Kein Kitaplatz mit 3 - Rechtsanspruch - und nun?

Ich weiß gar nicht so genau, ob dies jetzt das richtige Forum ist, aber ich bin gerade auf 180 und kriege hier echt die Krise.

Meine Tochter geht aktuell zur Tagesmutter, dies auch gerne und gut, sie wird am 04.08.17 jetzt 3 Jahre alt und wir haben jetzt die ganzen Anbsagen für die Kitas bekommen.
Das heißt sie hat ab 01.08. keinen Kitaplatz, Tagesmutter geht nur bis 31.07., länger bleiben ist keine Option die Tagesmutter hat die Pläze ab 01.08. neu vergeben.

Es wird bei uns in der Gemeinde eine neue Kita geben, in der werden wir auch einen neuen Platz bekommen, ABER die eröffnet erst zum 01.10., das heißt wir haben eine Lücke von 2 Monaten. Ich bin gerade so sauer und habe schon zig Leute angerufen, keiner kann eine genaue Ausage treffen, es heißt wir müssen gucken vielleicht gibt es eine Übergangsmöglichkeit.

HALLO, ich kann das Kind doch nicht woanders eingewöhnen 2 wochen lang und das nur für 2 Monate und dann gewöhne ich das Kind wieder zum 1.10. in der Kita ein, woher soll ich den ganzen Urlaub nehmen.

Ich bin gerade so sauer und schon am gucken ob ich mir nen Anwalt nehme.
Es ist echt die Katastrophe. Ging es vielleicht noch jemanden so?

Haley48

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Versteh ich jetzt nicht, du hast doch einen Platz#kratz.
Entweder es kommt für die Überbrückungszeit noch eine andere Tagesmutter in Frage (Rücksprache Jugendamt), quasi ein Notplatz. Den bekommst du garantiert. Oder ihr müsst das privat stemmen.
Private Befindlichkeiten (mangelder Urlaub; das "arme" Kind) haben nichts mit dem Recht auf einen Platz zu tun. Der Rechtsanspruch ist erfüllt....alles andere liegt bei dir.

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Nein ich habe keinen Betreuungsplatz ab August, der steht meiner Tochter aber rechtlich zu. Ab 04.08. hat sie den REchtsanspruch in einer Kita. Und nein ich muss mich nicht mit einer Tagesmutter zufrieden geben.

Den Platz habe ich wenn alles gut geht zum 01.10. die neue Kita, da haben die nichtmal angefangen zu bauen, die wollen zum 01.10. fertig sein, ob das klappt????

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Du hast keinen Rechtsanspruch auf einen KITA Platz sondern auf einen Betreuungsplatz.

Dieser muss nicht in der Kita sein sondern es kann auch eine Tagesmutter sein.

du kannst ja klagen, aber dann hast du keinen Anspruch auf die wunschzeit und auch auf keinen bestimmten kindergarten oder eine tagesmutter. Ausserdem wird es als zumutbar gesehen bis zu 30 Minuten bis zum kindergarten zu fahren.

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Na ja, ihr HABT doch die Betreuung ab 1.10. Hättet ihr GAR KEINEN Platz, könntest du einen einklagen. Aber nur, weil euer Platz erst ab 1.10. Ist, ist das keine Grundlage für eine Klage. Du weißt es jetzt, dass ihr 2 Monate überbrücken müsst, also bleibt dir genug zeit, dies zu organisieren. Mit babysitter suchen, Familie mit einplanen und Urlaub von dir und deinem mann sind 2 Monate doch wirklich überschau- und planbar.

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meine Tochter hat ab 3 Jahren einen REchtsanspruch auf den Kita Platz und das ist im August und nicht im Oktober.
Und ja ich kann was organisieren, aber zaheln muss ich das nciht, wenn mir die Gemeinde keine Betreuung zur Verfügung stellt.

Und nicht jeder hat seine Familie in der Nähe die einspringen kann.

Aber ich vergesse wohl gerade das wir bei Urbia sind und jeder sein Kind jeden Tag bei wechselnden Bezugspersonen unterbrigen würde, egal ob er sie kennt oder nciht. Ja ne ist klar.

(Sorry ist jetzt gerade nicht nur auf dich bezogen)

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Hallo

Wir müssen sogar 4 Monate überbrücken .
Und das werden wir wohl privat irgendwie lösen .
Natürlich heisst es man hat Anspruch auf einen Platz , aber ob man dem Kind in der zukünftigen Einrichtung eine Gefallen tut gleich mit einem Anwalt zu kommen.
LG

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Das Kind hat mit 3 keinen Ansprcu es hat einen rEchtsanspruch mit der Kita hat das nichts zu tun das ist ja Kreis sache, also der Anwalt würde nicht die Kita verklagen oder so, sondern den Kreis in dem wir leben.
Die Kitas können ja nichts dafür.

Und ganz ehrlich, wir arbeiten beid eVollzeit, dass kann man nicht übrbrücken, bzw. hab ich mit 3 einen rEchtsanspruch auf Betreuung in einer Kita und nicht erst 2 Monate später.

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Ich kann dein

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Zu schnell...Ich kann deinen Ärger verstehen. Wo wohnst du denn? Es gibt die Möglichkeit eines Notplatzes. Du solltest dich nochmal an die Gemeinde wend

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Zu schnell...Ich kann deinen Ärger verstehen. Wo wohnst du denn? Es gibt die Möglichkeit eines Notplatzes. Du solltest dich nochmal an die Gemeinde wenden!

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hallo,

egal, wie sehr du dich aufregst, du hast 2 möglichkeiten

a) du gehst zur gemeinde bzw. zum jugendamt und nimmst einen notplatz für diese 8 wochen an, der dir zugeteilt wird

oder

b) du stellst privat irgendetwas auf die beine (urlaub, private kinderfrau, verwandte kommt angereist...).

mit rumpelstilzchen-art "ich-habe-aber-einen-rechtsanspruch!!!!" machst du dir keine freunde, da kann eine bearbeitung im amt plötzlich mal doppelt so lange dauern, ein antrag geht verloren oder ihr bekommt einen platz in der gruselkita schlechthin. nur als anmerkung. muss nicht passieren, kann aber.

vg & alles gute!

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a) du gehst zur gemeinde bzw. zum jugendamt und nimmst einen notplatz für diese 8 wochen an, der dir zugeteilt wird

die können mir ja aktuell nicht mal ne Notlösung zur Verfügung stellen.

und das zweite ist doch quatsch. Die Gemeinde ist in der Bring-SChuld. Klar kann ich was organisieren zahlen muss ich das noch lange nicht.
ich arbeite selbst im Jugendamt, das ist doch quatsch mit da geht mal was verloren.
Gruselkitas gibt es hier auch nicht, ich habe sie ja so gut wie in allen Kitas angemeldet. klar die eine gefällt mir besser als die andere, aber das wars auch.

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Sie haben dir doch gesagt, dass sie erst abwarten wollen wieviel Kinder keinen Platz haben und dann nach einer Lösung schauen. Was willst du mehr?

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mit dem Rechtsanspruch schaut es so aus, dass Kind ab 3 einen Rechtsanspruch hat, aber dieser Zeitraum gilt bis zum 4 Geburtstag, du hast die Möglichkeit zu überbrücken oder das Jugendamt wird dir für 2 Monate eine Alternative zu Verfügung steilen, es gibt keinen Anspruch auf Wunschkita oder Wunschgebiet, sondern der Radius darf bis 25km sein, von daher.

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Bisher ist ja das Problem das es keine Lösung gibt und mir das Jugendamt bzw. bei uns der Kreis keine Alternative zur Verfügung stellt.

Von der Wunschkita haben wir uns schon lange verabschiedet, ich habe meine Tochter in allen möglichen Kitas bei uns angemeldet. Bei uns gilt und das ist schriftlich festgehalten eine entfernung von 5km als zulässig, dass betrifft jede Kita hier, da ich in einer kleinen Stadt mit 21.000 Einwohnern lebe.

ich werde mich nochmal bei meinen Arbeitskollegen (arbeite selbst im Jugendamt nur in einer anderne Stelle als für Kitaplätze zuständig) beraten lassen wie ich am besten vorgehen soll.
Würden wir in der Stadt leben in der ich arbeite hätten wir das Problem nicht, echt ätzend.

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auch hier ist es dein Fehler, hast du zu spät angemeldet, die Anmeldungen werden der reihe nach bearbeitet und jede Kita hat nur eine bestimmte Anzahl Plätze zu vergeben, wenn keine Kita im Umkreis platz frei haben dann ist es gesetzlich zulässig den Radius auszuweiten in bestimmten fällen sogar auf den ganzen Landkreis.

zum anderen hast du immer die Möglichkeit wegen deiner Arbeitsteile einen Gastantrag bei den Kitas im Arbeitsort zu stellen, falls noch Plätze frei sind wird man dich aufnehmen aber hier werden Kinder aus der Jeweiligen Stadt bevorzugt, aber probiere es mal.

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zum anderen ist es so das viele kigas Kinder erst ab ende der Sommerferien nehmen, das ist Bundesland abhängig und kann hier und dort erst ab mitte september, das bedeutet das die Kinder schon vorher 3 werden erst dann einen Platz erhalten, das Geburtsdatum spielt keine Rolle, hauptsache im 4tem Lebensjahr, der Fehler hier lag ganz klar bei dir du hättest die Tagesmutter erst ab dem Datum kündigen dürfen ab dem du einen Kigaplatz hast, da du es vorher getan hast ist das dein Problem und nun musst mit alternativen Lösungen zurecht kommen.

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Ich habe meine tagesmutter überhaupt nicht gekündigt. Ab dem dritten Lebensjahr steht mir grundsätzlich Tagespflege also Tagesmutter gar nicht mehr zu bzw. nachranging.
Bei uns findet der wechsel immer zum 01.08. statt, da beginnt das neue Kitajahr. Die meisten Kitas haben hier keine Schließtage mehr. offiziell stand mit die Tagesmutter nur bis 31.07.17 zu, bis dahin ist sie mir vom Kreis auch nur bewilligt. Also nicht ich habe gekündigt, sondern der Kreis gewährt mir die Tagesmutter nur bis 31.07.

Und mit 3 Jahren hat das Kind einen REchtsanspruch auf Betruung ob die Kita nun Urlaub macht oder nciht (wobei die ja max. 3 Wochen in den Sommerferien bei uns schließen und das wäre dann mitte August)

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also hier nehmen Tagesmütter auch ältere Kinder , liegt vielleicht daran ob die das Privat machen oder über die Stadt, schaue dich nach einer Privaten um.