an alle Tagesmütter, Tagesmütterltern

Hallo,

seit fast vier Jahren betreue ich ein Tageskind. Zeitweise war das spontane Absagen am Morgen des Betreuungstages da. Dann habe ich um Benachrichtung bis Sonntag Abend gebeten. Jetzt wird wieder spontan abgesagt, angeblich weil das Kind nicht kommen mag und heult. Ich tippe auf einen Machtkampf innerhalb der Familie.
Meine Frage, wie habt Ihr das geregelt, wenn Betreuungstermine von den Tageskindeltern abgesagt werden??
Vertraglich habe ich nicht geregelt, war so naiv.
Herzlichen Dank für Eure Antworten

Boe

1

Verstehe ich jetzt nicht ganz - ob ein Kind fit ist und in die Betreuung kann, entscheidet sich doch ganz oft erst morgens.

2

Es geht mir um die Bezahlung in so einem Fall!!
Boe

3

Auch wenn wir keine Tagesmutter haben, denke ich es ist wie im Kindergarten. Es muss halt weiter bezahlt werden. Du kannst ja nix dafür.

weiteren Kommentar laden
4

Hallo Boe,

wir hatten damals einen Betreuungsvertrag mit unserer Tagesmutter. In diesem waren wöchentliche Betreuungszeiten (an welchen Tagen, zu welchen Zeiten) festgelegt. Auch im Falle von Urlaub oder Krankheit wurde weiterbezalt. Sogar während der gesetzlichen Urlaubstage der Tagesmutter!

Hast Du gar keinen Vertrag mit den Elternaufgesetzt? Dann würde ich das an Deiner Stelle nachholen.
Wenn nur der Betreuungsumfsng nicht geregelt ist, könntest Du evtl. Einen Änderungsvertrag oder einen Angang abschließen. Ich weiß aber nicht genau wie das gesetzlich geregelt ist.

Es könnte passieren, dass die Eltern Dir dann abspringen. Das solltest Du einkalkulieren. Benötigst Du das Gehalt regelmäßig? Wäre es möglich ein anderes Tageskind aufzunehmen? Wie ust die Nachfrage dort bei Euch?

Den Eltern solltest Du deutlich machen, dass dies Dein Beruf ist, dass Du mit regelmäßigen und gleichbleibenden Einkommen rechnest.
Manchmal ist das gar nicht so klar.

Gruß
Mari

5

Bekommst Du Dein Betreuungsgeld direkt von den Eltern?

Ich bin Tagesmutter in Bawü, hier erhalte ich meine Vergütung vom Landkreis und der Gemeinde, die Eltern zahlen einen Elternanteil an das Jugendamt für die vereinbarte Betreuungszeit. Ich erhalte meine Vergütung für die Zeit, in der ich betreuungsbereit bin, allerdings kein Geld bei Urlaub und Krankheit. Anscheinend erhälst Du Dein Geld von den Eltern. In diesem Fall ist es noch wichtiger, einen Betreuungsvertrag aufzusetzen.
Im Vertrag steht wie lange die wöchentliche Betreuungszeit ist und wie die Regelung ist, wenn das Kind nicht erscheint. Das unterschreiben Dir die Eltern und dann hast Du was in der Hand. Das muss von den Eltern akzeptiert werden, denn Kita und Kiga - Gebühren sind auch dann fällig, wenn das Kind einen Monat krank ist.

Wer vermittelt Dir die Tageskinder? Ein Tagespflege-Verein oder das Jugendamt? Die haben Vertragsvordrucke und geben Auskunft, wie die genauen Regelungen bei Euch sind und geben Hilfestellung, wenn es zu Problemen kommt.... ich bin etwas irritiert ehrlich gesagt, wie eine Tagespflegevereinbarung aussehen sollte lernt man doch während der Ausbildung...

6

müsste noch hinzufügen: ich erhalte kein Geld, wenn ich selbst im Urlaub bin oder krank bin, da ich dann nicht betreuungsbereit bin, bei Urlaub und Krankheit des Tageskindes läuft die Vergütung weiter, sofern vertraglich bnichts anderes geregelt ist.

8

Während der vertraglich festgelegten Urlaubstage mussten wir weiterzahlen. Im Kindergarten zahlt man ja auch während der Schließzeiten....... hier zumindest. Ist vielleicht auch überall anders.
Ich erinnere mich aber, dass unsere Tagesmutter wegen besonderer Umstände mal eine extea Woche Urlaub nahm. Der war dann unbezahlt.

Bei Krankheit hätten wir auch nicht zahlen müssen.

Gruß
Mari

9

Ich danke Euch allen,
jetzt habe ich doch die Infos, dass es nicht ungewöhnlich ist, wenn weiter bezahlt wird.
ich werde jetzt die Eltern informieren, dass ich einen Zusatz zum Vertrag möchte. Wenn sie nicht darauf eingehen, dann endet das Verhältnis. Aber ich hänge dann wenigstens nicht mehr in der Warteschleife. Und es nervt mich nicht mehr...
Boe

10

Hallo,

bei uns ist es vertraglich festgelegt, das bei kurzfristige Absage die kompletten Stunden dennoch in Rechnung gestellt wird, egal ob es Privatzahler sind oder vom Amt finanziert.

LG,
Hsiuying

11

Hallo,

also mein Sohn ging 14 Monate zu einer Tagesmutter.
Wir hatten zum Glück nur mal nach dem Urlaub das Problem dass er nicht hinwollte und geweint hat, aber da habe ich ihn trotzdem gebracht und nach ner Minute war alles wieder gut... Ging auch gar nicht anders, musste ja arbeiten..

Wenn er krank war, was man meistens erst nachts oder morgens festgestellt hat, habe ich halt am Morgen angerufen und Bescheid gesagt. Gezahlt habe ich natürlich trotzdem.. Genauso bei Urlaub der Tagesmutter, so wie es vertraglich geregelt war...

LG spikuline

12

Das kommt total darauf an was genau vertraglich geregelt ist.
Wenn da nichts von Weiterzahlung steht, dann ist das halt so.
Wenn dir das nicht passt, musst du den Vertrag ändern oder eben kündigen, wenn die Eltern das so nicht wollen und dir ein anderes Kind suchen.

Natürlich ist das so für die Eltern bequemer und billiger so wie es jetzt läuft, aber wahrscheinlich sind sie doch auf dich angewiesen sein und es bezahlen.

Bei uns läuft das alles übers JA und hier zahlt man immer alles weiter, egal ob das Kind da ist oder die Tamu Urlaub hat, krank ist usw.

13

Hallo,

unsere Tochter geht seit über einem Jahr zu einer traumhaften Tagesmutter (inzwischen auch Freundin).

Sie hat es so geregelt, dass, wenn die Eltern absagen, sie die gebuchte Betreuungszeit zahlen müssen. Wenn die Tagesmutter auf Grund von Krankheit etc keine Kinder nehmen kann, kommt entweder eine Ersatztagesmutter (sie ist über das Jugendamt organisiert, daher ist das normal) oder es fällt aus und die Zeit muss nicht bezahlt werden.

Unser Kind geht liebend gerne hin, daher hatten wir noch nie den Fall, dass unser Kind abgesagt hätte ... Im Gegenteil: sie (2,5) und die Tochter (4) der Tagesmutter sind ein Herz und eine Seele, da kam es ab und an schon vor, dass sie gefragt hat, ob sie dort über Nacht bleiben kann #schock#freu. (Das haben wir 3x so gemacht, als mein Mann und ich uns für den Geburtsvorbereitungskurs einen Abend zu zweit gegönnt haben).

LG, Logo

PS: Warum bittest du die Eltern nicht um die Unterschrift einer ähnlichen Klausel? Dann bleibt das Kind vielleicht nur noch daheim, wenn es sein muss, z.B. wegen Krankheit.