Polizisten (NRW) unter Euch?? Wg Kinderkrankentage

Ihr Lieben,

mir stellte sich schön öfters die Frage, was ist wenn das Kind krank ist. Bis jetzt
hab ich immer die Kinder betreut, Gott sei Dank waren sie nicht so oft krank.

Mein Mann ist bei der Polizei in NRW und er sagt für Polizeibeamte gibt es die Reglung der Kinderkrankheitstage nicht. Bleibt also alles an mir hängen.

Jetzt ist es so, dass unsere Jüngste kränkelt und ich diesmal nicht zu Hause bleiben kann, weil ich in Arbeit ersticke (bin zwar selbstständig, aber die Arbeit macht sich leider nicht von alleine)!

Ist jemand von Euch bei der Polizei oder sein Partner und kann mir berichten????
LG Ina

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Hey,

mein Mann ist bei der Polizei NRW.
Als ich krank war (echt so schlimm, dass nix mehr ging), hat er Sonderurlaub bekommen und das sehr kurzfristig. Soweit ich weiß, läuft das mit Kinderkranktagen genauso. Dies mussten wir aber noch nicht nutzen.

LG

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Danke.#danke
Ich glaube nämlich mein Mann macht es sich einfach, bei ihm geht dass nämlich immer nie... Und ich mach immer alles passend.

Aber diesmal würde ich es echt nicht hinbekommen, tagsüber krankes Kind betreuen und ab nachmittags bis spät abends/nachts arbeiten...
Unser großer Sohn ist ja auch noch da, vom Haushalt ganz zu schweigen#schock

Und Infos dazu im Internet hab ich leider nicht gefunden.

Also vielen Dank

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Hallo,

ich bin zwar nicht bei der Polizei, sondern als Beamtin beim Bund. Bei uns hast Du Anspruch auf 7,5 Kind Krank Tage. Sprich Du bekommst Sonderurlaub. Die einzige Bedingung ist eine Bescheinigung vom Arzt und kein anderer der das Kind betreuen kann. Bei uns gibt es einen entsprechenden Antrag in der Personalstelle.

Viele Grüße
#winke

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Ich bin auch nicht bei der Polizei, aber Landesbeamtin auch in NRW und würde erstmal behaupten, dass die Regelung für alle Landesbeamten gleich ist, oder? Mir stehen 4 Tage bezahlt "Kind krank" zu und wenn es dicke kommt nochmal ein paar Tage (ich glaub nochmal 4) unbezahlt. Das wird auch bei uns als Sonderurlaub gerechnet und ich muss einen Antrag ausfüllen und ein Attest vom Kinderarzt einreichen. Dass es bei Polizisten gar nix gibt, kann ich mir nicht vorstellen...

LG
Schattenspiel