KiTa- Gebühren Hessen- kennt sich jemand aus?

Hallo,
bei uns im Ort wollen Sie jetzt die Gebühren erhöhen, bis 2017 sollen die Gebühren für einen Ganztagsplatz um 240-300 Prozent angehoben werden #zitter
Weiß jemand, ob es in Hessen da ein neues Gesetz gibt??
Bei uns ist es ein kirchlicher Träger, müssen die auch "mitziehen" automatisch?
Und ist das letzte KiGa-Jahr in Hessen noch kostenfrei? Wie lange noch?
#winke und #danke , Schoko

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Es gibt kein bundesweites oder landesweites Gesetz. Das macht jede Gemeinde selbst. Die Regeln für die Gebühren bestimmt die Gemeinde, nicht der Träger. Der kirchliche Träger MUSS da mitgehen, da er von der Gemeinde den Großteil der Betreuungskosten bezahlt bekommt.
Das letzte Jahr ist bis jetzt noch kostenfrei - aber nur der HALBTAGSPLATZ. Das Update ist voll zu zahlen (also die Kosten für den Halbtagsplatz werden dann abgezogen). Die Kosten für Verpflegung sind natürlich sowieso weiter voll zu zahlen.

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Hallo,

in Wiesbaden ist nur der Halbtagesplatz kostenfrei. Ein Ganztagesplatz muss voll bezahlt werden, also nix mit Hälfte abziehen!

Es ist tatsächlich so, dass das jede Gemeinde selbst regelt.

Die freien Träger sind nicht daran gebunden, aber wenn die Zuschüsse durch die Gemeinde sinken, dann müssen die sich das eben von den Eltern wieder holen. Zu prüfen ist aber der Vertrag, den ihr mit der Kita abgeschlossen habt - inwieweit da Gebührenerhöhungen geregelt sind.

VG
B

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Ich habe genau das geschrieben. Wo ist also dein Problem? Der Halbtagsplatz ist kostenfrei und DER wird von den Gesamtkosten abgezogen.

Ein kirchlicher Träger ist KEIN freier Träger.

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Hallo!

Ich fürchte, diese Gebührenerhöhung habt ihr dem neuen "Kinderförderungsgesetz" zu verdanken. Darin wird seit 1.8. die Förderung der KiTa-Plätze neu geregelt, die maximale Förderung bekommt man jetzt nur noch bei Gruppenstärken von 25 Kindern (ohne I-Kinder, nur Ü3, jüngere Kinder und Kinder mit besonderem Förderungsbedarf zählen da noch wieder anders). Außerdem dürfen mehr fachfremde Personen in der Betreuung eingesetzt werden. Wenn da ein Träger nicht mitzieht, muss er die Defizite anderweitig ausgleichen.

Ansonsten würde ich mal die KiTa-Satzung Eurer Kommune einsehen. Darin sind die Gebührensätze und auch die Befreiung im letzten KiTa-Jahr geregelt (oder du kannst zumindest nachlesen, wo das geregelt ist). Bei uns haben sie schon im letzten August die Gebühren erhöht, und im kommenden August werden die Gebühren noch einmal erhöht, sodass wir insgesamt eine Erhöhung von 11% haben werden. Im letzten KiTa-Jahr werden die Kosten bis 100€ von der Stadt getragen, was darüber hinaus geht, müssen die Eltern selbst tragen (bis 2013 war das auch eine Betreuung vor- und nachmittags ohne Mittag, jetzt ist es noch der reine Vormittagsplatz, da die Gebühren für diesen von 90 auf 100€ gestiegen sind, der vor- und nachmittagsplatz hat früher 100€ gekostet und wird ab Sommer 115€ kosten).
Davon abgesehen: Unsere Tochter besucht auch eine freie KiTa, die richtet sich nach den Sätzen der Stadt, und so steht das auch im Betreuungsvertrag.

LG

LG