Hallo zusammen,
Ich bin gerade echt geschockt . Lana geht seit dem sie 2 ist ( jetzt 2 Jahre) in den Kita ,wo schon meine Jungs hingingen.
Ich muss dazu sagen,Lana ist kein einfaches Kind. Sie hat jetzt mit Förderung ganze 2 Jahre gebraucht,um in dem kiga anzukommen und Vertrauen auf zu bauen.
Jetzt ist sie glücklich
Vor genau 1 Jahr sind wir in eine andere Stadt gezogen . Da der Kindergarten aber nur ca 5 km von uns ist und ich wie gesagt glücklich bin,das Lana sich jetzt wohl f
Kita will meine Tochter nach Umzug zwangsabmelden
Ach Mann blödes Handy grrr
Also ,sie fühlt sich wohl . Abgesprochen war mit der Leitung,das Lana bleiben kann,bis sie zur Schule geht...ich habe sie sogar vor ein paar Wochen für eine 35 Woche angemeldet .
Jetzt ist der Stellvertretung der Leitung aber gestern doch plötzlich aufgefallen,das ich ja nicht mehr im Kreis wohne ( ich Lach mich schlapp,sind ja nur seit einem Jahr jetzt Nachbarn ) und hat die sofortige Abmeldung eingeleitet .
Habe ich noch irgendwie die Möglichkeit Widerspruch ein zu reichen ?
Für Lana wäre es eine Katastrophe und selbst der Kinderarzt wird mir das attestieren ...davon abgesehen,das ich jetzt Ende August wohl schlechte Karten auf einen neuen Platz habe...
Und es bricht mir das Herz,wie Lana jetzt darunter leidet
Kennt sich jemand damit aus ?
Lieben Gruss diana
Du kannst dich höchstens an den Träger wenden, und wenn noch Plätze frei sind einen Gastkindantrag stellen. Falls aber Plätze knapp sind werden Kinder aus der Gemeinde vorgezogen
Wer ist denn bei euch zuständig für die Kitaplätze, das Jugendamt, die Gemeinde ...? Da würde ich sofort mal anrufen und die Situation schildern.
das problem ist das neue KIGA gesetz
was auf grund der abmeldungen wenn umgezogen wird ist
und zwar geht es da um die bezuschussung der plätze vom staat
es kann der gemeinde passieren wenn ein kind aus einer anderen gemeinde einen platz belegt obwohl in der heimatgemeinde plätze vorhanden sind keine bezuschussung vom staat erhält
Hallo!
Wieso übergeht die stellvertretende Leitung die Leiterin? Und was sagt diese zum Handeln ihrer Stellvertreterin?
Ich würde mich ganz klar auf die mündliche Vereinbarung mit der Leiterin berufen.
Ach ja, was steht im Betreuungsvertrag in Bezug auf Kündigung und gibt es dort den Satz 'Nebenabreden bedürfen der Schriftform'?
Viele Grüße
Trollmama
Hallo!
Wende Dich an Leitung, Träger und Jugendamt, hol Dir das Attest vom Kinderarzt und stell damit einen Gastkindantrag.
Es ist grundsätzlich möglich Gastkinder aus anderen Landkreisen und Gemeinden aufzunehmen, aber macht man nicht gerne. Mit dem Attest wird man sich für euch aber sicher mehr ins Zeug legen können.
Hi,
das Problem ist, dass du nur vermutlich nur einen kleinen Beitrag dessen zahlst, was der Platz kostet.
Den Löwenanteil zahlt die Kommune über Zuschüsse für jeden einzelnen Platz bzw. jede Gruppe. Und die Kommune will logischerweise nur für Kinder zahlen, die auch in dieser Stadt bzw. in diesem Kreis - je nachdem - wohnen.
Tust du aber nicht. Du willst also eine Bezuschussung von einer Kommune, in der du gar nicht mehr wohnst.
Und genau DAS ist ein Problem.
Die Kommune zahlt nicht, du willst das sicher auch nicht zahlen (die wenigsten haben eine Idee davon, was Kindergartenplätze wirklich kosten), und der Kindergarten braucht schlicht und einfach die volle Förderung für JEDES Kind, das ihn besucht - ansonsten hat er ein finanzielles Problem. Knapp ist die Finanzierung nämlich eh schon.
Das ist einer der Gründe, warum es so extrem schwer ist, sein Kind in einer anderen Stadt/ in einen anderen Kreis in den Kindergarten zu geben (Schule ist auch nicht so viel anders...). Neben üblichen Argumenten, die vielerorts zutreffen: die Plätze reichen schon nicht für die Kinder, die dort wohnen, und dann sollen noch welche aus der Nachbarstadt untergebracht werden?
Rede mit dem Träger und sprich deine "Abmachung" mit der Leitung an (die du dir hoffentlich schriftlich hast geben lassen?). Ich denke aber, es ist gut möglich, dass die Leitung an dieser Stelle ihre Kompetenzen etwas überschritten hat...wenn es darum geht, ein Kind für nur einen Teil des Geldes, das der Kindergarten normalerweise bekommen würde aufzunehmen, wird das wohl eher selten in der Entscheidungsgewalt (nur) der Leiterin liegen, sondern der Träger ein wort mitzureden haben - neben möglicherweise bestehenden kommunalen Regelungen zur Platzvergabe.
Auch das kann ein Problem sein: dass der Kindergarten das (auch ohne für dieses Kind Zuschüsse zu erhalten) gar nicht darf, ohne zu riskieren, plötzlich überhaupt nicht mehr bezuschusst zu werden, weil er sich nicht an die in dieser Kommune geltenden "Spielregeln" zur Platzvergabe hält.
Wie gesagt, rede mit dem Träger, besorg Dir ein Attest, rede mit denen, die in der Stadt "übergeordnet" evtl. für Plätze zuständig sind.
Aber wenn für Dein Kind das alles so schwierig ist, hätte ich einen alternativen Gedankengang:
Welche Schule soll es mal besuchen? Die im Nachbarkreis? Das wird der nächste Kampf, zumindest HIER hättest du mit so einer Begründung wohl eher schlechte Karten auf eine genehmigte Gestattung. Ansonsten kannst Du nur hoffen, dass für dein Kind schlagartig mit der Einschulung alles einfacher wird. Sonst wird es in einer für sie fremden Umgebung eingeschult, mit Kindern, die es eben nicht schon jahrelang aus dem Kindergarten kennt, in einer Schule die eben nicht mit dem vorher besuchten Kindergarten vielleicht zusammenarbeitet und durch Besuche, Beschnuppern, Kennenlernen den Wechsel auch für sehr sensible Kinder einfacher macht. Von 22 Kindern in der Klasse meines Großen sind 17 mit ihm im Kindergarten gewesen - der erste Schultag war für ihn zwar aufregend, es war aber nur die Umgebung neu - und nicht die Gesichter (auch die Lehrerin haben die Kinder vorher schon kennengelernt, ihre Paten aus der 4. Klasse, ihren zukünftigen Klassenraum...weil eben Kindergarten vor Ort und Schule vor Ort eng zusammenarbeiten im Vorschuljahr).
Im Normalfall würde ich mich immer wieder für einen Wechsel während der Kindergartenzeit entscheiden, wir haben mit beiden Kindern einen solchen hinter uns - statt dann zwangsweise mit der Einschulung, die auch ohne einen solchen Wechsel schon ein großer Schritt ist.
Vielleicht wäre es für Dein Kind JETZT hart, zu wechseln - aber in 2, 3 Jahren dann erheblich einfacher, wenn eh schon mehr als genug Neues auf sie zukommt?
viele Grüße
Miau2
Ist dein Kind ein I-Kind?
Hallo,
meine Tochter besucht auch einen Kiga, der nicht an unserem Wohnort liegt.
Bei uns bezahlt unsere Gemeinde den Zuschuß und es gab nie Probleme, da wir vor Beginn des Kigastarts einen Gastkinderantrag gestellt haben und dieser genehmigt wurde.
Da bei uns in der Region freie Kindergartenplätze rar sind, waren beide Gemeinden (sind mittlerweile umgezogen) froh und zahlten bzw. zahlen den Zuschuß für den "fremden" Kiga gerne.
Ich würde mich bei der Gemeinde/Stadt erkundigen und notfalls noch nachträglich einen
Antrag stellen.
Viel Glück, agrokate!
@all
Ich habe viel nachgedacht ,und viel mit Familie und bekannte gesprochen und bin zu dem Entschluss gekommen,das wir wechseln ...es gab hin und wieder eh richtig Ärger im Kindergarten und das wir ihn behalten wollten,lag viel mehr an meiner kleinen .
Aber ich gebe hier auch einigen recht,mit der Schule später ...in meiner Wut habe ich darüber nicht mehr nachgedacht ...
Ab morgen gehe ich auf die suche nach einem neuen...denn,aus Erfahrung anderer Eltern weiss ich,wenn ich mir den Platz jetzt erkämpfe,so wird Lana irgendwann die leittragende sein...und das will ich auch nicht.
Ich danke euch allen für eure zahlreichen Beiträge ..
Lieben Gruss diana