Übernahme Kita Platz

Hallo

Hab mal eine Frage muss ich den Jugendamt melden das ich mit meinem Freund zusammen ziehen werde, der nicht Vater von dem Kind ist für das,das Jugendamt den Kita Platz übernimmt?

LG

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Mein Freund muss auch die Kosten jetzt mit übenehmen obwohl er nicht der Vater ist. Er lebt mit hier also wird auch sein Einkommen mit eingerechnet.

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Was steht denn in eurem Vertrag?

lg

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Im Kita Vertrag?müsst ich mal nach schauen.Wenn nix vermerkt ist ?Was wär dann?

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IRGENDWO wird ja vermerkt sein, wie sich der Beitragssatz berechnet.

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Ich kenne es auch nur so, dass das Einkommen aller im Haushalt Lebenden zählt. Also: ja!!

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Hallo,

das ist überal anders. Anrufen und nachfragen ist am hilfreichsten

Lg wirbelwinds.mama

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Hallo,

in unserem Ort gilt das Haushaltseinkommen. Das muss aber nicht überall sein. Meiner Meinung nach müsste auch bei Alleinerziehenden das Einkommen von Mutter und Vater gelten, da es eine Ungleichbehandlung darstellt, dass die meisten Alleinerziehenden nichts oder fast nichts zahlen müssen, Verheiratete mit zwei Einkommen, aber schnell beim Höchstsatz sind. Zumal das Bruttoeinkommen und nicht das zu versteuernde Einkommen zählt. Also Werbungskosten z.Bsp. nicht vollständig abgezogen werden und Sonderausgaben gar nicht.

Liebe Grüße Andrea

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Und welchen Sinn macht es, das Einkommen des kindsvaters mit heranzuziehen, wenn er womöglich noch nicht mal regelmäßig den normalen Unterhalt zahlt? Dann soll die Alleinerziehende Mutter, die womöglich nur eine Teilzeitstellr mit einem Einkommen von monatlich brutto 1500€ Oder noch weniger hat so behandelt werden, als ob sie theoretisch 5000€ verdient?

Wo ist denn da die Logik?

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Hallo,

Kinderbetreuungskosten sind in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten, sondern Mehrbedarf des Kindes und somit von beiden Unterhaltsverpflichteten (Verteilungsschlüssel richtet sich nach Einkommenshöhe) zu zahlen. Die Verpflegungskosten müssen natürlich vom Kindesunterhalt gezahlt werden.

http://www.lexikon-familienrecht.de/kinderbetreuungskosten-und-unterhalt/?PHPSESSID=3ced18255665897a78af877f758049ce

Wenn der Vater den Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder nachkommen will, wird er auch keinen Mehrbedarf finanzieren. Aber sobald der Mehrbedarf bezahlt wird ist mir unverständlich, warum mit ungleichem Maß gemessen wird.

Sollte o.g. Urteil wieder revidiert worden sein, bitte ich zu entschuldigen.

Liebe Grüße Andrea

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Ja, ich denke schon.

Bei der Sozialhilfe würdet ihr auch als eheähnliche Gemeinschaft zählen und sein Einkommen wird hinzugerechnet.

Wird beim JA evtl. auch so sein. Aber wenn es wirklich so ist und die es irgendwann rausgekriegen, kriegst du ne richtig fette Rückforderung. Also im eigenen Interesse würde ich es mitteilen.

Ob sich die Kita Gebühr ändert, weiß ich nicht. Das musst du im Vertrag nachschauen.