Hallo,
angeregt von dem Thread weiter unten frage ich mich ob es den meisten Müttern eigentlich gar nicht bewusst ist das Laufräder im Strassenverkehr nicht nur gefährlich, sondern auch tatsächlich verboten sind.
Ein Laufrad gilt als Spielzug und nicht als Verkehrsmittel.
Eigentlich müsste es einem ja bewusst sein, da ein Fahrrad was im Strassenverkehr zugelassen ist schon sehr viele Merkmale hat die einem Laufrad fehlen.
Eigentlich bringt man ja seinem Kind bei sich an Regeln zu halten und lässt es dann doch zu.
Ist es tatsächlich unwissen oder einfach egal?
Hier mal ein Link der Recht verständlich ist http://www.radschlag-info.de/familie_rechtstipps_eltern.html
Lg wirbelwinds.mama
Laufrad und Strassenverkehr
Huhu,
ich bin mir dessen vollends bewusst und mein Kind wird nie im Strassenverkehr Laufrad fahren!
Da kenn ich nix!!!
LG
Sushi
Das mag ja sein, ich bin aber darauf angewiesen! Wie ich es in meinem Threat geschrieben habe.
Sie bekommt aber demnächst ein zugelassenes Fahrrad - und ja, ich hör euch schon: Wie kannst du nur, sie ist ja noch so klein. Wir haben nur ein Auto und die 2,5 km zum KiGa sind für sie echt hart!
Grüße und schönen Abend
Du scheinst meien Link ja nicht gelesen zu haben, auch Spielräder (und etwas anderes gibt es für kleine Kinder nicht, zugelassene Fahrräder gibt es erst ab 20 Zoll) sind nicht zugelassen.
Jeder Unfall der mit einem nicht zugelassenen "Gefährt" verursacht wird, wird von keiner Versicherung übernommen.
Ich rede von einem normal großen Rad, meine Tochter ist 110cm groß und wir sind es schon probegefahren. Es hat alle Merkmale um zugelassen zu sein. Un ja, ich habe den Link gelesen.
Hallo,
ich frage mich gerade, wo man dann mit einem Laufrad fahren soll? Wir wohnen verkehrsberuhigt. Viele 30er Zonen, Spielstraßen etc. Wir waren aber auch schon in der Stadt in der Einkaufspassage unterwegs und mussten, um da hinzukommen, an einer Straße auf dem Fußweg entlang laufen. Wo fahren denn all die kinder mit ihrem Laufrad und wie kommen Eltern da hin, die mehrer kinder haben?
vg, m.
Hallo,
auf Innenhöfen, Spielplätzen, Parks uä
Ich wohne in ner Großstadt und mein Sohn hat hier viele Möglichkeiten Laufrad/Fahrrad zu fahren OHNE am Strassenverkehr teilzunehmen.
Wie man irgendwo hinkommt? Zu Fuß, auto, Bus, Bahn?
Lg wirbelwinds.mama
Ich stelle mir gerade eine Mutter mit 2 kindern vor, beide im laufradfähigen Alter, so um die 3 Jahre. diese möchte gern in den nächstgelegenen Park, damit beide kinder Laufrad fahren können. Ein Auto steht ihr nicht zur Verfügung, sodass sie mit beiden kindern und beiden Laufrädern laufen muss. Bus und Bahn fahren leider nicht zum Park.
Auch wenn du die Situation anders einschätzt: Meine Tochter wird auch weiterhin auf dem Gehweg mit ihrem Laufrad fahren. Sie bleibt dabei in meiner Nähe bzw. laufe ich einfach schneller. Sie rast zum Glück nicht. Sollte es vorkommen, dass sie nicht hört, dann bleibt das Laufrad zu hause. Wir sind auch oft zu Fuß unterwegs und nehmen somit am Straßenverkehr teil. da muss sie auch auf mich hören. Für mich kommt es immer auf die Eigenart des Kindes an. sind sie eher draufgängerisch und hören nicht bzw. laufen weg, bleibt das Laufrad zu hause.
Also die Polizei Bremen sagt dazu folgendes:
"Immer wieder stehen junge Eltern vor der Frage, auf welchem Straßenteil ihr Kind doch nun mit dem Fahrrad fahren muss. Kleine Kinderräder, die überwiegend im Vorschulalter benutzt werden, unterliegen nicht den Ausrüstungsvorschriften der StVZO. Das gilt auch für Tretroller, Laufräder, Inline Skates; sie sind keine Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes, sondern fallen unter die Kategorie "besondere Fortbewegungsmittel". Wer ein solches mit sich führt, gehört zu den Fußgängern und muss allein aus diesem Grund schon den Fußweg benutzen.
Wird hingegen ein Kinderfahrrad von einem 7jährigen Kind benutzt, um zur Schule zu fahren, ist dieses Fahrrad kein Spielgerät mehr, sondern ein normales Fortbewegungsmittel und muss, wie oben beschrieben, ausgerüstet sein."
Also von einem Verbot steht da nichts
§§ 24 und 25 StVO helfen da auch weiter...
Ist dir aufgefallen das da was wichtiges fehlt? Es ist dort NICHT vom Laufrad die rede. Ein Laufrad ist ein spielgerät, kein Verkehrsmittel.
Hier auch noch ein zweiter Link, direkt von der Verkehrswacht: http://www.verkehrswacht-vechta.de/produktbilder/1212171302Vom%20Laurfrad%20zum%20Spielrad.pdf
""Schließlich: Das Laufrad ist ein Spielgerät. Es darf nur in Schonräumen genutzt werden, nicht im Straßenverkehr. "
§ 24
Besondere Fortbewegungsmittel
.
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Aber wir sind uns schon einig, dass ein Laufrad ein "nicht motorbetriebenes Fortbewegungsmittel" ist, oder?!
Hallo,
Ich dachte Kinder auf irgendwelche Räder dürfen auf dem Gehweg. Ich fahre immer in einer Grünanlage (Gruga), nur dort dürfen sie fahren. Und schon dort bekomme ich dennoch graue Haare.
Mein Sohn dürfte zweimal mit mir Laufrad auf dem Gehweg fahren. Bedingung war, an meiner Seite. Musste gut laufen an dem Tag. Kinderwagen und Laufrad habe ich nie riskiert.
Der Threaderöffnerin würde ich den Rat geben, ein Buggy board zu kaufen. 2,5 sind aber auch so machbar.
Gruß
Ich muss ehrlich zugeben, ICH dachte es früher auch. Allerdings bin ich mal auf einen Artikel gestossen der genau das zum Thema hatte.
Und für mich klingt das auch recht logisch warum es halt nicht erlaubt ist.
Die Kinder steigen heute immer früher aufs Laufrad um und das in einem Alter wo man gerne Grenzen austestet und gerne mal das Gegenteil von dem macht was Mama sagt. Schon allein das würd mich davon abhalten mein (Klein)kind am Strassenverkehr teilzunehmen zu lassen.
Auch ein einmaliges nicht-hören kann fatale Folgen haben.
Ähm das heißt dein Kind darf auf nicht auf dem Bürgersteig allein laufen (Wie du es so schön ausdrückst "am Straßenverkehr als Fußgänger teilnehmen"?
Auch da ist es so, daß ein Kind mal nicht auf die Eltern hört und vielleicht in einem ungünstigen Moment auf die Straße rennt.
Was anderes ist es mit dem Laufrad doch auch nicht. Ich erziehe mein Kind dazu, daß es an jeder Straße zu warten hat, vorsichtig bei Ausfahren sein soll und so weiter. Was ist daran verkehrt, wenn er da mit dem Laufrad auf dem Bürgersteig unterwegs ist?
"Wie ist der Weg zur Schule und zur Kita versichert? Verantwortung für den Weg zur Schule oder zur Kita
Auf dem Weg zur Schule und zu Schulveranstaltungen sind alle Schüler in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert (§ 2 Abs. 1 Ziffer 8 Sozialgesetzbuch VII). Der Unfallschutz hängt nicht davon ab, mit welchem Verkehrsmittel das Kind unterwegs ist. Auch auf dem Weg von und zur Kita gibt es keine Besonderheiten. Hat die Kita oder der Kindergarten eine Betriebserlaubnis ist der Weg dorthin über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, egal ob das Kind zu Fuß unterwegs ist oder ein Spielfahrzeug benutzt. "
Wenn das Kind auf dem Weg zur KiTa mit dem Spielfahrzeug trotzdem versichert ist, wie meinen die das dann?
Wenn man das Laufrad trägt?
" Hat die Kita oder der Kindergarten eine Betriebserlaubnis ist der Weg dorthin über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, egal ob das Kind zu Fuß unterwegs ist oder ein Spielfahrzeug benutzt. "
Wie soll denn das gemeint sein? Wenn das Kind das Laufrad oder seinen Trettrecker trägt?
Hallo!
Das ist ja alles richtig, dass Laufräder und Kinderfahrräder keine Fahrzeuge im eigentlichen Sinne sind. Aber nach deinem Link wäre es ja verboten, wenn ein Kind mit einem Laufrad oder Kinderfahrrad auf dem Gehweg fährt.
Dann erklär mir doch einmal dieses Urteil:
"Eltern haften nur dann für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Beschädigt zum Beispiel ein fünfjähriges Kind beim Fahrradfahren ein parkendes Auto, so haften die Eltern nicht, wenn das Kind nach einem Fahrunterricht das Fahrrad alleine über den Bürgersteig steuern durfte. Es kann von den Eltern nicht erwartet werden, dass sie ständig neben einem Fahrrad fahrenden Kind herlaufen um Schäden zu verhindern (LG Nürnberg-Fürth, Az. 2 S 5891/94)."
Ich bezweifle, dass dieses Kind auf einem Fahrrad unterwegs war, was nicht mehr unter die Rubrik Spielfahrräder fällt, da es nur wenige Kinder gibt, die mit 5 Jahren schon auf ein 20"-Rad passen (und kleinere im Straßenverkehr zugelassene Fahrräder gibt es nicht). Wenn das Kind also nach deinem Link verbotener Weise mit einem Spielfahrrad am Straßenverkehr teilgenommen hat, hätten die Eltern in diesem Falle allemal ihre Aufsichtspflicht verletzt, indem sie bewußt zugelassen haben, dass sich das Kind verkehrswidrig verhält. Und in dem Fall wären sie dann haftbar gewesen.
Und wenn du aus diesem Link folgerst, dass Spielfahrräder und Laufräder auf Gehwegen verboten sind (so explizit steht das dort nämlich nicht) - was ist dann mit Inline-Skatern? Es gibt Gerichtsurteile, dass man mit Inlinern auf dem Gehweg fahren muss. Allerdings sind auch Inliner ja im Grunde nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen, da es sich hier um Sportgeräte handelt - und wenn Kinder auf der Straße bzw auf dem dazugehörigen Gehweg nicht spielen dürfen, warum dürfen Erwachsene dann dort Sport treiben?
Und dann gibt es noch eine Regelung, nach der Fahrräder mit einem Gewicht von unter 11kg Sporträder sind und demnach keine festinstallierte, mit Lichtmaschine (Dynamo) betriebene Beleuchtung benötigen, hier darf man auf batteriebetriebene Lampen zurückgreifen. Aber warum dürfen dann diese Sportgeräte überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen?
Und um deinen Link ad absurdum zu führen:
http://www.radschlag-info.de/kita_rechtstipps.html
Die gleiche Seite, nur hier zum Thema Radfahren und Kita. Hier wird sogar empfohlen mit den Kindern auf Spielfahrzeugen wie Roller, Laufrad und Spielfahrrad Ausflüge zu machen. Kennst du ein Kindergartenkind, welches ein Fahrrad fährt, das für den Straßenverkehr zugelassen ist?
Und darum werden meine Kinder beide weiterhin auf dem Gehweg radeln - mit Spielfahrrad oder Laufrad!
LG
Wie im unten unterem thread erwähnt bleibe ich dabei: Kleinkinder haben mit laufrädern auf der Straße (in der stadt!) nichts verloren.
Und im Dorf?