Hallo
Bestimmt kennt sich jemand hier aus...
Wie erkennt man denn auf dem kontoauszug ob man betreuungsgeld erhalten hat?
Und wie ist es denn wenn ein kind vor dem 3. geb. In eine einrichtugn geht? Muss man das melden oder läuft dasa irgendwie automatisch über den kindergarteN?
Lg
Betreuungsgeld bayern
hi
wie man es auf dem Konto erkennt?
Du hast ein schreiben auf dem steht das Du es bekommst und mit nem Datum ... wenn auf dem Konto um den Zeitraum rum die Summe auftaucht - dann hast Du es bekommen.
Und NEIN, es geht nicht automatisch ... Du musst mitteilen das Du ab Tag.Monat.Jahr einen Betreuungsplatz hast (der staatlich gefördert ist).
VG
auf meinen Konto stand BETREUUNGSGELD
hab extra nachgeschaut
Genau so stand es immer drauf als alle es noch bekamen. Jetzt hAbe ich einen beitrag von 150 euro von "öffentlichen kassen"
Ist es das dAnn? Ich dachte das tritt erst jetzt irgendqie wieder in kraft?
Sorry kenne mich da nicht aus
Hallo!
Wie es in Bayern ist weiß ich nicht! Bei mir steht immer noch Betreuungsgeld im Verwendungszweck und es kommt um den 15. herum. Auch noch von der gleichen Kasse.
Ich muss aber dazu sagen, dass es bei uns das Betreuungsgeld nicht mehr gibt!
Ich bekomme es nur noch, bis zum Ende des bewilligten Zeutraumes, weil ich es bereits vor der Urteilsverkündung in Karlsruhe das Betreuungsgeld bekommen habe. Damit zähle ich zu den Ausnahmen, die es noch bekommen.
Da Bayern es aber ja generell, als Leistung auf Länderebene, weiter bezahlt, kann ich mir gut vorstellen, dass deshalb auch der Verwendungszweck und evtl. die Kasse eine andere ist.
Es kommt ja nun nicht mehr vom Bundeshaushalt, sondern vom Länderhaushalt. Damit ist die Zuständigkeit ja eine andere.
Du wirst aber weiterhin Bescheid sagen müssen, wenm du dein Kind in eine Betreuung gibst!
Automatisch wird da wohl eher nichts passieren. Die Kita weiß ja nicht, ob du Betreuungsgeld beziehst, oder nicht und wenn die das melden müssten hätten die ja keine Zeit mehr für was anderes.
Daher würde ich dort schriftlich Bescheid geben, ab wann dein Kind wo und wieviel betreut wird.
Dann werden die dir schon sagen, ob sein Anspruch dann erlischt ist, oder weiterhin besteht.
Ich würde aber davon ausgehen, dass du dann kein Anspruch mehr hast.
Kümmern musst du dich aber generell eigentlich immer selber, wenn es um Geld geht, oder veränderte Personalien usw.
Du hast ja eigentlich überall eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen unterschrieben, wenn du den Antrag eingereicht hast. Das steht meist mit ganz unten mit im Antrag (Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld), dass du dich verpflichtest Änderungen unverzüglich zu bekanntgegeben.
Vielen Leuten ist das oft nicht bewusst, weil sie das "Kleingedruckte" nicht alles lesen.
LG