Kindergartenzuschuss

Hallo...

Eine Freundin von mir hat sich kürzlich getrennt und lebt jetzt mit den Kindern allein und plant einen Umzug in ein anderes Bundesland.
Sie hat 2 Kinder und bekommt für diese vom Vater den Mindestunterhalt. Muss sie bei den Kindergarten Gebühren dann nur Ihr Gehalt angeben oder das des leiblichen Vaters auch, weil sie ja jetzt eigentlich alleinerziehend ist und auf sein Einkommen kein Zugriff in dem SInne mehr hat.

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Hallo!
Sie muss nur ihres angeben, sein Gehalt zählt nicht zu ihren Einkünften. Nur Unterhalt und Kindergeld.

LG
Sunny

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Nur ihr Gehalt!

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Nein, ALLE Einnahmen von ihr zählen (Kindergeld, evtl. Mieteinnahmen usw. usf.), nicht nur ihr Gehalt

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Das kann man doch pauschal gar nicht sagen: bei mir zählt das Jahresgehalt, abzgl. pauschal 1000€ Werbekosten. Mehr nicht.