Schulkind im Kindergarten - Aufsichtspflicht

Hello,
ich habe mal eine rechtliche Frage und die Hoffnung, dass sich hier jemand damit auskennt.
Meine Kinder besuchen eine Elterninitiative, in deren Vorstand ich sitze. Heute wird dort ein Kind mitbetreut, das eigentlich schon in die Schule geht, da die aber aus irgendeinem Grund heute geschlossen ist, waren die Eltern wohl in der Bredouille und ein Erzieher hat zugesagt, dass das Kind heute mitbetreut werden kann.

Ich finde das im Prinzip toll und würde mich freuen, wenn ich auch auf eine solche Hilfe im Fall des Falles zählen könnte. Allerdings stellt sich mir die Frage nach der Haftung bei Unfällen o.ä. Als Vorstand bin ich ja in bestimmten Fragen auch persönlich haftbar, und da interessiert mich das schon.
Kennt sich jemand mit solchen Fragen aus?
Danke und LG*

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In unserer Kita kann man gegen eine Gebühr Ionen kurzfristigen Gastvertrag abschließen, dass heißt dass ein Kind was sonst nicht in diese Kita geht z.B. für drei Tage als Gast dort mitbetreut wird.Da es einen richtigen Vertrag gibt denke ich dass alle Versicherungen bei Unfällen o.ä. genauso haften wie bei einem Kind was ganz normal in diese Einrichtung geht.

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Das ist es eben, ein Betreuungsvertrag besteht nicht mehr, da das Kind ja eigentlich schon längst in die Schule geht. Deshalb stellt sich mir die Frage ja erst.

Eine Erzieherin bei uns ist Mutter und bringt in solchen Fällen ihre Tochter auch manchmal mit in die Kita. In dem Fall würde ich davon ausgehen, dass sie selbst aufsichtspflichtig ist und die Kita damit nichts zu tun hat, deshalb ist das für mich in Ordnung.

Bei dem Kind heute sind die Eltern aber natürlich nicht dabei, und am Nachmittag geht die Gruppe in dei nahegelegene Turnhalle zum Turnen. Ein gewisses Unfallrisiko (Straßenverkehr, Verletzungen beim Sport) gibt es da schon.

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Deshalb gibt es bei uns diesen Gastvertrag, der kann auch mal nur für 3Stunden an einem Tag gelten....für diesen Zeitraum besteht also ein Betreuungsvertrag.

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Erstens:

toll, dass überhaupt für Notfälle eine solche Möglichkeit besteht. Ich würde einfach nächstes Mal (ist heute wahrscheinlich schon zu spät, außer dir ist das wichtig und du kannst schnell die andere Mutter kontaktiert und ihr was unterschreiben lassen) einen Gastkind Vertrag unterschreiben lassen. Wie schon jemand anders geschrieben hat, die Möglichkeit besteht und ist Rechtens. Müsst ihr schauen, ob eure Satzung was dagegen hätte und gegebenenfalls anpassen. Man könnte in der Satzung auch genau schreiben, wer Gastkind überhaupt sein darf: z.B. "ehemalige", Geschwisterkinder, bis zu welchen Alter, Verwandte? usw. So was kann man schnell unterschreiben, wenn man das Kind bringt. Ihr könntet einfach ein paar gedruckte Gastverträge im Kindergarten hinterlassen für die Notfälle.

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Hi!
Seid ihr einem Dachverband angeschlossen? Bei unserer Elterninitiative ist das der Paritätische Wohlfahrtsverband. Bei allen möglichen Fragen konnten wir uns an unseren Ansprechpartner dort wenden.

Beste Grüße
Galemburgis