Hallo,
mein Jüngster ist noch 5 Jahre und ist eigentlich jetzt ein "Muss-Kind". Er wird definitiv zurückgestellt. Das ist auch schon mit allen Ämtern abgeklärt. Nicht klar ist jedoch bis jetzt, ob er in die Vorklasse oder in den Kindergarten zurückgestellt wird. Beide Optionen stehen noch offen - mal sehen, wie er sich noch so entwickelt und was besser ist.
Im Kiga läuft er derzeit jedenfalls als Vorschulkind. Die Kigagebühr ist demnach etwas preiswerter. Wie ist das, wenn er in den Kiga zurückgestellt wird? Erwartet mich dann eine wahnsinnige Nachzahlung, bezahlt man das eigentlich letzte Jahr dann voll oder was passiert? Mir ist es einfach lieber, ich kann schon jetzt etwas kalkulieren, auf was ich mich da einzurichten habe.
LG
Katrin
Vorschulkind Kiga-Gebühr nach Zurückstellung
Das fragst du bei der Stelle nach, die die Kindergartengebühr erhebt.
LG
Susanne
Hallo!
Ich komme aus Bayern. Bei uns ist das letzte Kindergartenjahr auch frei - zumindest bis zu einem Betrag von 100 Euro (Ja, wir sind auf dem Land und da kostet auch der Vollzeitplatz nur wenig mehr). Wenn man allerdings nur einen Halbtagsplatz hat wird dieser einfach komplett übernommen, aber eben auch nur ein Jahr lang.
Vor zwei Jahren hatten wir eine Mutter, die auch schon wusste, dass sie ihr Kind zurückstellen möchte. Es lief bei uns aber einige Monate als Vorschulkinder mit. Sie hat das Jahr Beitragsfrei bekommen und das darauffolgende dann wieder selbst zahlen müssen (also das eigentliche Vorschuljahr). Nachzahlen musste sie nicht. Wenn der Buchungsumfang gleich ist, ist das kein Problem.
In diesem Jahr gibt es ein neu zugezogenes Vorschulkind. Die Eltern hatten im alten Kindergarten einen Halbtagsplatz. Jetzt bei uns jedoch voll. Sie bekommen dieses Jahr jedoch keine Unterstützung mehr. Also weder das 2. Jahr, noch die Differenz, weil sie das Jahr ja nur die Hälft gebraucht haben. Auch sie müssen den Platz wieder komplett zahlen.
Frag einfach mal im Kindergarten nach. Die wissen das in der Regel. Ansonsten wissen sie zumindest, wer dir Auskunft geben kann.
lg mondlicht
Danke euch Beiden. Dann werde ich wohl mal schauen, ob ich unsere Leiterin irgendwie erwische.
Hallo,
bei uns ist das dann so, daß man wieder voll bezahlt. Nachzahlen muß man nicht.
LG Kerstin