Hallo zusammen,
unser Sohn ist jetzt knapp 15 Monate alt und wir möchten ihn ab Sommer in die KiTa geben. Angemeldet haben wir natürlich schon vor Ewigkeiten. Hier läuft das leider nicht über eine zentrale Stelle, sondern man meldet bei jeder KiTa separat. Ich habe daher jetzt alle KiTas, in denen wir angemeldet hatten, durchtelefoniert und nur (mündliche) Absagen erhalten.
Eine KiTa hat mir erklärt, dass ich umgehend eine Bedarfsanmeldung auf frühkindliche Förderung beim Jugendamt als zuständige Stelle einreichen soll. Damit ich meine Ansprüche wahre. Bei einer anderen KiTa hieß es, ich soll meinen Anspruch in einem Schreiben geltend machen und auf Zuweisung eines Platzes (auch außerhalb der bereits angemeldeten KiTas bzw. bei Tagesmüttern) pochen. Ansonsten eben klagen, auf Zuweisung eins Platzes oder alternativ auf Bezahlung einer anderen Betreuung oder sogar Verdienstausfall, wenn ich nicht wie geplant wieder arbeiten gehen kann.
Ich bin jetzt ziemlich durcheinander, was ich genau machen muss/sollte, denn jeder sprach von "schnell schnell, damit nichts verfällt".
Hat jemand von Euch Erfahrung damit? Muss ich jetzt den Bedarf anmelden (Ich dachte, das hätte ich schon durch die Anmeldung in den KiTas)? Oder einen Anspruch durchsetzen (der ja wahrscheinlich auch vom Jugendamt nicht erfüllt werden kann, wenn es keine freien Plätze gibt)?
Klagen ist für mich wirklich die allerletzte Option und auch nur, wenn ich mir sicher bin, dass es was bringt. Will da kein Exempel statuieren oder sowas! Was würde denn da überhaupt bezahlt? Wirklich mein Verdienst, den ich sonst bekommen hätte, wenn ich wie geplant 30h arbeiten gegangen wäre?? Muss ich dafür nachweisen, dass wir bspw. keine Großeltern haben, die betreuen könnten oder kann das eh nicht verlangt werden?
Gibt es irgendwo Musterschreiben für die o.g. Dinge?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr ein wenig Licht ins Dunkel bringen könntet!
Kitaplatz - Bedarfsanmeldung/Anspruchsschreiben/Klage??
Hallo,
frag zuerst mal beim Jugendamt nach wie genau es bei euch geregelt ist.
Jede Kindergartengruppe, jede Kinderkrippengruppe hat einen Belegungsschlüssel für den Normalfall. Aber mit Zustimmung vom Jugendamt kann es Außnahmeregelungen geben. Diese Außnahmeregelungen gibt es aber meistens nur, wenn jemand beim Jugendamt auf sein Recht pocht.
ABER wenn man auf sein Recht pocht, kann das Jugendamt eine Zuweisung machen und nimmt man die nicht an, verfällt wirklich der Anspruch. Der Platz kann dann sonstwo sein. In einem Kindergarten, wo man rückwärts wieder raus will, bei einer Tagesmutter bei der man sein Kind keine 5 Minuten lässt, und der zumutbare Umkreis ist meistens auch behördenfreundlich großzügig bemessen.
Gruß Karin
Hi Karin,
danke für die Tipps!
Werde direkt Montag mal anrufen dort. Habe schon gemerkt, dass die recht schwierig zu erreichen sind, aber werde mal hartnäckig sein. Es wäre zu schön, wenn es doch noch klappen könnte.
Da wir im März schon das zweite Kind erwarten, müssten wir sonst im nächsten Sommer gleich für zwei Plätze auf die Suche gehen und hätten bis dahin den Großen immer noch nicht "unter Leuten". Mir ist insbesondere wichtig, dass er mit anderen Kindern zusammenkommt. Klar, bis zum A**** der Welt will ich auch nicht dafür fahren müssen.
D.h. ich bitte erstmal um Ausnahmegenehmigung und nicht im eine Zuweisung, ja?
Hallo,
wir haben das gleiche Problem gehabt, wie du, dewegen hoffe ich, ich kann dir helfen
Die telefonischen Absagen etc helfen dir leider wenig. Wir wurden von unserer Rechtsschutzversicherung professionell beraten und durch die Sache geführt. Wir hätten auch im Notfall geklagt...
Du musst so schnell wie möglich an eure zuständige Stelle einen schriftlichen Antrag auf Zuweisunge eines Kita platzes Stellen.
Das ist bei uns zB (5500Seelen Gemeinde, mit 1 Kommunalen, und 2 kirchlichen Kitas) die Gemeinde. Auf der Homepage eurer stadt oder Gemeinde kann man normalerweise den Zuständigen herrausfinden.
In dem Antrag muss zB stehen dass ihr zum x.0x.2015 einen Kita platz benötigt udn ihr bittet darum eine schriftliche!!!! Antwort bis zum x.x. Der zeitraum muss mindestens 10 Werktage ab dem Moment betragen, an dem ihr den Brief abgebt oder zustellt.
Wenn eine Absage kommt, dann hast du dies schriftlich und kannst damit zum Jugendamt, bei uns (Rheinlandpfalz) ist so, dass diese Schriftliche absage nötig ist, damit das Jugendamt die zuschüsse für eine TAgemutter zahlt.
Ich habe in dem Brief auch unsere Situtation geschildert, dass wir unser Kind schon kurz nach der Geburt angemelden haben, dass es immer hieß (mündlich) wir bekämen den platz.. und plötzlich würden wir ihn nicht bekommen...
Als Nachsatz habe ich auf den bestehenden Rechtsanpruch für Einjährige ab August 2013 verwiesen.
Du musst dir aber im klaren sein, dass dieser REchtsanspruch eine Grauzone wegen Kita-plätzen ist. Wir waren auch bereit, dass wir einen TAgesmutterplatz bekommen. Wir brauchten auf alle fälle eine Betreuung, da ich definitv wieder arbeiten MUSS..
Wie uns schon unserere REchtschutzversicherung uns prophezeit hat, hat die GEmeinde eingelenkt und uns den Kitaplatz zugewiesen. Die Versicherung meinte das wäre bei Gemeinden in 99% der Fälle so, falls man mit einer klage droht.
Klagen lohnt eigentlich nur, wenn man eine gute Versicherung hat.. die KOsten sind recht hoch.
was genau man rausholen kann, steht sehr ausführlich im netz, google einfach mal " Klage auf Kita-Platz" etc. da finden sich richtig gute seiten.
Wenn ihr eine Versicherung habt, lohnt es sich, dort nachzufragen, da diese viele ERfahrungen haben, und oft auch Mediatoren einsetzen umd zu vermitteln.
Ihr solltet definitv beginnen einen schriftlichen WEg einzuschlagen.
viel viel ERfolg!!!!
Hi,
nur ein kleiner Tipp...hast Du auf Deinem Arbeitsweg eine Kita? Viele große Bürocentren haben sogar eigene Kitas, wo auch fremde Kinder unterkommen können. Leider kennt man diese nicht, da sie selten Werbung schalten.
Da würde ich immer am Empfang anfragen.
LG
lisa