Ob dann darf ein Kind selbst entscheiden? *umgangsrecht*

Hallo,

Ich bin schon 3 Jahre vom kindsvater getrennt, Gründe waren unter anderem häusliche Gewalt, Nachstellung , Körperverletzung.

Wir haben eine Tochter sie ist 3 Jahre alt.
Vorab möchte ich klarstellen das ich es für gut und wichtig finde das der Vater sich genauso um das Kind kümmert und sehen darf.

Jedoch war es so, dass

Er vor einem Jahr das Sorgerecht (geteilt) beantragt hat, das umgangsrecht eingeklagt hat usw.
Es war ein harter Kampf, denn ich war mir nie so sicher wie er mit ihr umgeht, er ist sehr aggressiv und unreif in seinem denken, recht impulsiv und verantwortungslos.

Das Sorgerecht hat er nicht bekommen auch nicht das geteilte, da man sichtlich gemerkt hat das er aus Rache beantragt hat, er hat keine Argumente warum das für ihn wichtig ist.
Im Prinzip wäre ich damit einverstanden gewesen, wenn man mit ihm normal über Dinge reden könnte die unsere Tochter betreffen. Aber das funktioniert bis heute nicht.

Umgangsrecht bekommt jeder Vater, egal was er getan hat.

Die häusliche Gewalt ging auch gegen unsere Tochter, da war sie noch ein Baby.

Er darf sie seit einem Jahr 2 mal die Woche von der Kita abholen und bringt sie mir abends um 19 uhr zurück.

Es ist immer wieder ein Kampf, sie will nicht zu ihm, sie weint, schreit, hält sich an mir fest, egal was ich sage, ich rede ihr gut zu, dass es bestimmt schön ist bei Papa.

Er versucht sie gar nicht zu beruhigen und schlägt ihr immer ein eis vor, aber sogar das will sie nicht.

Wenn er sie mir bringt, ist sie oft dreckig, verklebt.. Ok! Kann ich vielleicht noch darüber hinweg sehen, aber sie sagt dann immer was, das er sie zu Oma gebracht hat (seine Mutter), sie gar kein eis bekommen hat wie vorher versprochen, nicht auf dem Spielplatz waren wie versprochen.

Da er sie eigentlich immer von der Kita abholt, macht sie nun sehr komisch wenn wir in die Kita gehen, sie sagt sie fühle sich krank. Weint und fragt jeden Tag ob ich sie abhole.

Sie will nicht zu Papa.

Den Erzieherin ist nichts aufgefallen, außer das sie sehr ruhig ist wenn er kommt.

Oft passiert ist auch das sie abends nicht zum schlafen kommt, weint und Albträume hat.
Letztens kam ich in ihr Zimmer, da sagte sie als im Halbschlaf "ich will Mama anrufen, ich will Mama anrufen".

Ich mache mir einfach so sorgen!
Müsste der Umgang nach einem Jahr nicht mal langsam funktionieren ohne das sie so weint und sich wehrt?

Ich hab heute wieder versucht mit ihm zu sprechen, er sagt immer nur ich würde ihr das einreden, er würde sie gut behandeln und wenn ich damit nicht aufhören würde würde er mich gerichtlich zwingen.

Der Richter sagt mit 2 darf meine Tochter keine eigene Meinung haben, sie muss mit.

Wann darf sie selbst entscheiden?

Habt ihr vielleicht tipps?

1

Hallo,

"Das Sorgerecht hat er nicht bekommen auch nicht das geteilte, da man sichtlich gemerkt hat das er aus Rache beantragt hat, er hat keine Argumente warum das für ihn wichtig ist."
was zum nachlesen für dich
http://www.liliput-lounge.de/themen/neues-sorgerecht-fuer-ledige-eltern/
Widerspricht die gemeinsame Sorge nicht dem Kindesswohl, dann spricht das Familiengericht dem Vater das geteilte Sorgerecht zu.

Gruß Karin

2

http://www.familienrecht-heute.de/scheidung/alleiniges-sorgerecht.html
Wille des Kindes:
Der Kindeswille wird umso mehr berücksichtigt, je älter es ist. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres hat das Kind ein Mitspracherecht. (s.u.).Hat das Kind das vierte Lebensjahr vollendet, so wird es vom Gericht angehört.
Diese Punkte sind grobe Anhaltspunkte, denn die Entscheidung wird von Familiengericht in jedem Einzelfall aufgrund aller Umstände getroffen. Dazu wird es immer eine Stellungnahme des Jugendamtes einholen.

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Sollte das Kind stark leiden, könntest du den Kinderarzt und/oder einen Kinderpsychologen einbeziehen. Mit deren Gutachten wäre es möglich - erstmal über das Jugendamt, dann über das Familiengericht - begleiteten Umgang (mit Sozialdienst, neutraler Person, Psychologen, je nachdem) zu beantragen und bewilligt zu bekommen.

4

Kinder lehnen oft ab was sie nicht wirklich kennen und/oder mit besonders schöner Erinnerung verbinden.
Und ich glaube da sind wir auch beim Punkt.

Die Zeit die sie haben wird zu wenig genutzt und sind deiner Tochter vielleicht auch zuwenig um ihren Vater kennenzulernen.

Deine Tochter fühlt deine Zurückhaltung/ deine Angst ihrem Vater gegenüber und genauso verhält sie sich ihm Gegenüber. Sie sicht ihre Bezugsperson die ihr Sicherheit vermittelt hat Angst/ist unsicher und sie selber hat kaum eine innige emotionale Bindung zu ihrem Vater. Da kann man wirklich nicht davon ausgehen, dass sie Freudensprünge macht, wenn der Vater sie abholt.

Sie kann noch lange nicht entscheiden, ob sie den Umgang will oder nicht!
Denn Vater und Tochter haben ein Recht auf Umgang miteinander.

Weil sie es nicht will ist kein Argument den Umgang aussetzen zu können. Da muss eine Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden.
Hand aufs Herz, wenn das Kind nicht zu Omas Geburtstag, oder mit dir nicht einkaufen gehen möchte und du aber einkaufen willst oder mußt, und sie lieber fernsehen will , darf sie das doch auch nicht Oder? Mit 10 Jahren Jahren sieht das vielleicht anders aus, da darf sie das entscheiden und ggf zu Hause bleiben.

Schwierige Geschichte, denn ich verstehe deine Bedenken.
So lang ihr als Eltern nicht kooperativ sein könnt, wird eure Kleine immer leiden und den Umgang zumindest den Wechsel zum Vater und zurück als unangenehm empfinden und auch ablehnen.
Ich würde an irgendeine Familien - Institution herantreten und bitten zu vermitteln und auch ggf eine "Familientherapie" zu machen, damit eure Probleme von der Paarebene endlich mal abgeschlossen werden und ihr als Eltern auch funktionieren könnt.
Denn dieses Pochen auf die Rechte usw damit wird nur dem Kind geschadet.

LG
Karna

5

Ist es denn offiziell bestätigt, dass er auch ihr gegenüber gewaltsam war, als sie ein Baby war? Oder weißt nur du das und konntest nichts beweisen?
Mich wundert, dass er sie unter den Umständen überhaupt alleine sehen darf.

6

Er wurde gewaltsam der wohnung verwiesen, unsere tochter war zu der zeit auch anwesend. Er bekam weitere 2 wochen eine verweisung unserer wohnung durch die Polizei, dann noch weitere 6 monate durch eine einsweiligen verfügung..

Absehen von zich anzeigen.. Hat alles der selbe Richter bearbeitet.
Trotzdem hat das eine nichts mit den anderen zu tun, laut Richter.

Nein, dass hat mein Sohn mir erzählt, als sie alleine waren und ich arbeiten war.