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KITA verlangt Attest nach Magen-Darm-Erkrankung - Infektionsschutzgesetz?!
Google hilft:
Infektionsschutzgesetz
In §34 Abs. (1) des IfSG wird geregelt, dass Personen, die an bestimmten Infektionskrankheiten oder an Parasiten erkrankt sind, keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen dürfen. Im zweiten Abschnitt des Ärztlichen Attestes schliesst der untersuchende Kinder- und Jugendarzt 19 verschiedene Infektionskrankheiten und einen Befall an Läusen oder Krätze aus.5
Dieser Infektionsausschluss beschreibt allerdings nur den Gesundheitszustand am Tag der Untersuchung, weshalb das Attest bei Aufnahme in der Kindereinrichtung auch nicht älter als 10 Tage sein sollte.
Hab ich gefunden bei:
http://www.ju-koehler.de/Kita-Attest.html
Ich denke das soll wohl so sein und ich finde es auch sinnvoll. Leider gibt es einfach zu viele Eltern die ihre Kinder noch krank wieder in die Krippe schicken und Magen-Darm-Virus ist ja nunmal hochansteckend.
Mona
Das steht so NICHT im Infektionsschutzgesetzt explizit geregelt drin, aber es ist Auslegungssache...
DARÜBER HINAUS haben die meisten Träger eine "Satzung zur Benutzung von Kindertagesstätten". DORT steht es meist explizit drin. Das ist aber von Gemeinde zu Gemeinde und von Träger zu Träger unterschiedlich.
Ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt, aber hier mal ein Beispiel:
http://www.landkreis-prignitz.de/globalcontent/documents/landkreis-verwaltung/kreisrecht/kitapflege_richtlinie_2012.pdf
Da ist es im gesamten Landkreis in Punkt 10, Absatz 4 eben genau so geregelt.
In unserem Kindergarten war das übrigens auch üblich.
doch, steht sogar recht ausdrücklich in § 34 Abs. 1:
(1) Personen, die an
[...]
erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen. Satz 2 gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.
Das heißt, Kinder unter 6 bei denen der Verdacht besteht, dass sie eine ansteckende Magen-Darm-Erkrankung haben dürfen solange nicht in die Kita, bis ihnen durch ein ärztliches Urteil (=Attest) bestätigt wird, dass sie nicht mehr ansteckend sind.
LG
carstella
Siehste, hab ich überlesen!
DANN hast du natürlich recht und es steht explizit drin!
Hallo!
Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Ein Gesundheitsattest dient dem Schutz aller Kinder, damit soll verhindert werden, dass sich ansteckende Infektionen verbreiten. Das wird in den meisten Kindergärten so gehandhabt, dessen solltet Ihr Euch bewusst sein, bevor Ihr die Kinder aus der gewohnten Umgebung reißt.
Viele Grüße!
Hallo!
Auch wenn es Auslegungssache ist, finde ich das bei bestimmten Erkrankungen sehr sinnvoll. Manche Eltern schicken ihr Kind viel zu früh wieder in den Kindergarten und die anderen Kinder werden angesteckt. Da ist es doch besser, wenn der Kinderarzt sagt, dass das Kind wirklich nicht mehr ansteckend ist. So werden alle Kinder geschützt - auch deine.
Wenn ihr eure Kinder einfach so aus dem Kindergarten herausnehmen, bestraft ihr eure Kinder damit. Die können das nicht verstehen.
LG Silvia
Sprich doch einfach mal mit der Leitung! Ich würde ihr erklären, dass Du die Vermutung Magen Darm zwar geäußert hattest, sie sich aber in diesem Fall nicht bewahrheitet hat. Du hättest Dein kind natürlich zum Schutz der anderen zu hause behalten. Jetzt wäre er Symptom frei und würde gerne wiederkommen.
Ich würde ihr auch sagen, dass ich ihren Standpunkt verstehen kann und dass Du Dich natürlich an die Regeln halten wirst. Dass es in diesem Fall aber nicht zutreffend wäre.
Dem Redenden kann geholfen werden
dann geh zu Deinem Hausarzt oder nur für die Bescheinigungsfälle zum Kinderarzt direkt um die Ecke ...
wenn das bei euch in der KITA jetzt pflicht ist, dann wird dieser Bescheinigungsmist morgens schnell durchgewunken bevor Ihr in den KiGa geht -- (oder abends kurz vor Feierabend)
lg
tanja
Hallo,
ich denke, grundsätzlich ist diese Regelung abhängig von der Einrichtung - städtische KiTas werden da sicherlich eine einheitliche Regelung für den jeweiligen Bezirk treffen.
Bei uns (kath. KiGa) ist dies im Vertrag geregelt. Da steht sinngemäß drin, dass in Anlehnung an das IfSG Kinder mit entsprechenden (im Vertrag genannten) Krankheiten oder Verdacht darauf die Einrichtung nicht besuchen dürfen und dass die Leitung berechtigt ist, zur Wiederaufnahme eine schriftliche Unbedenklichkeitserklärung der Sorgeberechtigten oder des Arztes zu verlangen (je nach Art der Krankheit).
Schaut mal in Euren Vertrag, wie es dort geregelt ist. Vertragsänderungen müssen Euch schriftlich bekannt gegeben werden bzw. Ihr müsst zumindest Einsicht haben können.
Abgesehen davon muss ich mich den meisten Vorschreiberinnen anschließen, dass dies nur zum Wohl der Kinder so geregelt ist und man das nicht als ärgerliche Auflage betrachten sollte, sondern als sinnvolle Regelung.
Ein Attest stellt auch der Hausarzt aus - dazu muss man nicht unbedingt zum Kinderarzt.
Und wenn Euer KiA sowieso so weit entfernt ist, würde ich mir einen anderen in der Nähe suchen.
Entsprechende Unterschriften, Bescheinigungen oder Atteste habe ich bisher immer kostenlos bei unseren Ärzten bekommen - aber das scheint abhängig von der Praxis zu sein. Woran das liegt, weiß ich nicht.
Wenn Dein Mann eine Abmeldung vom Kindergarten beabsichtigt, heißt das, dass sie zukünftig zu Hause bleiben? Wegen der Attest-Geschichte?
Oder überlegt Ihr, sie in einen anderen KiGa zu geben - da wird es nicht viel anders gehandhabt werden. Und für die Kinder wäre es wahrscheinlich eher schade, die vertraute Einrichtung verlassen zu müssen.
Redet nochmal mit der Leitung - man kann sicherlich zu einer Einigung kommen.
LG
Hallo,
wir müssen sowas nicht bringen. Fände es aber völlig okay wenn man bei ansteckenden Sachen ein Attest bringen müsste, vielleicht würden dann die Magen Darm Fälle etwas weniger werden. Weil nicht jeder 2. sein noch halb krankes Kind wieder in den Kindergarten bringt.
Deswegen die Kinder abmelden? Tuts doch dann stecken eure schon niemanden mehr an, weil sie vielleicht noch ansteckend sind.
Das man sich wegen sowas, was am Ende allen hilft, so aufregen kann.
LG Andrea