Kind privat, Mutter gesetzlich - Krankschreibung

Hallo,

ich wollte fragen an die Unter euch, die folgende Konstellation haben, wie ihr es macht ?

uns stehen leider keine Tage zu. Ich habe im BGB gefunden, dass es für solche Fälle 5 Tage im Jahr gehen sollte. Wir haben es aber bis jetzt nicht angewendet. Also weder ich noch mein Mann. Und was es schwierig macht. Es sind nicht x Tage pro Kind aber insgesamt.

Also, wie macht ihr es ? Verzichtet ihr auf Teil des Lohnes. Nimmt ihr Urlaub ? Wenn ja, auf wie viel Tage kommt ihr so im Jahr hin ?

Bei meinem Mann geht es noch einigermaßen über Überstunden. Ich kann es nicht großartig regeln und muss es wischi-waschi machen.

Also, wie macht ihr es und hat schon jemand die BGB Regelung benutzt ?

Danke

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Hallo,

also seid ihr beide, du UND dein Mann in der GKK? Bei uns ist es so, dass mein Mann in der GKK ist und die Kinder und ich privat bzw. Beihilfe. Wenn mein Mann wegen der Kinder daheim bleibt, dann nimmt er einen Gleittag oder einen Urlaubstag. Ich habe (glaube ich) 7 Tage im Jahr (bin Beamtin) pro Kind, aber bisher haben wir es immer mit der Oma hinbekommen und da ich Teilzeit arbeite, habe ich auch 2 Tage frei, insofern klappt es bei uns ganz gut.

LG

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Hallo,

Nein. Mutter gesetzlich. Kinder und Vater privat.

Ich bin auch tvöd allerdings arbeiternehmer. Nach Paragraph 618 hat man die Möglichkeit bis zu vier Tage im Jahr, bei tvöd ist es glaube ich im Paragraph 28 ähnlich beschrieben, Problem ist nur, dass es im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden kAnn und wie es bei mir ist, weiß ich gar nicjt.

Was, 7 Tage, das ist ein Traum.

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Beim TVöd würde ich behaupten, dass es im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist. Im Zweifel hilft da die Personalstelle weiter, die wissen das.

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Hallo,

wenn du in der gesetzlichen Krankenkasse bist hast du 10 Kinderkranktage im Jahr. Du musst weder Überstunden nehmen noch sonst etwas. Es zählt die Krankenkasse von dem der das Kind betreut.

Private können auch Kinderkranktage zahlen, das ist aber unterschiedlich.

Lg wirbelwinds.mama

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Nein, das stimmt so nicht, das ist nur so, wenn das Kind auch gesetzlich versichert ist. Außerdem kann - und das finde ich die Höhe - diese Regelung im Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden, da muss man genau schauen.

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Ausser Kraft gesetzt werden können nur die 5 Tage die mit normaler Lohnfortzahlung gegeben werden, nicht aber die 10 Tage von der Krankenkasse.

Dass das nur dann gilt wenn das Kind auch in der gesetzlichen ist wusste ich nicht. Bei ner Bekannten hat der Vater hin und wieder Kind krank genommen obwohl die Tochter in der Privaten ist. #gruebel Aber vielleicht lief das dann doch über die 5 Tage mit noprmaler Lohnfortzahlung.

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Also bei uns bin ich privat, die Kinder auch, Mann in gkv.

Die 10 Tage hat er auch, aber eben ohne Lohnfortzahlung, da die Pkv sowas nicht kennt. Mit anderen Worten, er hat Anspruch darauf zu Hause die Kinder im Krankheitsfall zu betreuen, aber dann ohne lohnfortzahlung. Quasi Beurlaubung ohne Geld.

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Ach ja. Ich bekomme Geld über die Beihilfe. Sonst gibt es nur die bgb Regelung.
Ich würde mir bei euch überlegen die Kinder in die gkv zu holen und privat mit einer Zusatzversicherung abzusichern. Sonst wird es sicherlich echt schwer ....

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Das geht in den meisten Fällen nicht, da es der Gesetzgeber regelt, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert werden kann! Das hängt vom Einkommen des privatversicherten Elternteils ab. Wir hätten unseren Sohn nicht gesetzlich versichern können, die Wahl hatten wir nicht! In unserem Fall bin ich allerdings sehr froh drum, da uns die private Versicherung meines Sohnes (die gleiche die mein Mann auch hat), sehr gut über eine schwierige Krankheitsgeschichte meines Sohnes geholfen hat. Sehr unbürokratisch und sehr schnell. Wir würden seine Versicherung nicht tauschen wollen ;-)
Da würde ich lieber unbezahlte Krankheitstage vorziehen... ;-)

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Ich nehme bez. oder unbez. Urlaub, oder (falls vorhanden) Überstunden.

Opas/Omas haben wir keine in der Nähe.

Die Regelung im BGB kenne ich nicht, halte es aber für schwierig durchsetzbar (kenne in meinem Bekanntenkreis niemand der diese Regelung anwendet - sofern es sie denn gibt).

Ich würde bei anderen Eltern in der Firma nachfragen, wie die es denn handhaben, denn ich befürchte damit brüskierst Du evt. eure Personalabteilung/die Chefs, sofern es diese Regelung tatsächlich gibt.

VG, Andrea

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Hallo Andrea,

meintest Du das hier? http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

Schöne Grüße
Schokizicke

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Man hat 5 Tage Sonderurlaub, wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen wird. Mein Arbeitgeber hat es mir sofort am ersten Tag, an dem ich wieder arbeiten bin, zugesagt. Da hatte ich Glück!

Ich habe bis jetzt, die ersten zwei Jahre je 4 Tage davon gebraucht und letztes Jahr waren es sogar nur 3. Ich musstse mich selbst nie "krank" melden, ich habe da einen sehr kulanten Arbeitgeber, der in solchen Fällen viel Verständnis zeigt.

Bei uns ist es allerdings so, dass in erster Linie mein Mann zu Hause bleibt, da er keine festen Arbeitszeiten hat und auch noch von zu Hause aus arbeiten kann. So bleibe ich nur zu Hause, wenn mein Mann auf Geschäftsreise ist, oder ein wichtiges Meeting hat.

Wenn dein Mann das mit Überstunden einigermaßen regeln kann, würde ich es an eurer Stelle so machen, dass dein Mann die Betreung übernimmt. Wir haben es zum Beispiel oft so gemacht, dass mein Mann noch arbeiten ist, wenn ich nach Hause kam, vielleicht ist das für deinen Mann auch eine Option? Dann muss dein Mann nicht einen ganzen Tag von den Überstunden aufbrauchen?!

Gruß - marinab

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Hallo,

ich bin GKV versichert, unser Kind privat bei meinem Mann. Mir stehen 10 Kind-krank-Tage zu, von denen mein AG nur 2 Tage am Stück Lohnfortzahlung gewährt. Ist mein Kind z.B. 3 Tage krank, gehe ich 1 Tag leer aus :-(.

LG,
incredible