Kita Beiträge -Einkommen

Hallo!
Wir sprechen gerade unsere Finanzen durch und überlegen,ob noch ein paar Monate länger Elternzeit drin sind.
Und hier eine für uns entscheidende Frage:
Zählt das Elterngeld als Einkommen zur Berechnung des Kitabeitrags?
Das wären bei uns nämlich 2 unterschiedliche Stufen.

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Hallo,
also bei uns zählt alles zur Berechnung der Grundlage.
vom Kindergeld bis Elterngeld und sogar der Dienstwagen wird zum "netto" einkommen dazugerechnet und auch die Arbeitgeberbeträge zur Rentenversicherung.. warum auch immer..
zum "nettoeinkommen" bei der Berechnung des Elterngeldes waren all diese Punkte natürlich ausgenommen..
Unser Kreisjugendamt dreht es sich so, wie es am besten passt#aerger

Es heißt zwar, man kann alle möglichen Versicherungen usw angeben, aber das wird nur zu einem sehr geringen prozentualen Anteil angerechnet...
Aus diesem Grund ist es bei uns hier so, dass hier alle Eltern, auch wenn nur der Mann arbeitet und zur "besserverdienenden"Mittelschicht gehört, alleine mit diesem einen GEhalt plus Kindergeld bei 2 Kids schon den Höchstsatz zahlen...

liebe Grüße!!

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Huhu,

wir müssen "nur" das Jahreseinkommen meines Mannes durch Lohnabrechnungen nachweisen.

lg

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Bei uns war das Einkommen, welches auf dem Steuerbescheid stand ausschlaggebend.

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War bei uns auch so.

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Jede Kommune berechnet die Kitabeiträge anders.

Im Allgemeinen zählt es rein.

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Da es sehr untershciedlich ist, würde ich einfach in die Satzung schauen bzw. bei der entsprechenden Stelle anrufen und nachfragen.

lg, verena

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Als wir den Kitagutschein beantragt hatten (Anfang 2013) wurde unser Beitrag nach dem Einkommen 2012 berechnet.
Wir hätten uns auf eigenen Wunsch auch nach 2013 berechnen lassen können,falls worin dem Jahr voraussichtlich weniger Einnahmen gehabt hätten als 2012.
Bei mir wurde also das Elterngeld als Berechnungsgrundlage genommen.

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Bei uns in Bremen wird alles mitberechnet! Einkommen, Elterngeld, Kindergeld und sogar das Betreuungsgeld, welches ich für das Geschwisterkind bekomme!

LG Jacky

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Wir mussten Alles angeben, auch das Elterngeld. Logisch eigentlich, oder? Lg

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http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtrecht/das-koelner-stadtrecht-nach-themen-14

Lt. Internethomepage der Stadt Köln (ich weiß nicht, ob die jetzt noch aktuell, sind) zählt als Einkommen die Summe der positiven Einkünfte zuzüglich steuerfreie Einnahmen (z.B. Elterngeld).

Frage doch am besten bei dem Träger nach, was als Einkommen gilt. Das kann jede Gemeinde anders festsetzen.