Hallo,
mein Sohn ist 5 Jahre und geht in die Kita seit 4 Jahren.
Die Kitaleitung sowie einige Erzieherinnen haben gewechselt. Nun wird seit einem Jahr an einer neuen Konzeption gearbeitet. Dafür kommt eine Beraterin (inzwischen war sie schon 4- oder 5mal da) an einem Freitag. Weil alle Erzieherinnen anwesend sein müssen, wurden die Eltern im letztes Jahr an 5 Freitagen gebeten die Kinder um 12 Uhr zu holen. Es wurde durch eine Abfrage ermittelt, bei wem das möglich ist. Als Notbetreuung wurde die Reinigungskraft als Aufsichtspersons eingesetzt.
Nun kam letzte Woche ein Mitteilungszettel, daß wieder bis September 5 Freitage für die Konzeptionserstellung mit der Beraterin eingeplant sind - gleiches Spiel: Kinder um 12 Uhr abholen oder Notbetreuung bei der Reinigungskraft. Ist das überhaupt rechtens? Nicht jeder kann sein Kind um 12 Uhr freitags abholen.
LG
Karla
Aufsicht in der Kita durch eine Reinigungskraft
Ist nicht rechtens, wenn etwas passiert, hat die Kita ein Problem mit der Versicherung. Ich habe während meines Studiums (Erziehungswissenschaften ) ein paar mal im Hort mit der ehrenamtlichen Kollegin ne Notbetreuung alleine machen müssen und meine Chefin sagte uns vorher wo wir sie privat erreichen, weil wir eigentlich so gar nicht betreuen dürften.
Mit Anfang 20 hab ich das eknfach gern gemacht , heute weiß ich, das es wirklich Ärger gegeben hätte wenn nem Kind was passiert wäre.
Ich finde dieses Angebot ausgesprochen fair vom Kiga. Unser Kindergarten hat immer gleich komplett zugemacht, das ist dann wirklich schwierig, aber, da dieses Konzepttage sein müssen, auch wieder verständlich. Aber Freitag nachmittag ist ja der Termin, der sich am besten überbrücken lässt. Es ist der Nachmittag an dem die wenigsten arbeiten, und selbst wenn, findet sich wohl eine andere Mutter, die das Kind den nachmittag nehmen kann.
Und wenn der Kindergarten dann von sich aus auch noch eine Notfallfallbetreuung organisiert, kann sich ja wirklich keiner beschweren. Besser gehts ja gar nicht.
Außerdem vermute ich, dass der Kindergarten sehr genau weiß, ob das nun rechtens ist oder nicht. Wenn der Kiga offiziell um 12 Uhr aus ist, und man dann eben einen Babysitter nutzen kann, müsste es eigentlich in Ordnung sein.
Bei uns wird regelmäßig freitags um 12 geschlossen weil Fortbildungen stattfinden oder Events vorbereitet werden. Da ich meine Kinder dann auch nicht holen kann, ist es jedes Mal ein Theater eine Notfallbetreuung einzurichten. Mir persönlich wäre es gleich, ob die eine oder 2 Stunden eine Reinigungskraft die Betreuung übernimmt, so lange der Kindergarten die Verantwortung dafür trägt. Die anderen Erzieherinnen sind ja schlißelich noch vor Ort, falls wirklich etwas sein soll.
Ich arbeite in der Schule und da ist es rechtlich gesehen auch nicht in Ordnung dass ich 2 Klassen, die sich in unterschiedlichen Räumlichkeiten aufhalte, gleichzeitig beaufsichtige. Passiert in der Praxis aber dauernd. Vorschriften sind gut und wichtig, aber in Notfällen müssen sie auch mal etwas ausgedehnt werden.
Es ist ja klar, dass es sich um die Reinigungskarft handelt, von daher sehe ich das Versicherungsproblem nicht.
Andere Kitas machen einfach zu ohne Notplan, das wäre dann wohl die Alternative.
Das mit der Reinigungskraft geht nicht. Sie ist doch gar nicht für die Betreuung ausgebildet, auch wenn sie vielleicht eigene Kinder hat. Ich würde mich schleunigst bei der Kitaleitung beschweren und notfalls Konsequenzen ziehen.
LG Jeanette und Josephine
zB. das Kind um 12 abholen
Was wäre die Alternative aus Deiner Sicht?
Ich selbst habe auch schon mal ne halbe Stunde Kitakinder beim Mittagsschlaf beaufsichtigt, während die Erzieherinnen nebenan Teamsitzung hatten. Die Erzieherinnen sind ja auch in Deinem Fall im Haus, wenn ich das richtig verstehe, von daher sehe ich das Problem nicht.
In unserer Kita helfen die Reinigungs- und die Küchenkraft auch mal mit, den Kleinen die Jacken anzuziehen, was vorzulesen etc. etc.
Ein Alternative ist für mich, wenn wenigstens eine Erzieherin zur Verfügung steht. Mir geht es vor allem um die rechtliche Seite. Sind es nur 2 oder 3 Kinder, ist die Reinigungskraft sicher damit nicht überfordert. Sind es dagegen 10 Kinder, vom Wickel- bis zum Vorschulkind, sehe ich da ein Problem mit der Aufsicht und einer Überforderung. Einfach schließen kann die Kita nicht, da durch Schließzeiten und Brückentage von 4 Wochen überschreiten würde.
Mit Hilfestellungen oder kurzfristiger Aufsicht seitens der Reinigungskraft ist kein Probleme, aber eine ganze Gruppe für einen halben Tag?
LG
Karla
Es geht doch aber darum, dass ALLE Erzieherinnen die Fortbildung / Beratung mitmachen, damit die Qualität der Kita verbessert wird. Dafür kann man doch auch mal einen Nachmittag "schlechtere" Betreuung in Kauf nehmen. Auch eine ausgebildete Erzieherin kann ihre Augen nicht überall haben, wenn sie 10 Kinder vom Wickel- bis zum Vorschulkind betreut - wenn sie grade wickelt, können sich auch anderswo zwei Kinder kloppen.
Was die Reinigungskraft NICHT kann, ist, tolle pädagogische Angebote machen, die Entwicklung des Kindes beurteilen, das Kind bei individuellen Defiziten fördern etc., aber das fällt dann halt mal einen Nachmittag lang flach. Würde die Reinigungskraft zuhause Kindergeburtstag feiern, hätte sie vielleicht auch 10 Kinder unterschiedlichen Alters da und keiner würde ein Problem daraus machen.
Hallo!
Erst einmal: Ich persönlich wäre überglücklich, wenn unser Kindergarten die Konzeptions- und Forbildungstage am Freitag Nachmittag durchführen würde, dann dürften es von mir aus ruhig ein Paar Tage mehr sein, da erfahrungsgemäß mehr Arbeitnehmer Freitags nachmittags als Montags vormittags frei haben (bei uns sind die Fortbildungstage grundsätzlich montags, allerdings bekommen wir jetzt immerhin 6 Wochen im Vorraus Bescheid gesagt, das war im letzten Jahr auch nicht immer so).
Auch über das Angebot einer Betreuung durch fachfremdes Personal wäre ich dankbar, bei uns gibt es gar keine Notgruppe. Die KiTa ist dann einfach geschlossen, wir müssen halt schauen, wie wir klarkommen.
In wieweit eine Betreuung durch eine Reinigungskraft allerdings zulässig ist, kann ich dir selbst nach Studium unseres Kinderförderungsgesetzes (Landesrecht) nicht sagen. Klar geregelt ist nur, dass immer eine Fachkraft (Erzieherin, Sozial- oder Heilpädagogin, Grund- oder Sonderschullehrer) anwesend sein muss (wäre ja in Eurem Fall gegeben) und dass nur eine Fachkraft eine Gruppe leiten kann (da geht es aber um die pädagische Leitung). Außerdem ist geregelt, wer in der Gruppe außerdem noch mitarbeiten darf. Alles Andere ist Auslegungssache.
Abgesehen davon: Letztlich muss die KiTa in jedem Fall die Haftung übernehmen, wenn etwas passiert, von daher wäre es jetzt erst einmal nicht mein Problem. Und ich sehe jetzt kein erhöhtes Gefahrenpotential, wenn eine Reinigungskraft, die die Kinder kennen, die Kinder beaufsichtigt.
Ich persönlich würde mir also keine Gedanken machen und mich über die Möglichkeit der Notbetreuung freuen.
LG
Nein, dass ist natürlich nicht rechtens! Sonst könnte ja jeder auf die Kinder aufpassen.
Ich würde mich an den Träger wenden, geht garnicht!
LG, Nudelmaus
Was soll das denn bringen? Dann macht die Kita an Zukunft an Konzeptionstagen ganz zu und bietet KEINE Alternativen an, und den Eltern ist selber überlassen eine Betreuung zu organisieren.
Sie sagen doch deutlich, dass keine Betreuung durch Fachkräfte stattfinden kann und bieten eine Alternative für den Notfall an.
Nur weil die Kitaleitung sagt "dass keine Betreuung durch Fachkräfte stattfinden kann " heißt das nicht, dass der Träger das auch so sieht!
Unsere Kitaleitung hat auch schon so einiges erzählt wenn der Tag lang war und der Träger wusste davon nichts.
Und nein ich würde mein Kind nicht von der Reinigungsfrau betreuen lassen, sie ist dafür einfach nicht ausgebildet und ich bezahle für eine gewisse Betreuungszeit mit Fachkräften und nicht für ewige halbe Freitage oder Betreuung vom Putzpersonal.
Gruß