Umzug nach Deutschland - Frage zu U-Untersuchungen

Wir ziehen dieses Jahr nach sieben Jahren im Ausland nach Deutschland zurück. Meine Kinder werden 5.5 und 2.5 Jahre alt sein.

Ich lese hier immer was zu diesen Vorsorgeuntersuchungen. Sind die Pflicht? Zu welchen muss ich mit meinen Kindern und wo muss ich dafür hin? Macht das der Kinderarzt? Auch das Impfen macht der Kinderarzt, oder? Ich denke, ich gehe einfach zu einem Arzt und der macht mir dann einen deutschen Impfpass auf der Basis des internationalen, den ich habe?

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Hallo,

wen ihr wieder in Deutschland wohnt wirst Du Dir ja eh einen Kinderarzt suchen. Der wird Dir dann alles weitere erklären. Einen Impfpass hast Du ja Dein neuer Kinderarzt wird den sicher durchsehen und Dir sagen was eventuell noch fehlt und wieso.

Wann welche U- Untersuchung statt findet kannst Du im Internet finden. http://www.eltern.de/gesundheit-und-ernaehrung/medizin/vorsorgeuntersuchungen-bei-kindern.html Etwas weiter unten auf der Seite findest Du eine Übersicht.

Die U Untersuchungen sind Pflicht. Nimmst Du sie nicht wahr steht irgendwann das Jugendamt vor Deiner Tür und will wissen wieso die Kinder nicht bei der Untersuchung waren. Zumindest in der Theorie ich persönlich habe noch nie gehört das tatsächlich jemand vom Jugendamt je vor irgend einer Tür stand.

LG dore

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bei meiner freundin waren sie, also irgendwie passieren tut das schon... dauert aber schon ne weile... die familie ist an sonsten aber total unaufällig, die kids sind auch öfter wegen anderem käse beim arzt, also ist nun nicht so, dass das kind nie einen arzt sehen würde... nur irgendwie haben sie eine U verpatzt und da riefen die dann an und wollten einen termin machen. dummerweise hats sie sich ziemlich gewehrt "was das denn soll" usw, da wurden die natürlich hellhörig... schlussendlich war es einfach nur ein genervtes "kümmert euch um die wo es nötig ist ist" aber das wissen DIE ja nicht wenn einer am telefon abwimmeln will... die krankenakten sehen die ja nicht - denke ich...

aber wirklich was passieren tut da ja auch nicht... ich würde halt auch zum kinderarzt und mir das da erklären lassen wie es weitergeht. für die zeit, in der man nicht in deutschland gewohnt hatwird ja wohl keiner die Us fordern... das wäre ja schon absurd...

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Hallo dore,

außer in einigen wenigen Bundesländern (z.B. Bayern und Baden-Württemberg) sind die U-Untersuchungen gesetzlich nicht verpflichtend. Es gibt lediglich in weiteren Bundesländern (u.a. NRW, Hessen, Berlin, Hamburg, ...) eine Meldepflicht der Kinderärzte bezüglich ERFOLGTER U-Untersuchungen. Diese erfolgt an das LIGA (Landesinstitut für gesundheitliche Aufklärung), welches entsprechend die Eltern, deren Kinder noch NICHT an der jeweiligen U-Untersuchung teilgenommen haben, informiert/nachträglich zur U beim Kinderarzt "einlädt". Kommen die Eltern dieser Aufforderung nicht nach, werden die zuständigen Jugendämter informiert. Welche dann ihrerseits abwägen müssen, wie sie auf die (angeblich) versäumten Untersuchungen reagieren.

Zwei große Probleme sind nämlich die hohe Fehlermeldungs-Quote (Daten tatsächlich erfolgter Untersuchungen werden nicht übermittelt/gehen verloren) sowie die Tatsache, dass das JA gesetzlich im Grunde keine Handhabe gegen die Eltern hat. Von einer nicht erfolgten U-Untersuchung gleich auf eine (akute) Gefährdung des Kindeswohls nach §8a SGB VIII zu schließen, ist nämlich aus fachlicher Sicht "an den Haaren herbei gezogen", mit einem immensen Zeit- und Kostenaufwand (Personal) verbunden und brachte in der Vergangenheit so gut wie keine 8a-Fälle "ans Licht", vor allem keine Fälle akuter oder hochgradiger Gefährdung von Kindern.

Trotzdem wird das JA Einen auch weiterhin zumindest anschreiben und um einen Nachweis über die erfolgte U-Untersuchung bitten. Entweder reicht eine Kopie des U-Heftes, oder es wird eine Bestätigung des Kinderarztes eingefordert. Wie gesagt ohne rechtliche Handhabe, da die U's ja nicht verpflichtend sind. Sobald man als Eltern dem JA etwas zuschickt- und sei es eben "nur" die Kopie des U-Heftes, wird eine Akte für das Kind angelegt. Und selbst wenn diese bis zur Volljährigkeit des Kindes NUR diesen einen Zettel enthalten sollte, ist das Kind/die Familie eben beim JA aktenkundig- was nicht unbedingt übermäßig erfreulich ist. Vor allem wird es dadurch so sein, dass man, wenn auch unregelmäßig, ggf. weiterhin mit Kontaktaufnahmen durch das JA rechnen muss. Vor allem, wenn man alle U-Untersuchungen regelmäßig wahr genommen hat und die entsprechende Meldung lediglich "durch's Raster gefallen" ist, ist das wirklich unmöglich!

Verpflichtende U-Untersuchungen bundesweit für alle Kinder fände ich richtig und wichtig. Erstens würden potentielle Fälle von Kindeswohlgefährdung, nicht nur durch Misshandlung/Vernachlässigung, sondern auch durch defizitäre Entwicklung eines Kindes dadurch möglicher Weise rechtzeitig(er) erkannt- zweitens wäre das aktuelle Vorgehen bzgl. der Meldungen dann auch rechtlich zulässig.

Liebe Grüße,

Kathrin

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Hi,

die Vorsorgeuntersuchungen sind nicht Pflicht. Eine Impfpflicht gibt es auch nicht.
Geh einfach zu einem Kinderarzt, dort bekommst Du für jedes Kind dieses gelbe U-Heft.

Ist der Impfpass nicht sowieso international??

Grüße
ballroomy

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woher weißt du dass die Us keine Pflicht sind?
Man bekommt immer Erinnerungsschreiben, von "höherer Stelle", denn der Arzt muss die nachweise dorthin weiterreichen.
Ich weiß auch nur, dass es irgendwann Probleme gibt wenn man die untersuchungen nicht wahrnimmt.

Gesetz wurde das doch glaube ich aufgrund von Kindesmisshandlungen, die so leichter aufgedeckt werden können, wenn ein Kia Kleinkinder regelmäßig sieht...

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Ich dachte immer, die sind keine Pflicht.

In SH gabs ein Erinnerungsschreiben, in NRW aber nicht...

Vielleicht ist es nicht überall gleich?

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Die U-Untersuchungen sind je nach Bundesland Pflicht.
Hier bei uns im Rheinland-Pfalz und Saarland sind die Pflicht.

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Hallo,

die U-Untersuchungen sind weder in Rheinland-Pfalz noch im Saarland Pflicht. Siehe dazu meine Antwort auf "dore".

Viele Grüße,

Kathrin

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Die sind nicht Pflicht. Was wollen die schon machen. Du vernachlässigst nicht deine Aufsichtspflicht wenn du die Untersuchungen nicht wahrnimmst (was will der Arzt schon erkennen, wenn er das kind 1-2 mal im Jahr sieht) zumal man mit seinem gesunden Kind zwischen all den kranken Kindern sitzen muss.
wenn das Jugendamt vor der Tür stehen sollte, erklärt man, warum man die Untersuchungen nicht wahr nimmt und gut ist.. gibt ja auch keine impfpflicht in Deutschland.

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Hier mal von Wikipedia. Da steht auch noch mal dass es KEINE PFLICHT ist. Aber das das Jugendamt dann informiert wird.. aber tun können die auch nichts.

"Verbindliches Einlade- und Meldewesen

In einigen Bundesländern, darunter Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen[6], sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen. Die Gesetzesinitiative geht auf einen Beschluss der Jugendministerkonferenz "Kinder und Gesundheit"[7] vom Mai 2005 zurück. Diesem Beschluss hat sich die 79.Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2006 angeschlossen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein äußert sich in seinem 31. Tätigkeitsbericht vom 31. März 2009 zum kontrollierenden Einladewesen:

"Allerdings besteht keine Pflicht für die Eltern, dem Jugendamt die Teilnahme an der Untersuchung, z. B. durch Vorlage des gelben Heftes, nachzuweisen. Schließlich gibt es nach wie vor überhaupt keine Pflicht zur Teilnahme an den Untersuchungen. Das Jugendamt ist gesetzlich zum Tätigwerden verpflichtet, muss sich aber darauf beschränken, durch eine Bestandsaufnahme festzustellen, ob Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so kann es keine weiteren Schritte unternehmen, um doch an die Information zu gelangen, ob die Untersuchungen wahrgenommen wurden oder nicht."[8]
"

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Hallo,

die U's sind in NRW "freiwillig".
Dabei handelt es sich um ein (meiner Meinung nach rechtlich sehr zweifelhaftes Konstrukt), welches besagt, dass man nicht hingehen muss, aber wenn man nicht hingeht, erfolgt eine Meldung ans Jugendamt, das dann einen Drohbrief schreibt, dass man sie unverzüglich nachzuholen hätte, weil sie sonst vorbei kommen und kontrollieren, ob man das Kindeswohl gefährdet.
Wenn man es darauf ankommen lassen will, sind sie freiwillig.

Eine Impfpflicht gibt es nicht. (Allerdings dürften unvollständige Impfungen ein weiterer Minuspunkt sein, wenn man das Jugendamt wegen Nicht-Wahrnehmung der "freiwilligen" U am Hals hat.)

Ich würde mir an Eurer Stelle einen Kinderarzt in Deutschland suchen, der Euch berät. Die machen sowohl die Us als auch die Impfungen.

LG

Heike