Unfall mit anderem Kind - wie richtig verhalten?

Hallo,

vielleicht weiß jemand einen Rat oder die Rechtslage, daher schildere ich mal den heutigen Vorfall:

Meine Große (4,5 J.) durfte heute mit ihrer Freundin nach der KiTa zu ihr nach Hause zum Spielen. Die Mama von der Freundin hat meine Große dann gleich mitgenommen. Sie sind also aus der KiTa raus sind und über die Straße zum Auto. Die Mama ging hinter den Kindern. Die Mädels sind zwischen den parkenden Autos durch auf den Fußweg getreten (Autos parken gegenüber von der KiTa längs zur Straße) und in dem Moment als meine Große auf den Fußweg trat, kam ein Schulkind auf dem Rad und hat sie ungebremst umgefahren. Sie hat den Lenker ins Gesicht bekommen (blauer Fleck) und der Reifen vom Fahrrad hat ihr mächtige Striemen über den gesamten Oberschenkel verursacht. Sie sieht aus wie misshandelt #schock Das andere Mädel auf dem Rad hat sich weiter nichts getan und hat sich auch gleich entschuldigt.

Was täte man aber, wenn sich meine Große durch den Unfall schlimmer verletzt hätte? Ich war da zunächst ratlos. Meine (!) Kinder sind haftpflichtversichert, aber Vorschrift ist das doch nicht, oder?

Das Kind ist ja in der 2. oder 3. Klasse mind. 7 Jahre und damit zumindest beschränkt deliktsfähig und da die Kinder der betreffenden Schule einen Fahrradführerschein machen müssen, bevor sie mit dem Rad in die Schule fahren dürfen, müsste es theoretisch auch wissen, dass man auf dem Fußweg langsamer fahren muss.

Hätte ich das Kind fragen dürfen, wie es heißt? Oder wie würde man da an die Eltern ran kommen, wenn da wirklich ein größerer Schaden entstanden wäre (z.B. Brille zerbrochen o.ä.)?

Es ist zum Glück nichts passiert, aber interessieren würde es mich schon. 1. weil ich die Freundin meiner Tochter auch gelegentlich mitnehme und da ja auch was passieren kann und 2. weil meine Kinder auch größer werden und dann allein zur Schule gehen/radeln werden (ist ums Eck, aber das reicht ja auch schon).

Noch kurz ergänzend muss ich sagen, dass ich eigentlich vollstes Verständnis dafür habe, dass das Kind auf dem Fußweg unterwegs war, da zu den Abholzeiten am KiGa so viel Verkehr ist, dass ich mein Kind da auch ungern auf der Straße fahren lassen würde. Wahrscheinlich würde ich mein Kind dann aber anhalten, das Rad an der KiTa vorbei zu schieben, aber manchmal kann man ja viel von seinen Kindern wollen...

Na ja, meine Große im wahrsten Sinne des Wortes mit einem blauen Auge davon gekommen #schwitz

Danke für eure Einschätzungen schon mal vorab!

VG vifrana

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Wenn dein Kind zwischen den parkenden Autos auf den Fußweg gelaufen ist, hätte es vorher gucken müssen, ob da irgendwer kommt. Das andere Kind durfte auf dem Gehweg fahren und kann auch nicht bei jedem parkenden Auto drauf achten, ob da wohl jemand hinterher gelaufen kommt. Das fahrradfahrende Kind kann meiner Meinung nach also nichts für den Unfall, da ist dein Kind selber schuld.

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Na ja, das Kind durfte da fahren und meins durfte da laufen. Es ist ja nicht so, dass meine Tochter sie vom Fahrrad geholt hat oder ihr direkt vor´s Rad gesprungen ist...

Wenn aber eine Grundschülerin nicht vorausschauen fahren muss, warum muss dann ein KiGa-Kind vorausschauend laufen?!

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Ich weiß nur das Kinder bis 10 Jahre auf dem Gehweg fahren dürfen.

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Hallo,

Fahrradführerschein ist keine Pflicht, auch ohne darf sich ein Kind alleine mit dem Rad im Strassenverkehr bewesen. Obs sinnvoll ist, ist ne andere Sache. ;-) Ich dachte früher auch immer sie dürften es nicht, wurde aber hier schon öfters eines besseren belehrt.

Was macht dich so sicher dass das Kind mindestens 7 war? Du warst doch gar nicht dabei.

Jetzt gehen wir aber mal davon aus es ist Ü7 und es wäre was passiert, dann hättest du natürlich nach dem Namen fragen können. Da im Strassenverkehr allerdings die Grenze von 10 Jahren greift hätte es nix gebracht.

Haftpflichtversicherungen greifen bei Kindern die deliktunfähig sind auch nur dann wenn man die Aufsichtspflicht veletzt hat. Und das tut man bei einem Kind das den Schulweg alleine geht ja nicht.

Insofern sei froh das nix passiert ist.

Kinder U10 dürfen im übrigen nicht auf der Strasse fahren. Ob nun mit oder ohne Fahrrad-Führerschein.

Wenn ich meinem Sohn sagen würde er soll bei jeder Kita/Schule von seinem Roller runter könnte er auch gleich zu Fuß gehen. #gruebel

Gute Besserung für deine Tochter

Lg wirbelwinds.mama

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So sehe ich es auch. (Allerdings darf ein Kind ab 8 Jahren die Straße benutzen. Ab 10 Jahren darf es dann nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren.)

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Hallo,

logisch bin ich froh, dass ihr weiter nix passiert ist!

Die Schule kann den Kindern sicher nicht verbieten, dass sie wirklich nur mit Fahrradführerschein kommen, aber offenbar nehmen die Eltern das schon einigermaßen ernst - zumindest die, mit denen ich geredet habe.

Wir haben da nur die eine KiTa um die Ecke von der Schule und der Gehweg ist da halt recht schmal, so dass es schon hilfreich wäre, wenn die Kinder da nicht radeln. Aber ich weiß schon, was du meinst.

Danke und Grüße
vifrana

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Grundschulen behaupten gerne, dass Kinder erst nach dem Fahrradführerschein mit dem Rad kommen dürften, in der Strassenverkehrsordnung findet davon aber nichts.

Kinder unter acht Jahren dürfen gar nicht auf der Straße fahren, ab zehn haben sie dann aber nichts mehr auf dem Bürgersteig zu suchen. Wenn es eine Grundschülerin war, hat sie also nichts falsch gemacht. Die Geschwindigkeit lässt sich über's Internet schlecht einschätzen.

Wenn wirklich etwas passieren sollte, egal ob Sachschaden oder Verletzungen, würde ich (genau wie bei Unfällen mit dem Auto) einfach die Polizei anrufen.

lg

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Wenn ich das Wort "Fahrradführerschein " schon höre! Das Kind war ca. 7-8 Jahre alt. Da kannst du doch nicht erwarten, dass es damit rechnet, dass da jemand zwischen den Autos auf den Fußweg geht. Und warum hat die Mutter nicht drauf geachtet? DIE hätte das Fahrrad sehen können. Und mal ganz nebenbei: das Kind MUSS auf dem Fußweg fahren!

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Die Mama hat das Mädel nicht gesehen, da es von den parkenden Autos verdeckt war. Da steht (eigentlich immer) ein Hummer und davor stand ein Touran (oder einer in der Größe). Und sie lief ja hinter den Mädels über die Straße. Der Fußweg ist dort leider sehr schmal, so dass die sich wohl kaum ausweichen konnten.

Die Verkehrssituation ist dort wirklich ungünstig und durch feste Abholzeiten ist dort eben gerade dann immer wirklich viel los, da es eine große KiTa + Krippe nebenan ist. Da würde ich meine Kinder schon dazu anhalten, dass sie dann wenigstens auf der Seite fahren, wo keine Autos parken, sie also auch besser gesehen werden. Aber wenn sie allein fahren, hat sie man eben auch nicht unter Kontrolle...

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Bei unübersichtlicher Verkehrslage nimmt man kleine Kinder an die Hand. So einfach ist das! Und wenn die Mutter schon nicht in der Lage ist, die Situation gut zu überblicken, wie kannst du das dann von einem Kind erwarten? Soll die Kleine die Straße wechseln bei den Verkehr? Damit die Muttis ihre Kindergartenkinder unbesorgt laufen lassen können?

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das fällt unter dem Thema: GUV

Gemeinde Unfall Versicherung

das ist ein Wegeunfall...

gilt aber nur für den direkten Weg von Zuhaus zum Kiga und genauso wieder zurück...der Weg zur Freundin ist nicht abgedeckt...

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Danke für den Tipp! Da werde ich in der KiTa mal fragen, wie sich das grundsätzlich verhält.

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Hallo Vifrana,

zum Glück ist es noch glimpflich ausgegangen!

Ich denke, alle drei Beteiligten haben daraus gelernt. Deine Freundin zähle ich explizit dazu. Sie hätte die Situation als Erwachsene meines Erachtes besser einschätzen müssen.

Kinder werden zusammen aus der Kita abgeholt, sind darüber wahnsinnig glücklich, machen vielleicht einen Wettlauf und sind einfach übermütiger.

In den Momenten kann man sie nicht rennen lassen.

Wenn mein kleines Kind zwischen zwei Autos hindurchrennt, schaue ich mir den Gehweg dahinter an und zügele ihn. Weise ihn darauf hin, dass er sich umschaut.

Das Mädchen auf dem Fahrrad hat die Situation nicht erkannt. Es stellt sich die Frage, ob sie überhaupt eine Sicht auf die Kinder frei hatte ?

Bei unserer Kita werden auch 80% der Kinder mit Autos gebracht. Die Autos parken kreuz und quer. Es ist wahnsinnig nervig.

Mein großer Sohn macht grade die Fahrradprüfung. In den Unterrichtsmaterialien sind Deratiges, bzw. ähnliche Situationen - z.B. spielende Kinder dargestellt. Er ist in der 4. Klasse. Die Kinder sind größtenteils 9 Jahre. Er durfte jedoch schon früher mit dem Fahrrad allein fahren.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Fahrradprüfung, bzw. die Schulung schon früher beginnt.

LG

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Hallo,

ich denke mal, die Situation wäre schwer zu verhindern gewesen. Die Mama hat das Kind wegen der parkenden Autos nicht sehen können und andersrum konnte das Kind sicher die Mädels nicht sehen. Ich würde da auch niemandem eine Schuld zuweisen wollen - das passiert. Sie hatte ja auch 3 Kinder (2 eigene und meine) im Schlepptau und war sicher vor allem darauf bedacht, zügig über die Straße zu kommen.

Der Fußweg dahinter ist leider sehr eng, so dass das Mädel wohl nicht ausweichen konnte.

Ich denke mal, das Problem könnte vermieden werden, wenn die Abholzeit am Nachmittag fließend wäre, aber so sind es 10 min pro Stunde und da ballt es sich dann halt.

VG vifrana

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gute frage ... ich wüsste da auch nicht wirklich wie ich mich verhalten soll. ich denke das kind würde ich nach dem namen fragen und nach der nr der eltern warscheinlich hat das kind auch panik und einen schock und eventuell eine gehirnerschütterung.

auf jeden fall hätte ich den kiga informiert das ist ja so wie ein wegeunfall und wenn das ja diekt am kiga passiert ist gilt es ja noch. red mal mit dem kiga wie es sonst gehandhabt wird. die müssten bescheid wissen. auchh wenn kinder ab 10 auf der strassen fahren müssen heisst es nicht das sie das tun. bei uns fahren sogar die meisten erwachsenen sogar auf dem gehweg bei den idioten die manchmal auf der strasse unterwegs sind wunder ich mich nicht. und ehrlich gesagt hab ich noch nie jemanden von der polizei anhalten gesehen. warscheinlich wirds geduldet. du weisst ja wie kinder sind die verquatschen sich oder schauen kurz weg und schon ist was passiert.

ich glaube auch nicht das man seine kinder immer auffordern kann abzusteigen, ich denk da an mich selbst zurück und hab auch nicht immer alles sso gemacht wie mama wollte

an manche kommentare hier ..im nachhinein jemanden verantwortlich zu machen ist immer einfach manchmal passieren unfälle und ich denke es wollte keiner. die mutter der freundin ist bestraft genug.

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Nee, dem anderen Mädel ist nix passiert zum Glück.

Ja, die Mama hat sich zig Mal entschuldigt und heute Früh gleich gefragt, wie es meiner Großen geht. Ich mache ihr gar keinen Vorwurf, denn ich weiß ja, wie die Situation beim Abholen ist. Außerdem ist sie sehr umsichtig - sonst hätte ich ihr meine Große gar nicht mitgegeben.

Die Abholsituation ist dort halt generell schwierig - nur ein kurzes Zeitfenster pro Stunde, die Autos können nur an der Straße parken (kein eigener KiGa-Parkplatz) und alles ist generell sehr eng. Ich muss 2 Kiddies abholen und ehe wir weg kommen, ist es meist schon ruhiger, aber da ist echt oft Tohuwabohu... Sind halt um die 100 KiGa-Kinder + 20 +x Krippenkinder...

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Hallo, in dem Fall kann es keine "Schuldfrage" geben. Selbst wenn, dann hätte deine Tochter "Schuld", da sie von der Straße auf den Gehweg getreten ist, ohne sich zu vergewissern, dass da jemand kommt. Blöd gesagt hättest du auch auf dem Gehweg langlaufen können mit einem Pott Kaffee in der Hand, deine Kleine kommt von links und rempelt dich an. Für deine Kaffeeflecken wäre sie nun "verantwortlich", wenn sie erwachsen wäre :-) Trotzdem würdet ihr als Eltern oder die aufsichthabende Person nichts zahlen müssen, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. In dem Fall würde ich sagen eher nein - im Ergebnis würdest du also auf den Kosten für die Reinigung sitzenbleiben (es sei denn, du hast explizit solche Fälle in deiner Versicherung mitversichert).

Im "schlimmsten" Fall bedeutet das z.B.. Ihr geht spazieren zusammen, deine Tochter hebt zufällig einen Stock auf und ehe du dich versehen hast hat sie mit dem Stock das am Gehweg ordnungsgemäß parkende Auto verkratzt. Der Halter des Autos bleibt auf seinem Schaden sitzen, weil du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast .... Die persönliche Moral wird aber in der Regel dazu führen, dass man die Schäden der eigenen Kinder bezahlt :-)

Also, es handelt sich um einen Wegeunfall, der über die Kita, Schule oder Gemeinde versichert ist, unabhängig von der Schuldfrage, die eben bei deliktfähigen Kindern nicht greift. Wäre es vor der Haustür deiner Freundin passiert, dann wäre es für deine Kleine kein Wegeunfall mehr. Daher ist es wichtig, die eigenen Versicherungsbedingungen gut zu kennen und anzupassen.

Grundsätzlich gilt natürlich: Name aller Beteiligten. Natürlich kannst du das Mädchen nach seinem Namen fragen, solltest aber auch nicht vergessen, ihr deinen Namen zu geben :-)

VG
Bettina

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Grundsätzlich gebe ich dir Recht, dass meine Tochter generell auch im Straßenverkehr die Augen offen halten muss, aber kann man von einem 4jährigen Kind so viel Umsicht erwarten? Bzw. mehr Umsicht als von einem Schulkind? Muss nicht auch das Schulkind so viel Umsicht haben, dass es z.B. seine Geschwindigkeit anpasst, wenn auf dem Fußweg was los ist? Dass da jemand kommt, hatte meine Große sicher nicht auf der Rechnung - sie weiß vor allem, dass sie zügig über die Straße zu gehen hat.

Für mein subjektives Empfinden ist es schon so, dass ich meine Kinder auf solche Situationen versuchen würde vorzubereiten (geht sicher nicht immer). Da ist halt immer echt viel los zur Abholzeit, d.h. da kann immer was passieren, z.B. jemand macht die Beifahrertür auf und das Kind fährt dagegen (der Fußweg ist total schmal).

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Hallo Vifrana,
ist alles sicher richtig, was du sagst - allerdings interessiert es eine Versicherung eher nicht. Es wäre auch eine Definitionsfrage, bei was ein 7-jähriges Kind wie "eigentlich" richtig zu handeln hat. Kinder dürfen deswegen ja auch noch nicht auf der Straße fahren, weil sie Entfernungen und Gefahrenquellen eben noch nicht so wie wir erkennen und einschätzen können - das gilt insbesondere auch noch für 7/8-Jährige.

Aber seien wir froh, dass weder dem großen noch dem kleinen Kind etwas passiert ist! Für die Zukunft aber würde ich vorsorglich mal die Versicherungsbedingungen checken (gerade auch im Hinblick auf Spielkameraden, für die man die Aufsichtspflicht übernimmt).

VG
Bettina

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