Tagesmutter obwohl ich noch nicht wieder arbeite?????

Hallo, meine Elternzeit geht noch bis März 2015.

Nun habe ich eine nette Tagesmutter gefunden, die meinen Kleinen sofort in Ihre Gruppe aufnehmen würde. Geplant ist täglich von 8-12, wenn ich wieder arbeite wollen wir die Zeiten erweitern.

Da wir in 3 Monaten umziehen fand ich die Idee gut nächste Woche mit der Eingewöhnung anzufangen. Denn habe ich für unseren Umzug mehr Zeit und der Kleine kann spielen. Wenn wir umzugstechnisch mit allem durch sind wollte ich gerne (wenn Chef mitmacht) erstmal bis zum Ende meiner Elternzeit auf 450 Euro anfangen. Da in unserer Firma immer gesucht wird denke ich nicht das es ein Problem wird.

Nun habe ich mir den Antrag auf Tagespflegegeld zuschicken lassen und soll dort angeben warum ich Betreuung brauche. Was schreibe ich denn da rein???? Arbeiten tue ich ja nun noch nicht......

Bekomme ich erst den Gebührenzuschuß wenn ich wieder arbeite ???

LG und Danke

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Schreib es rein, wie es ist. Seit letzem Jahr hat jedes Kind ab 1 Jahr ein Recht auf einen Betreuungsplatz, egal, ob die Eltern arbeiten oder nicht.

Für was man allerdings einen Platz täglich von 8 bis 12 Uhr bei der TM braucht, wenn man eh daheim ist, bzw. nur auf 450 Euro arbeitet, erschließt sich mir nicht wirklich. Aber ich bin da von der altmodischen Sorte, kann ja jeder machen, wie er will.

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Hallo, dafür gibt es mehrere Gründe.

Erstmal möchte ich das unser Kleiner mehr Kontakt zu gleichaltrigen bekommt. Unser Großer ist schon 10. Der altersunterschied ist sehr groß. Er hält sich sehr an seinen großen Bruder und dessen Freunde. Da hat er aber auch einen ganz anderen Status als bei Gleichaltrigen.

Hier gibt es leider sehr wenig Möglichkeiten mit Kleinkindern. Die Krabbelgruppe wurde eingestellt. Die meisten Mütter gehen hier arbeiten und die Kinder sind in der Krippe. Ich wäre auch wieder arbeiten gegangen nach einem Jahr. Leider bekomme ich aber die Betreuung für den Großen (in Ferien) und den Kleinen(Schließungszeiten Kita u.s.w.) nicht überbrückt da ich privat niemanden habe der das machen könnte. Unser Großer ist noch nicht so weit das er in den Ferien 4 Wochen alleine bleiben kann. Mein Mann arbeitet vollzeit, hat unregelmäßige Arbeitszeiten u.s.w. deshalb mußte ich meine Elternzeit verlängern.

Nun habe ich eine nette Tagesmutter gefunden, die direkt neben unserer neuen Whg wohnt. Wenn ich den Platz nicht nehme, kann ich natürlich Pech haben das der Platz im nächsten Jahr belegt ist. Ob ich denn so schnell einen anderen Platz finde ist fraglich.

Eine Kita würde ihn im nächsten Jahr nicht nehmen. Erstmal nehmen die Kinder erst nach den Sommerferien auf. Ich muß aber ab März wieder arbeiten. Ich bräuchte also Betreuung ab Januar/Februar wegen der Eingewöhnung. Das machen die aber nicht :-(. Und dieses Jahr würden die Kitas ihn auch nicht nehmen weil er nur noch ein paar Monate in die Krippe könnte und danach in die Elementargruppe wechseln müßte. Die Zeit in der Krippe ist ihnen zu kurz.

Und natürlich ist es mir lieber wenn mein Kleiner bei unseren Umzug mit Kindern spielen kann als sich den ganzen Stress anzutun. Ich habe niemanden wo ich ihn lassen kann.

Es ist also alles nicht so einfach....

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"Bekomme ich erst den Gebührenzuschuß wenn ich wieder arbeite ???"

Sorry, aber solche Zuschüsse werden wohl irgendwie finanziert werden müssen. Im Zweifel von der Allgemeinheit. Warum solltest du einen Zuschuss bekommen, wenn es nur nett wäre, dein Kind betreut zu haben, während du entspannt umziehst? #schwitz

Wir kriegen keine Zuschüsse - finde ich aber auch ok so.

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Hallo,

ich habe vanillekipferl schon etwas ausführlicher geantwortet.

Es ist nicht nur das ich entspannt umziehen möchte. Da steckt schon etwas mehr dahinter.

Ich finde es aber auch nicht verwerflich das ich dem Kleinen den Umzugstress ersparen möchte wenn ich kann.

Mein Mann arbeitet sehr viel und das meiste wird an mir hängen bleiben, jedenfalls die Renovierung. Denn kann ich den Kleinen im Buggy neben mich stellen wenn ich streiche, verputze, Teppich verlege, putze u.s.w.

Privat habe ich leider niemanden der mich da unterstützen könnte.

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Völlig legitim - wenn es auf deine kosten und nicht auf Kosten der Allgemeinheit geht.

Sorry, Du kannst es nicht schön reden.

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Hi,

bei uns gibt es den Zuschuss nur, wenn man wieder arbeiten geht.
Man brauchte auch eine Bestätigung des Arbeitgebers mit der genauen Stundenverteilung. Dann haben die grob einen durchschnittlichen Anfahrtsweg noch dazu berechnet und danach hat sich die Anzahl der geförderten Stunden gerichtet.

Wir haben aber trotz Förderung noch ca. 420,- EUR für 26 Stunden in der Woche gezahlt.

Da rechnet sich ein 450,- EUR Job nicht wirklich. Es sei denn es geht Dir nur darum unter Leute zu kommen und den Anschluss im Beruf nicht zu verlieren.

VG lachris

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Gut, bei uns wäre es nicht so teuer. Mit 450 Euro könnte ich den Beitrag zahlen. Klar werden wir dadurch nicht reich aber es wäre ok.

Ich denke nur das der Einstieg so einfacher ist. Wenn ich erstmal ein paar Stunden arbeite sehe ich ja ob mit den Kindern alles gut läuft und kann denn ab März ganz normal wieder arbeiten.

Ich muß ja nur bis August überbrücken.

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Bei uns ist es so, dass man durch den neuen Rechtsanspruch einen Platz bis 25 Wochenstunden ohne Nachweis der berufstätigkeit in Anspruch nehmen darf. Der Zuschuss ist Einkommensabhängig. Ich würde es machen. Wer weiß ob der Platz bei der Tamu nächstes Jahr noch frei ist und dann suchst du neu. Und Schaden tut es meiner Meinung nach nicht.

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Das sehe ich auch so und ich glaube die Regelung mit den 25 Stunden trifft bei uns zu.

Die Tagesmutter wohnt fast genau neben unserer neunen Whg.

Besser geht es also garnicht. :-)

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"Bekomme ich erst den Gebührenzuschuß wenn ich wieder arbeite ???"
Ruf beim Jugendamt an und frag, denn das scheint regional unterschiedlich zu sein.

Wobei ich mich frage, warum man einen Zuschuss bekommen sollte wenn man nicht arbeitet. #kratz Meine Tochter geht an 2 Vormittagen zur TaMu, ich arbeite nicht (Elternzeit 2. Kind) und ich bin nicht mal auf die Idee gekommen irgendwelche Zuschüsse zu beantragen - was laut Aussage einer Freundin sogar möglich gewesen wäre.

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Das Problem ist das wir uns das anders wohl garnicht leisten könnten. Jedenfalls nicht so lange bis ich auch wieder arbeite.

Es ist auch alles etwas verzwickter. Eigentlich wollte ich schon nach 1 Jahr wieder arbeiten, das hat aber alles nicht geklappt und ich mußte meine Elternzeit verlängern.

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Hallo,

was Du reinschreibst, na einfach die Wahrheit, ob Dir dann was zusteht, entscheidet das Amt. Aber ganz ehrlich, wie kommt man denn auf die Idee sich einen Zuschuss zahlen zu lassen, um entspannter umzuziehen?
Da wundert es mich wirklich nicht, wenn an anderen Stellen Gelder fuer Beduerftige fehlen, wenn es sogar moeglich ist, dass Dir ein Zuschuss zusteht#kratz
Nichts fuer ungut
Abo55

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Mein Mann arbeitet, verdient aber nicht genug. Also sind wir denn wohl auch auch bedürftig.

Außerdem werde ich wieder arbeiten, das habe ich auch geschrieben. Es wäre also nur zur Überbrückung und im Interesse meines Kindes.

Ich denke da gibt es andere, denen es weniger zusteht.

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Hallo,

es spricht dir ja keiner ab beduerftig zu sein, nur bist Du eben erst beduerftig, wenn Du auch arbeitest, also wie du schon schriebst evtl. ab Sommer spaetestens in einem Jahr!

Gruesse
Abo55

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Hallo.

Ich würde einfach mit der zuständigen Stelle telefonieren und den Sachverhalt schildern und dort auch deine Fragen stellen.

Also ich kann nur sagen wie es bei mir läuft:

Ich beende im Februar mein Studium und bin daher momentan in der Bewerbungsphase. Bei der Hochschule habe ich keine Kurse mehr, bin also momentan zu Hause.
Meine 5 Monate alte Tochter ist nun auch bei einer Tagesmutter, da ich ja auch bald arbeiten möchte.

In dem Landkreis hier oben (Ostfriesland) stehen dir 20-25 Stunden zu. Die Stundenzahl wird, wenn nötig später bei Berufstätigkeit erhöht.
Ich muss selbst ca. 120 Euro pro Monat für die Tagespflege bezahlen, den Rest übernimmt der Landkreis.

Ich denke die Gebühren sind überall unterschiedlich.

Und wie sollst du einen Job ( meiner Meinung nach egal ob Mini-, Teilzeit-oder Vollzeitstelle) finden, wenn dein Kind nicht betreut ist?
Ich kann aus eigener Erfahrung ebenfalls sagen, dass die Eingewöhnung ja auch nicht " über Nacht" stattfinden kann, sondern auch viel Zeit erfordern kann.

Also ich wünsche Dir viel Glück :-)

LG

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Hallo, und danke.

Ich denke auch das es so der richtige Weg ist.

Anders herum geht es ja auch garnicht....

Erst arbeiten und denn einen Betreuungsplatz finden. Das verstehen hier die meisten wohl leider nicht.

Bei uns trifft die Regelung mit den 25 Stunden auch zu. Das habe ich jetzt herausgefunden.

Denn können wir ab nächsten Monat mit der Eingewöhnung durchstarten :-)

LG

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Bei uns kann man die tagespflege nur in Anspruch nehmen wenn man berufstätig ist. Ich musste meine Tochter immer sofort nach schulschluss abholen, ob ich noch was vorzubereiten oder zu korrigieren hatte interessierte keinen Menschen.

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Aus Erfahrung sag ich Dir: Pack erst mal alles in trockene Tücher und such Dir dann eine Tagesmutter. Wenn es Dir darum geht, dass Dein Kind Kontakte zu anderen Kindern hat, dann gehe mit ihm auf den Spielplatz oder zum Eltern-Kind-Turnen etc.

Ob Du Anspruch auf einen Zuschuss hast weiß ich nicht, dass ist von Kommune zu Kommune und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Was ich persönlich bei diesem Gedankengang nicht ok finde ist, dass Mütter die wirklich arbeiten, dann einen Platz "weniger" haben, nur weil jmd. "entspannter" umziehen (dauert normaler Weise nicht 6 Monate) will oder das Kind unter Gleichaltrige soll (das kann man meiner Meinung nach wirklich anders regeln). Und was Du in den Antrag reinschreiben sollst, kannst Du Dir ja selbst beantworten - die Wahrheit???

Ich bin berufstätig, trotzdem geht meine Kleine nur an den den Tagen an denen ich wirklich arbeite zu Tagesmutter.

VG, Andrea