Gesundes Geschwisterkind darf nicht in die KITA, weil Bruder ansteckend ist???

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Mein kleiner 1 1/2 (ist noch nicht in der KITA) hatte eine ansteckende Bindehautentzüdnung und nach dem ich es in der KITA erzählt hatte, durfte auch der große nicht mehr da bleiben. Weil der kleine ja was ansteckendes hat.

Der große hatte keinerlei Symptome durfte aber trotzdem erst in die KITA nachdem ich ein Attest vom Arzt vorgelegt habe, das er frei von ansteckenden Krankheiten ist. Was ja eigentlich auch absoluter Käse ist, er hätte es ja auch erst am nächsten Tag kriegen können.

Wie wird das bei euch gehandhabt bzw. wie macht ich das als Mütter? Lasst Ihr das Geschwisterkind vorsorglich zuhause?

Hätte gerne eure Meinungen nicht nur zu ner Bindehautentzündung, sondern generell zu ansteckenden Krankheiten.

Danke für eure Meinungen.

Gesundes Geschwisterkind in die KITA?

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Hallo,

es gibt nach dem Infektionsgesetz bestimmte Krankheiten, bei denen der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen untersagt ist, wenn ein Mitglied der häuslichen Gemeinschaft daran erkrankt ist( Infektionsschutzgesetz, § 33 +34).
Dazu zählen z.B. Pest und Cholera, aber auch Masern und Mumps und verschiedene andere Krankheiten.
Aber eine Bindehautentzündung gehört nicht dazu!
Wenn Du also mit dem Kigavertrag nicht etwas derartiges unterschrieben hast, kann Dein großes Kind den Kindergarten besuchen.
Der Kindergarten darf in begründeten Einzelfällen ein Attest verlangen, muss aber für anfallende Kosten aufkommen.

Viele Grüße, Gabriele

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Hallo,
bei schlimmeren Krankheiten wie Masern oder Keuchhusten könnte ich das noch verstehen, bei einer Bindehautentzündung nicht, zumal die doch auch erst ansteckend ist, wenn Symptome vorhanden sind, oder sehe ich das falsch?
Ich finde das Verhalten eurer Kita komisch. Vor allem wenn er mit Gesundschreibung hin darf. Das kann ja trotzdem nachdem ihr beim Arzt wart noch losgehen. Merkwürdig.
LG

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das ist keine komisches verhalten vom kindergarten, sondern es gibt ein seuchschutzgesetz vom Gesundheitsamt. in diesem gesetz steht genau bei welchen Krankheiten die zuhause sind ein kindergarten oder Schulkind eine gesundschreibung braucht

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Stimmt - aber die gelten meines Wissen nach nur für das erkrankte Kind.

Bei Bindehautentzündung würde ich meine Familie nicht unter Quarantäne stellen #kratz

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Wenn das Geschwisterlind symptomfrei ist, würde ich es in die Kita bringen.....
Ich finde das ehrlich gesagt etwas übertrieben.Zumal es sich hier nicht um Masern oder ähnliches handelt....
Eine Gesundschreibung macht ja nur Sinn, wenn ein Kind vorher krank war ;-)
Ich bleibe ja auch nicht vorsichtshalber zu Hause, wenn mein Mann krank ist.
Da müßte man ja quasi bei jedem Schnupfen gleich beide Kinder zu Hause behalten.....

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Wieso sollte mein gesundes Kind zuhause bei dem kranken Kind blieben? Dieser Sinn erschließt sich mir nicht. Bindehautentzündung ist sowieso erst ansteckend, wenn man Symptome zeigt.

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Meine Kleine hatte im Sommer Hand-Mund-Fuss. Die Große hab ich deshalb zu Hause gelassen.

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Ein Tipp

Erzähle nichts mehr und dann hast du auch keinen Ärger. Es ist rechtswidrig, bescheuert und bekloppt.

#herzlich

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ja super, das hatten wir schon öfter. irgendwer erzählt nicht, was sein Kind hat, so ist das auftreten von Krankheiten nicht bekannt und die nächsten Eltern nehmen Symptome nicht so ernst.

wir hatten das mit Impetigo contagiosa. die Eltern haben nichts gesagt, so hab ich mir nichts dabei gedacht, als meine tochter ein komisches pickelchen bekam. wäre es bekannt gewesen, wäre sie sofort behandelt worden und hätte erstens keine weiteren kinder angesteckt und zweitens weniger gelitten.

ich kann solche Eltern nicht leiden, die das maul nicht aufmachen, nur um ihre eigene Bequemlichkeit nicht zu gefährden!

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Das Geschwisterkind war absolut gesund und es ist rechtswidrig zu verlangen, dass das Kind zum Arzt gehen muss und erst dann Kpmmen darf. Gehört dös zu Geschäftspraktiken des Kindergartens , ist man schlicht und einfach dumm, wenn man es erzählt.

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meine kleine hatte schon oft Bindehautentzündung (sie ist leider anfällig), aber die grosse hat sich noch nie angesteckt.

aber bei uns käme auch kein erzieher auf die Idee, ein symptomfreies Kind nicht betreuen zu wollen. mensch, bei "schlimmen" Erkrankungen könnte ich da nachvollziehen, aber bei Bindehautentzündung? nee.

wobei bei mir das gesunde Kind immer entscheiden durfte, ob Kita oder nicht, wenn ich schon mal zu hause bin. jetzt geht's ja leider nicht mehr, weil die grosse zur schule muss. da kann sie nur noch entscheiden, ob sie in den hort will.

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Hallo,
ich muss ja noch mal anmerken, dass meine Kinderärztin mich glaube ich für verrückt erklären würde, wenn ich mich mit einem gesunden Kind ins keimverseuchte Wartezimmer setzen würde, zu einer Jahreszeit in der das Wartezimmer mit kranken Kindern überfüllt ist und die Ärztin anderes zutun hat als gesunde Kinder gesund zu attestieren.

Gruße
Mari

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Ich meine auch, es kommt auf die Krankheit an. Wegen einer Bindehautentzündung würde der andere mit sicherheit nicht zuhause bleiben.
Bei Masern/Mumps etc. würden auf jeden fall alle zuhause bleiben!

Bei uns herrscht häuig Bronchitis aber auch da geht der Symptomfreie nach wie vor in den Kindergarten.

Etwas unsicher bin ich bei Magen-Darm, wir haben es zwar zum Glück selten. Aber wenn ich da so rum denke, ich muss das kranke Kind ja mitnehmen um das gesunde in den Kiga zu bringen und wenn ich da ein ko*** Kind mitnehmen müsste äh nee, also da würden wir auch zuhause bleiben ;-)