Huhu, ich weiß das es das Thema schon mal gab, aber mich würde interessieren ob es reicht wenn nur ich meinen erstwohnsitz ändere oder ob ich meine Tochter auch mit ummelden muss um einen Kita platz in meiner wunschgemeinde zu bekommen? Mich würde interessieren wie ihr das angegangen seid. Gibt es noch ein paar Dinge zu beachten?
Ich hab aktuell meinen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern und würde den nun zu meinem erstwohnsitz machen. Unsere Tochter soll unbedingt dort in den kiga damit zumindest ich mit der Arbeit etwas flexibler bin. Hat viele Gründe...
Wohnsitz ändern wegen Kita
Hi,
Erfahrungen wegem Kita hab ich da nicht, aber vom Studium her noch. Dein Kind ist ja vermutlich die meiste Zeit bei dir, folglich solltest du auch das Kind als Erstwohnsitz dort melden. Alles andere wirkt sehr komisch und unglaubwürdig. Stell dich darauf ein, dass gefragt wird, wie viele Tage und an welchen Tagen du dich bei welchem Wohnsitz aufhältst und es muss am Erstwohnsitz insgesamt mehr Zeit sein, sonst geht das nicht durch. Es kommt echt auf den Bearbeiter an. Meiner hat das im Studium damals genau ausgerechnet
LG
Isabel
Huhu,
ich kenne Kinder, die bei den Großeltern gemeldet sind um in eine anderen Kindergarten und eine andere Schule gehen zu können.
Ob das rechtens ist....?
LG Jelinchen
Ja ich hatte mir schon gedacht das es besser ist wenn wir beide uns ummelden. Ich bin wirklich sehr viel bei meinen Eltern, zum einen weil ich eben dort arbeite und meine Tochter in der zeit bei ihnen ist. nach der Arbeit bin ich entweder bis abends bei meinen Eltern, oder 2 Straßen weiter bei meinem Pferd. Ich habe außerdem alle meine Freunde dort und ein Mietshaus welches ich zusammen mit meinem Vater in Schuss halte, somit bin ich ebenfalls am Wochenende dort. Mein Freund ist viel unterwegs, daher schlafe ich auch öfter bei meinen Eltern, meine Tochter und ich haben dort ein eigenes Zimmer. Aus diesem Grund will ich eben auch, dass sie dort in den Kindergarten gehen kann. Ansonsten muss ich nur hin und her fahren 😔
Also unser Kindergarten geht nicht nach dem Wohnsitz, die Schule später allerdings schon.
Weiß ja nicht wie das bei euch geregelt ist, aber du kannst ja mit dem kindergarten sprechen und die Situation erklären.
Könnte es nicht Probleme mit dem Kindergeld etc. geben wenn ihr nicht beide den gleichen Hauptwohnsitz habt? Und bei der Steuererklärung zB wird das doch auch abgefragt
Wir hatten das Problem mit der Grundschule und haben uns alle bei meinem Vater angemeldet und später wieder umgemeldet.
Da habe ich mich schon schlau gemacht.. Meine Cousine arbeitet beim Finanzamt und steuerrechtlich ist das kein Problem. Und beim Kindergeld: wer kriegt das mit? Läuft doch für die alles weiter wie bisher...
Ach so, bei uns wird leider nach dem wohnsitz vergeben, hab sowohl mit den kitas als auch mit dem Jugendamt bei uns gesprochen
Hallo!
Das kommt aufs Bundesland und die Kita im Einzelnen an.
Oft sind Gastkinder aus anderen Gemeinden möglich und werden auch problemlos genehmigt, allerdings kann es auch sein, dass Kinder aus der Sitzgemeinde bevorzugt berücksichtigt werden müssen.
Insbesondere in Großstädten gibt es oft deutlich weniger Probleme, weil viele Eltern aus dem Umland in der Stadt arbeiten und da z.B. eine Kita neben dem Büro haben. Und auch Kitaplätze gibt es in Städten oft mehr. Auf dem Land, mit begrenzten Kita-Kapazitäten, müssen die Gemeinden die wenigen Plätze für die ansässigen Kinder reservieren um ihre Krippenplatz-Quote einhalten zu können. Und dann gibt es noch zig Sonderregelungen - etwa dass Kinder aus der eigenen Kirchengemeinde in einer Kita die die Kirchengemeinde gehört, bevorzugt werden. Oder wenn der Vermieter der Chef vom Ortsteilverein ist, dann hat der Interesse, dass bevorzugt Kinder aus diesem Ortsteil genommen werden. Oder es gibt eine Kooperation mit einer Firma, die bevorzugt eigene Angestellte versorgt wissen will.
Kurz gefasst: Du musst wirklich vor Ort nachfragen.
Hab ich, leider nicht wirklich eine chance
Hallo,
das Kind kann nicht alleine "woanders wohnen". Entweder Mutter oder Vater müssen mit dort gemeldet sein. Hier hat ein Zweitwohnsitz ausgereicht, das ist aber nicht überall der Fall. Ein Anruf bei der Gemeinde genügt. War alles offen und ehrlich, Kindergarten, fremde Gemeinde wussten alle Bescheid.
VG
Hallo.
Es ist sicher nicht überall gleich.
Meine Zwillinge gehen auch in einer anderen Gemeinde in den Kindergarten. Bei uns muss man zumindest im Kreis wohnen. In dem Dorf wo meine Mäuse in die Kita gehen wohnen meine Schwiegereltern.
Das war dann auch noch positiv für die Aufnahme.
Wie weit wohnt ihr von dem Ort weg? Ist es kenne option das ihr euch in der Gemeinde eine Wohnung sucht und alle dort hin zieht?
LG
Nein das ist keine Option, da wir eigentum zusammen haben und das langfristig auch unser lebensmittelpunkt sein soll. Zur Schule wird sie dann auch später dort gehen. Es geht mir lediglich um den Kindergarten. Der Kindergarten weiß übrigens Bescheid über den Plan den ich habe, sie haben mir sogar dazu geraten es so zu machen...
OK. Das ist natürlich dann was anderes.
Wobei meine 2 nächstes Jahr in den Kindergarten bei uns im Ort wechseln. Weil ich möchte dass sie mit bekannten Kindern in die Schule kommen.
Meine gehen nur dort hin, weil ich wo ich bei uns keinen Platz bekommen habe.
Leider ergeben sich durch die Entfernung keine spielmöglichkeiten mit anderen Kindern oder Eltern. Weil den Eltern das Fahren einfach zuviel ist.
Ich würde wenn möglich meine Kind immer in den Kindergarten tun wo man wohnt und auch zur Schule geht.
LG
Ich würde mal sagen, die Legalität Deines Plans ist so semi.
Den Erstwohnsitz muss dort sein, wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Und da könnte man in Deinem Fall Argumente sowohl für den einen aber eher für den anderen Wohnsitz finden.
Und die musst Du finden, weil der Gedanke: 'Das merkt doch keiner!' völlig falsch ist. Deine Tochter weiss, das sie eigentlich / auch noch woanders wohnt. Und das wird sie in aller kindlichen Unschuld irgendwann / irgendwem erzählen. Wenn's blöd läuft, erfährt es so eine Mutter, deren Kind auf KiTa-Warteplatz 105 steht und bei der Gemeinde anfragt, wie es denn sein könne, das ihr Kind warten muss, während Kinder die gar nicht wirklich in der Kommune wohnen, aufgenommen werden. Und dann brauchst Du gute Argumente für den Erstwohnsitz.
Steuerlich sollte es tatsächlich schnuppe sein (ausser bei den Fahrtkosten, die Du steuerlich geltend machen möchtest), genauso wie für's Kindergeld. Zumindest solange Du und Deine Tochter den gleichen Wohnsitz haben.
Grüsse
BiDi