Kindergartenbeitrag Rückzahlung

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig.

Ich habe für das letzte Kindergartenjahr eine erhebliche Summe an Kindergartenbeiträgen zurückgezahlt bekommen. Der Kindergartenbeitrag wird von meinem Chef übernommen. Bin ich dazu verpflichtet ihm das Geld zurück zugeben oder wie ist da die rechtliche Grundlage? Hat evtl. jemand damit Erfahrung?

Danke und LG

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Ikh kenne mich nicht mit der rechtlichen lage aus, aber mein gesunder menschenverstand sagt, dass wenn ich nciht dafür zahle auch nicht die rückzahlung behalten darf. Also so würde ich denken...


Wie kommt es überhaupt auf dein konto zurück? Oder zahlst du von deinem konto und der chef (toller chef übrigens!) zahlt dir den beitrag auf dein konto?

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Und aus neugier, was sind denn das für rückzahlungen?
Wir bekommen nie was zurückgezahlt #schmoll

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Der Arbeitgeber überweist den Kindergartenbeitrag netto an mich (für den Kindergartenbeitrag muss er keine Steuern und Sozi-Versicherung zahlen) und das Jugendamt zieht den von meinem Konto ab.

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Hallo,

selbstverständlich musst du das. Du bekommst das Geld von deinem Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei für eine Leistung, die der Gesetzgeber klar definiert hat. Alles was darüber hinausgeht muss selbstverständlich sowohl versteuert als auch mit Sozialversicherungsbeiträgen versehen werden.

Spätestens wenn du deine Steuererklärung machst wird dir UND deinem Arbeitgeber das Finanzamt aufs Dach steigen unter Anderem auch wegen der fehlenden Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge. Der bekommt dann vielleicht auch noch eine schöne Steuerprüfung ins Haus. Ganz dünnes Eis, da du insbesondere deinem Arbeitgeber damit sehr schaden kannst.

VG
B

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Danke für die Erklärung. LG