Hallo,
ich muss mal Dampf ablassen. Bin ziemlich sauer.
Vor 1,5 Wochen ist unser Sohn (3) im Kindergarten über einen Zaun (ca. 1,20m) geklettert und auf eine benachbarte Baustelle gelaufen weil er dort Bagger fahren wollte.
Dies alles lief OHNE Kenntnisnahme seitens der Erzieherinnen ab. Erst als der Baggerfahrer meinen Sohn zurück gebracht hat fiel auf dass er weg war. Ich weiß sowas kann immer mal passieren aber man sollte wenigstens bemerken dass jemand fehlt.
Die "Konsequenz" seines Handelns ist Gartenverbot. Das konnte ich für 1 Woche auch akzeptieren. Allerdings soll das noch so lange ausgeweitet werden bis wir ein Gespräch in 1,5 Wochen führen. Ich bin der Meinung, dass er das gar nicht mehr mit der Tat in Verbindung bringt.
Ich finde das dem Kind gegenüber absolut unfair und willkürlich. Sie versuchen die "Schuldfrage" auf das Kind abzuwälzen weil es sich nicht an die Regeln gehalten hat und machen es sich einfach. Eine Entschuldigung o.ä. habe ich bisher nicht bekommen.
Natürlich haben wir mit unserem Kind darüber gesprochen , dass er das nicht darf und es gefährlich ist. Das ich ihn suche wenn er nicht im Kindergarten bleibt etc.
Es sind bereits andere Kinder unbemerkt über den Zaun geklettert aber die kamen ja wieder zurück...
Ich sehe nicht ein, dass er bei dem schönen Wetter nicht raus darf und am Zaun baulich bisher nichts passiert ist. Niedrig und Querstreben, also wunderbar für kleine Kinder zu übersteigen.
Ein Gespräch mit der Leitung brachte mir auch nur blabla ein und es wurde auf das kommende Gespräch verwiesen.
Habe ich irgendeine Möglichkeit mich irgendwo darüber zu beschweren? An den Träger schreiben oder wer ist dafür die beste Anlaufstelle?
Sohn im Kindergarten über Zaun geklettert - keiner merkt es
Puh ich wäre ausgerastet !! Klare Verfehlung der Erzieher!! Faschist deren Job das Kind zu schützen und zu kontrollieren ! Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen einfach um mal zu wissen ob man da was ändern kann n höheren Zaun eh fördern oder so . Solltest nur damit leben können wenn die Stimmung dann im Keller ist bei denen aber das hätte richtig schief gegen können!
Hallo,
Ich habe mich beim lesen gefragt, wieviele Kinder in dieser Einrichtung sind?
Ich wohne hier neben einem Kindergarten in dem 120 Kinder sind, da kann ich mir gut vorstellen dass es nicht sofort auffällt wenn eins weg ist.
( was nicht heißt das ich es gut heiße)
Nichts desto trotz sollte bei euch dringend etwas an diesem Zaun, der ganz einfach von einem kleinen Kind bewältigt werden kann, gemacht werden.
Ich würde mich da zunächst an den Träger wenden.
Die Strafe die dein Sohn bekommen hat finde ich auch etwas lang.
Lg
Bei so einem Geschehen sollte ein Gespräch zeitnah stattfinden.
Ich würde mich mit Anwalt an den Träger wenden und die Behörde dir bei euch die Kita Aufsicht führt, das währe bei uns die Landesschulbehörde, informieren.
So etwas kann passieren, aber dann sollte zeitnah im Sinn aller Beteiligter gehandelt werden und nicht zwei Wochen später.
Hallo,
bei uns im Kindergarten ist der Zaun so gestaltet, dass höchstens Vorschulkinder mit viel Mühe drüber kommen würden (1,50 bis 1,80 m hoher Maschendrahtzaun).
Aber bei denen kann man schon mehr Verständnis erwarten, als bei einem 3-jährigen.
Ich vermute auch, dass ein Zaun wie bei Euch gar nicht erlaubt ist.
Wir sind in einer Elterninitiative im Elternbeirat und haben auch viel Kontakt zum Vorstand, und da gibt es einen ganzen Berg, teilweise schon übertrieben erscheinender, Sicherheitsvorschriften für Kindergärten. Ich glaube nicht, dass die Beschaffenheit des Zauns beliebig ist.
Auf die schnelle habe ich bei Google dazu das hier gefunden: http://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/praevention_in_nrw/praevention_nrw_51.pdf
An Deiner Stelle würde ich diesbezüglich mal Nachforschungen anstellen, bevor dieses Gespräch stattfindet.
Gerade, da auch andere Kinder schon über diesen Zaun geklettert sind, kann sich der Träger eine Menge Ärger einhandeln, wenn Ihr Euch an entsprechende Stellen (Landesjugendamt oder so) wendet.
Das Kind dafür mit ewig langem Gartenverbot zu bestrafen, finde ich unsinnig. Das überblickt der Kleine doch gar nicht. Dafür hätten ein oder zwei Tage gereicht, und falls sie sich nicht darauf verlassen wollen, dass er nicht abhaut, müssen sie ihn wohl drinnen behalten, bis er in ein oder zwei Jahren vernünftiger ist.
LG
Heike
Oh da wäre ich auch sauer!!!!!
Ich würde um ein sofortiges Gespräch mit der Leitung bitten ......und ein Email an den Träger schreiben,Wenn die Erzieherinnen nicht in der Lage sind das im Auge zu behalten muss man eben den Zaun erhöhen.
In unserer Kita gibt es leider auch einen eher niedrigen Zaun und ich habe auch Schöntal gesehen dass ein Junge rübergeklettert ist um einen Ball zu holen?Das hat aber gleich eine Erzieherin gesehen und ordentlich geschimpft.
Dass er jetzt nicht in den Garten darf ist ja total albern....natürlich hat er einen Fehler gemacht, aber die Strafe ist völlig überzogen.
Hallo,
Ich bin selber Erzieherin und muss sagen, dass in einer Einrichtung wie bei uns (80 Kinder) leider nicht unbedingt gleich auffällt wenn eines fehlt. Das ist bei der Masse an Kindern schlicht nicht möglich. Das würde bei uns erst auffallen wenn das entsprechende Kind abgeholt würde oder wenn wir zum Essen rufen und sich alle Kinder versammeln. Also insofern würde ich da den Erzieherinnen keinen Vorwurf machen, man KANN seine Augen nicht überall haben und wenn ein Kind abhauen will und hat die Möglichkeit dazu dann nutzt es natürlich genau den Moment wo gerade niemand schaut.
ABER: selbstverständlich ist der Träger in der Pflicht das Haus und das Außengelände so zu gestalten dass Kinder eben nicht leicht entwischen können und/oder dass Fremde einfach rein können. Bei uns ist das z.B. durch hohe Zäune, für Kinder nicht zu öffnendes Tor und eine Eingangstür mit für Kinder nicht erreichbaren und für Fremde nicht ersichtlichen Türsummer so gut wie möglich gesichert.
Meiner Meinung nach hat der Träger bei euch die Verantwortung sofort eine Begrenzung zu schaffen die ein Kind nicht überwinden kann. Sollte sich die Leitung quer stellen, würde ich mich sofort an den Träger wenden, zur Not per Anwalt.
Dass dein Kind ein paar Tage Gartenverbot hatte ist ok, aber ich sehe das wie du dass es unsinnig ist dies noch weiter aufrecht zu erhalten bis irgendwann dieses Gespräch ist.
Viel Erfolg und LG
Tina
Hallo,
wenn das schon mehrfacvh vorgekommen ist, verstehe ich die Erzieher nciht das die nicht besser drauf aufpassen.
In unserer alten Kita ist der Begrenzungszaun vom Spielplatz grad mal 80-90 cm hoch. Da würden rein theretisch schon die kleinen drüber kommen. Allerdings wird immer drauf geachtet das da keiner klettert.
Die größeren Kinder dürfen sogar allein raus und es ist nie jemand stiften gegangen.
Der Spielplatz vom neuen Kindergarten grenzt direkt auf den Schulhof, die Mauer ist ist 2m hoch, aber zumindest für die Schulkinder kein Hindernis. Insofern sagt die Höhe nix aus. Mir wird immer Angst und Bange wenn ich die oben auf der Mauer rumturnen sehe
Die "Strafe" für deinen Sohn finde ich auch zu lang. Grad jetzt bei den wahrscheinlich letzten warmen Tagen sollte man so viel wie möglich draussen sein.
Lg wirbelwinds.mama
Hallo,
ich würde die Leitung sehr direkt fragen, wie sie es mit der Aufsichtspflicht halten, wenn Kinder mehrfach über den Zaun klettern können, ohne dass es auffällt und dass Du das dem Träger meldest. Dein Sohn ist 3 Jahre und noch Impulsgesteuert (was völlig normal ist). Es ist deren Aufgabe darauf zu achten, dass er nicht jedem Impuls nachgeht.
LG,
Lina
Hallo,
ich bin selbst Erzieherin und es ist leider so, daß immer mal etwas vorkommt, was eigentlich nicht sein darf...Bei 80 Kindern kann man nicht jedes Kind rund um die Uhr im Auge haben ( ist auch für die Entwicklung nicht sinnvoll )
AAAAABER : da es bei euch wohl schon öfters vorkam, sollten die Erzieher da etwas sensibilisiert sein und noch dazu, wenn es sich um eine Baustelle handelt...Was da schnell alles passieren kann
Ich habe auch nicht immer alle Kinder im Auge ; aber besonders die Kleinsten oder Kandidaten die schon mal ausgebüxt sind oder Fluchttendenzen zeigen, werden bei uns besonders im Auge behalten...
Meiner Meinung nach haben sie ganz klar die Aufsichtspflicht verletzt und ich würde an deiner Stelle ein Gespräch mit der Leitung suchen und zwar zeitnah....Dein Sohn ist 3 Jahre ; der denkt noch nicht über mögliche Konsequenzen nach...Da würde ein Gespräch und ein Tag Gartenverbot vollkommen ausreichend sein..
Sollte sich die Leitung querstellen oder versuchen deinem Sohn die Schuld in die Schuhe zu schieben, wäre mein nächster Weg zum Träger des Kindergartens..
Letztendlich übernimmt der Träger die Aufsichtspflicht und gibt sie an sein Personal weiter..
LG
Danke für eure Antworten. Bei der Leitung war ich schon 2x.
Letzte Woche um genauer zu erfahren was überhaupt passiert ist (was mir aber keiner sagen konnte) und heute morgen.
Habe mich beschwert, dass ich 1 Woche Gartenverbot völlig ausreichend finde und ich die Schuld nicht allein bei meinem Sohn sehe. Darauf bekam ich gesagt es wurde so entschieden und so wird es auch gemacht. Bis zum Gespräch darf er nicht raus.
Leitung ist quasi für die und bringt mich nicht weiter.
Hmmm, das ist ja nicht wirklich professionell von der Leitung...
Schnapp dir mal den Elternbeirat und überleg, ob ihr nicht ein Gespräch beim Träger verlangt...
Wie gesagt, daß immer was passieren kann kann man schwer verhindern, aber wie in eurem Kindergarten damit umgegangen ist, finde ich nicht ok...
Und ein 3-jähriges Kind muß nicht für das Fehlverhalten der Erzieher büßen..Lass dir bzw deinem Sohn nicht die Schuld zuschieben....
Für mich ist es ganz klar eine Aufsichtspflichtverletzung, wenn die Erzieher wissen, daß in unmittelbarer Nähe eine Baustelle ist und schon öfters KInder ausgebüxt sind...
LG