Urlaubsanspruch während Mutterschutz nach Geburt? Wie war's bei euch?

Guten Morgen!
Eigentlich gehört mein Thema in Finanzen & Beruf, aber ich denke, da hier im Forum die meisten wieder arbeiten gehen, kann man mir hier vllt. besser helfen.

Es geht darum, dass meine Tochter Mitte Februar 2011 geboren wurde.
Ich bin der Meinung, dass ich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach meinen regulären Urlaubsanspruch habe, weil ich mich im Mutterschutz befand. Diesen "Resturlaub" würde ich jetzt gerne demnächst auch nehmen, wenn ich meine Elternzeit beendet habe. Wann ist mir egal, es geht darum, dass mein Chef mir den Urlaub nicht geben möchte.

Er ist der Meinung, dass ich nur einen Urlaubsanspruch BIS zur Geburt habe und nicht danach, weil ich mich zwar im Mutterschutz befand, aber auch gleichzeitig in Elternzeit war. Und der Urlaubsanspruch darf anscheinend für jeden vollen Monat Elternzeit auch dementsprechend gekürzt werden. "Erholungsurlaub kann anteilig für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden" laut Elternzeitbroschüre des Bmfsfj.

In der Mutterschutzbroschüre steht aber auch "Die Fehlzeiten aufgrund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote und der Mutterschutzfristen gelten als Beschäftigungszeiten."

Ich war bis zum 10.4. in Mutterschutz, dann normal Elternzeit.
Ist es wirklich so, dass ich nur den Resturlaub BIS zur Geburt nehmen kann?
Wie war es bei euch?
Falls ich doch Recht habe, wie kann ich es durchsetzten? Muss ich zum Anwalt? (kleiner Betireb, kein Betriebsrat o.ä.)

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Hallo,
Mutterschutz gilt als Beschäftigungszeit - auch der Mutterschutz nach der Geburt. Nicht umsonst hast du in dieser Zeit auch Geld von deinem AG erhalten. Du bekommst für diese Zeit auch Urlaub.

Für jeden vollen Monat Elternzeit (nach dem Mutterschutz) gibt es dann keinen Urlaub mehr.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html
"Urlaubsanspruch
Auch während der Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig."

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DANKE für deine ausführliche Antwort.

Eine Frage die ein wenig ins Detail geht habe ich aber noch:
Wenn ich vom 1.1.11-10.4.11 im Mutterschutz war, zählt dann der ganze April noch mit in die Berechnung rein? So habe ich es jetzt verstanden.

Und wenn ich am 15. Oktober wieder anfange, wie berechnet sich mein Urlaub bis zum Jahresende? Wird der Monat Oktober mitgezählt, weil ich ja keinen ganzen Monat Elternzeit genommen habe?

Dann müsste ich ja richtig liegen, wenn ich so rechne:
1.1.11-10.4.11 = 4 volle Monate
15.10.13-31.12.13 = 3 volle Monate

also 7/12 vom Jahresurlaub steht mir zu ???

Wäre nett, wenn hier noch mal jemand antworten könnte.

LG

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Die Formulierung im Gesetz lautet, dass nur für VOLLE Monate kein Urlaubsanspruch entsteht. Wenn es also kein ganzer Monat Elternzeit ist - dann hast du einen Urlaubsanspruch.

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Hi,

ich kann nur sagen, dass ich in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt einen Anspruch auf Urlaub erworben habe.

Meine Tochter ist Ende Februar geboren und ich hatte ab dem 12.01. Mutterschutz. Ich weiß noch, dass es hies, man sollte den Urlaubsanspruch möglichst vorher abgelten. Ich hatte aber mehr Urlaubsanspruch, als es Arbeitstage bis zum 12.01. gab.

Ich habe die Tage dann nach meiner Elternzeit genommen.

Blöd war nur, dass ich danach eine 3-Tage Woche hatte und deswegen der Urlaub anteilig gekürzt wurde.

D.h. es wurde umgerechnet, wieviele Tage ich vorher benötigt habe um eine Woche frei zu haben und ins Verhältnis gesetzt.

Konkret: Hätte ich 5 Urlaubstage gut gehabt, waren es danach nur noch drei. Das fand ich echt fies. Allerdings funktioniert das auch umgekehrt, wenn man später auf eine vier oder fünf Tage Woche erhöht.

VG lachris