicherung.php
Ich denke doch, daß die Unfallkassen verlangen, daß einige Personen als Ersthelfer ausbildet sind.
Hallo,
hat ja auch wohl niemand bestritten.
Erzieherinnen dürfen nur keine Medikamente verabreichen.
Manche Kindergärten (z.B. der meiner Tochter und ein anderer, bei dem ich mich beworben hat) haben das auch ausdrücklich in ihren Statuten vermerkt.
GLG
Das große Problem ist was zählt zur Ersten Hilfe? Was ist nötig und was möchten mache manche Eltern.
Ich habe selber einen Erste Hilfe Kurs am Kind gemacht und dort wurde z. B. das es nicht zur ersten Hilfe gehört die Wunde z. B mit desinfektionsspray zu behandeln.
Bei einer Kopfwunde ist wirklich nur der Druckverband und den Rettungswagen rufen erste Hilfe, nicht noch ein Pflaster auf die Wunde oder ein Kühlakku
Richtig: Erste Hilfe ist sowas wie Wunden abdecken, Rettung rufen etc.
Die Grenze ist da, wo ich irgendwas auftrage oder dem Verletzten irgendwas gebe (also z.B. Bepanthen auf eine Schürfwunde, Desinfektion von Wunden, Aspirin bei Kopfschmerzen oder auch nur Globuli).