Nachberechnung Kita-Kosten in Berlin

Hallo, ich habe für meine Jüngste einen Kitagutschein beantragt. In diesem Zusammenhang wurden unsere Steuerbescheide 2012 und 2014 nachgefordert, da die Kosten für die Zeit nur vorläufig festgesetzt wurden. Nun muss ich nachzahlen. Habe erstmal Widerspruch eingelegt, den ich jetzt begründen soll. Mittlerweile gibt es gar keine einkommensabhängigen Kita-Kosten mehr in Berlin. Zudem gar nicht "flächendeckend" nachberechnet wird, sondern nur "zufällig" wenn man wie nochmal ein Kind bekommt. Verjährt so etwas auch? Hat jemand dazu Ahnung? Wie könnte ich begründen?

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Was ist denn ein Kitagutschein. So etwas gibt es in Hessen nicht.

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Dieser berechtigt einen Vertrag mit einer Kita zu machen. Darin ist der Betreuungsumfang geregelt (je nach Arbeit und Wegen)

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Ich gehe davon aus, dass ihr die Nachberechnung bezahlen müsst. Euer Einkommen war tatsächlich höher, als bei der Berechnung festgesetzt. Da der Bescheid nur vorläufig ergangen ist, sehe ich da keine Möglichkeit, die Nachforderung zu umgehen.

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Hallo, das müsst ihr leider bezahlen. Ich hatte das letztes Jahr. Schlappe 700€ mussten wir nachbezahlen. Da der vorherige Bescheid nur vorläufig war, ist das rechtens, auch wenn die Kita mittlerweile nichts mehr kostet. Wobei ich nicht weiß, ob die Forderungen nach drei Jahren nicht verjährt sind. Hmm. Google doch mal nach Verjährungsfristen.

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Du kannst nur sehen wenn du für 2013 noch einreichst ob es dann etwas weniger ist.
Ich habe aufgrund einer Abfindung wegen firmenschließung eine nachzahlung von über 4000€ bekommen (es sind 2 kids). Die Trennung 5 Monate später und somit der Wegfall von gehalt für das Jahr darauf wurde natürlich nicht berücksichtigt da ich ihn ja nicht rechtzeitig gemeldet habe...
Nach Gespräch mit Anwälten. Der tenor: zahlen denn das Amt bekommt bei Nachzahlung wenn das Gehalt richtig angerechnet wurde (egal ob Abfindung etc) eh recht vor Gericht.

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Ach so Nachzahlung war für das Jahr 2013

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Ach und Verjährung soweit ich weiß 4 Jahre nach Ende des Jahres für welches nachgezahlt werden soll

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Hallo, wenn ich es richtig verstehe, habt ihr doch den kostenpflichtigen Platz in Anspruch genommen, warum solltet ihr dafür nicht bezahlen - wenn auch im Nachhinein? Die Allgemeinheit kommt sonst für die Bezahlung dafür auf - und von dieser Allgemeinheit möchtest du nun Tipps, wie man sich das umgehen könnte? Stell dir vor, das würde jeder tun... VG

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Beim vorläufigen Bescheid stand drauf, dass Du den Steuerbescheid nachreichen musst, sobald er vorliegt. Das war übliches Verfahren, und damit musst Du selbstverständlich auch mehr zahlen, wenn Du mehr Einkommen hattest als Du angegeben/erwartet hast.

Wie flächendeckend das gehandhabt wird, kann ich Dir nicht sagen, aber bei uns wurde jedes Jahr der Steuerbescheid angefordert und entsprechend neu berechnet. Da waren sie bei euch wohl eher nachlässig, vielleicht ein Personalproblem.

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das ist der sinn eines vorläufigen bescheids #gruebel
ich habe bisher immer darauf geachtet, wenn sich etwas änderte, evtl. eine nachzahlung wuppen zu können.
ihr habt quasi auf pump gelebt.

wenn es finanziell nicht möglich ist, alles auf einmal zu zahlen, versuch eine ratenzahlung zu beantragen.

liebe grüße