Rechtsanspruch Kita-Platz Frage?

Hallo,

mein Sohn ist seit dem 2. LJ in der Kita und hat auch einen Ganztagesplatz, da ich seit er 2 ist auch wieder arbeiten gehe.

Jetzt hat die Kita bei alles Eltern der Ganztageskinder Arbeitsbescheinigungen der Eltern eingefordert.

Meine Frage ist nun, ob sie das überhaupt dürfen?

Denn es gibt doch einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Unabhängig davon ob beide Eltern berufstätig sind.

Kennt sich da evtl. jemand aus?

Hat man einen Rechtsanspruch auf einen normalen Kindergartenplatz oder auf einen Ganztagesplatz?

Und darf die Kita Arbeitsbescheinigungen einfordern?

Viele Grüße
superwoman

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Man hat einen Rechtsanspruch auf einen Halbtagsplatz.

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Okay. Weißt du zufällig wo ich das genau nachlesen kann?

Ich finde nur Quellen in denen von einem "Kita-Platz" die rede ist. Das kann ja alles sein, denn eine "Kita" ist eine "KinderTAGESstätte".

Danke und Viele Grüße

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Wo genau findest du den einen Rechtsanspruch auf einen GANZtagesplatz? Du findest nur den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Das beinhaltet das Minimum an Betreuung. Nirgendwo wurde dir ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz zugesichert.
Du KANNST einen Ganztagsplatz bekommen, falls der Kindergarten entsprechende Kapazitäten frei hat und:
1. das SPZ oder ein Facharzt ein Gutachten erstellt, dass es für die soziale Entwicklung notwendig ist, dass dieses Kind eine Ganztagesbetreuung im Kiga erhält (das ist z.B. bei psychischen Erkrankungen der Fall) oder
2. das Jugendamt dem Kindergarten eine entsprechende Bescheinigung ausstellt (das ist bei Familien der Fall, wo das Kind im Kindergarten besser aufgehoben ist) oder
3. wer arbeitssuchend ist und ALG2 empfängt oder
4. wer eine Bescheinigung eines Arbeitgebers nachweisen kann.
Und zwar auch ziemlich exakt in dieser Reihenfolge. Nein, du musst diese Bescheinigung nicht abgeben. Aber dann verlierst du den Ganztagsplatz.

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Bei uns Fordert das Jugendamt sogar Bescheinigungen um einen Bedarf festzustellen und einen entsprechenden platz zu vergeben. Hier ist es so das jedes Kind vom 1. LJ an bis zum 3. Einen Rechtsanspruch von 4-5 Stunden hat. Ab drei Jahren bis zur Schule ist es ein teil zeit platz mit 5-7 Stunden. Dafür muss auch kein Bedarf bescheinigt werden. Alles Stunden die darüber hinausgehen müssen bescheinigt werden. Nur weil ein Kind einen Rechtsanspruch hat heisst das nicht automatisch das das für den ganzen Tag gilt und soweit ich weiss regelt das jedes Bundesland auch anders.

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Bei uns ist das so wenn man nur Vormittags arbeitet und ein ganztagsplatz in Anspruch nimmt kann es passieren das du an einen anderen KIGA vermittelst wird dh
Wenn eine Vollzeitmama kommt (im selben Ort)und brauch den Platz kann das JA sagen ich als Teilzeitmutti muss auf einen anderen KIGA umsteigen!!!Allerdings haben wir 2 Gruppen nach Zeiten gestaffelt sodass es schon mit dem Teufel zugehen muss das sowas passiert!Also ja du musst eine Arbeitsbescheinigung mitgeben ansonsten kann es passieren das sie dir einen anderen Platz suchen und 30 min mit dem Bus ist machbar(sagt das JA)
Lg