Kann ein Arbeitgeber mich kündigen wegen fehlender Betreuung?

Hallo,

meine Frage steht ja bereits in der Überschrift.
Ab September muss ich wieder Arbeiten und ich habe bis jetzt keinen Kitaplatz.
Ich bin natürlich überall gelistet auch beim Jugendamt.

Wie läuft das mit der Arbeit?

Zur Klage bin ich bereits informiert.
Aber wie verhält sich das mit meinem Beschäftigungsverhältnis? Hat jeMandeln Ahnung?
LG

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Hi,

wie soll Dein Arbeitgeber denn beschäftigen, wenn Du keine Kinderbetreuung hast?
Ohne Tätigkeit wird er Dich nicht zahlen wollen, oder?

Du kannst unbezahlten Urlaub nehmen aber das solltest Du rechtzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen.

Hast Du Tagesmütter schon gesucht, Hilfe beim Jugendamt geholt?

LG
Lisa

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Ja wiegesagt, stehe ich überall auf der Liste.
Es gibt ja auch so eine Kitakoordinationsstelle, wo ich bereits seit Monaten bin.
Es ist einfach nichts frei, die kommen einem immer nur pampig und sagen es sind etwa 120 "dringende Fälle".
Und ich müsste das Land verklagen, sollte sich nichts ergeben.

Das mein Arbeitgeber nicht zahlt sollte ich nicht da sein ist klar, aber kann er mich kündigen?

Ich habe bereits mit der Arbeit gesprochen und sie meinten letzte Instanz sei eine Kündigung.
LG Jenni

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wenn du nicht zur arbeit erscheinst weil du keinen kitaplatz bekommst ist es so krass es klingt dein problem und nicht das des arbeitgebers. du bist in der pflicht deine arbeitstelle anzunehmen tust du es nicht folgt die kündigung, es sei ihr habt was vereinbart. als argument kann man dir gegenhalten wieso du dich nicht eher um einen kitaplatz gekümmert hast ( bei uns werden die kinder sofort nach der geburt in der kita angemeldet) weil die plätze mangelware sind. such schleunigst ein gespräch mit deinem chef und mach druck ich würde jetzt auch schon mal eine fristsetzung an die stadt schreiben.

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Hallo,

hast du schon etwas in Schriftform von der Stadt bekommen? Wenn nicht, dann würde ich da Druck machen, manchmal hilft das schon etwas.

Bei mir hat es zum Beispiel geklappt: Ich habe gesagt, dass ich nun für meinen Arbeitgeber schriftlich brauche, dass ich nach der Elternzeit keinen Betreuungsplatz habe und gekündigt werden kann. 2 Stunden später hatte ich einen Platz.

Viele Grüße,
lilavogel

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Ich verstehe auch nicht, das hier nicht schon längst Druck gemacht worden ist!
Anrufen in Kiga lohnt sich halt nicht, wenn sie voll sind, sind sie voll.

Da muss man das ganze an der höheren Stelle angehen und zwar zeitnah!

LG
Lisa

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Echt das werde ich versuchen, danke

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Dein Arbeitgeber kann dich kündigen, wenn du nicht zur Arbeit erscheinst... Warum ist ja erstmal zweitranging.

Also: Plan B machen - unbezahlter Urlaub wurde schon gesagt, evtl. versuchen die Elternzeit zu verlängern (keine Ahnung wie lange du schon dabei bist) und der Stadt mit Klage drohen, wenn nicht gar schon einreichen...

Alles Gute! Ich weiß um diesen Stress, wir haben damals erst 4 Wochen, eine Freundin sogar erst 2 Wochen vor Start ne Zusage bekommen, so gesehen...

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Ja, sicher kann er dir kündigen, wenn du nicht zur Arbeit kommst.

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Hast du ein Jahr oder 3 Jahre Elternzeit genommen bist du danach auf Deutsch gesagt am Arsch (sorry für die Ausdrucksweise). Wenn du mehr als ein Jahr Elternzeit hast, kannst du bis 7 Woche vor Ablauf der Elternzeit bis max. insgesamt auf 3 Jahre verlängern. Aus irgendeiner Gesetzeslücke heraus ist es aber so, dass wenn du kein Kulanten AG hast und du nur max 12 Monate auf Anhieb eingereicht hast, MUSST du ab dem 1. Tag des 13. Monats wieder arbeiten gehen. Ansonsten ja kann dich dein AG kündigen, weil du deiner Verpflichtung deines Arbeitsvertrages nicht nachkommst. Hast du dich überall registriert und nichts bekommen. Dann muss die Stadt in der du lebst oder Gemeinde (wenn es ländlich ist) deine Gehaltsausfälle bezahlen und nicht das Arbeitsamt und zwar dein VOLLEN Lohn nicht den Wert vom Elterngeld oder der prozentualer Anteil den du vom Arbeitsamt zu erwarten hast.... sondern deinen VOLLEN Lohn den du zu erwarten hast, wenn du wieder anfängst und deinen Job deswegen verlierst weil die Stadt in der du lebst - ihrer Verpflichtung nicht gerecht wird. Denn jedes Kind hat ab dem 1. Geburstag einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz (das kann aber auch eine Tagesmutter sein).

Aber selbst wenn du ne feste Betreuung hast... dein Kündigungsschutz gilt nur während der Schwangerschaft und bis zum Ende der von dir eingereichten Elternzeit. Ab dem 1. Arbeitstag bist du genauso kündbar wie vorher. Ist ner Freundin von mir so gegangen. War 11 Monate in Elternzeit.. war sogar 2 Wochen vorher noch zum Betriebsausflug eingeladen... hatte ne feste Betreuung... Plan für die wieder Einarbeitung... kommt in die Arbeit und hat direkt die Kündigung aufm Tisch liegen. Aus betrieblichen Gründen und rechtsgültig... obwohl unbefristeter Arbeitsvertrag etc. Also von demher... wenn ein AG nicht familienfreundlich ist und es will... es gibt immer Mittel und Wege einen rauszukicken. Ob er das jetzt tut weil du keine Betreuung hast und nicht zur Arbeit antreten kannst - oder weil er inoffiziell keine Mütter von kleinen Kindern will und es offiziell als betriebliche Gründe deklariert... und auch aufgrund von Sozialrichtlinien dahingehend die Kündigung gültig ist... bist so oder so nieeeee safe. Aber wenn die Betreuung nicht da ist... ist zumindest die Stadt verpflichtet die Kostenerstattung zu finanzieren. Läuft nur leider nie freiwillig und erfordert nahezu immer den Gang zum Gericht.

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Hallo, das einzige, was deinen AG interessiert ist, ob du deinen Teil des Vertrags erfüllst (arbeitest). Tust du das nicht, kündigt er dir logischerweise - oder wer soll deine Arbeit sonst erledigen? Warum genau du nicht erscheinst, ist erstmal egal und - bis auf Krankheit - dein Bier.
VG

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Wie lange hattest du Elternzeit eingereicht? Wie alt ist dein Kind?

Muss es Kita sein oder hast du auch schon Tagesmütter kontaktiert?

Hast jetzt schon Klage eingereicht?

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Ich habe einen Platz :)
An dem Tag als ich die Klage einreichen wollte, hab ich eine Zusage aus einer Kita bekommen. Sie ist zwar paar Minuten entfernt, aber es ist okay.

Vielen vielen Dank an alle für die Tips!

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Super! Das freut mich sehr für euch :-)

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Wenn Du Deine Arbeit nicht machst/machen kannst, dann kann Dir der AG natürlich kündigen.
Du hast ja Deine Arbeit nach der Elternzeit zum sounsovielten wieder anzutreten.