Hallo,
Ich wusste nicht genau welches Forum, ich hoffe ich bin hier richtig 😊
Wenn im Kindergarten zwei Kinder gemeinsam große Steine über den Zaun werfen und diese Steine ein Auto treffen, wer haftet?
Die Eltern, der Kindergarten (wegen Aufsichtspflicht), oder niemand, da die Kinder selbst ja noch nicht strafmündig sind?
Und wie seht ihr das ?
Danke für die Antworten schonmal 😊
Wer haftet? ⚖️
Wie alt sind die Kinder?
Sie sind 5-6 Jahre alt :)
Die Eltern definitiv nicht. Sie hatten in der Zeit nicht die Aufsichtspflicht.
Die Kinder sind höchstwahrscheinlich noch keine 7 Jahre alt und damit deliktunfähig.
Stellt sich die Frage, ob die Erzieherinnen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Da eine Erzieherin ca. 12/13 Kinder zu betreuen hat im Kindergartenalter, ist eine durchgehende Aufsicht nicht möglich. Die Frage wird hier sein, wie lange die Kinder konkret Steine geworfen haben. Waren die Kids eine Stunde am Werfen und niemanden ist aufgefallen, dass die Beiden fehlen, oder haben sie jeder einen Stein geworfen und dann gab es das große Theater.
Die Eltern können das ihrer Haftpflichtversicherung melden. Deliktunfähige Kinder sind dort eigentlich immer mit versichert und Kosten werden höchst kulant übernommen. Denn hat die Erzieherin ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt (und könnte das somit an ihre Versicherung weiterleiten), bleibt der Eigentümer des PKW auf seinen Kosten sitzen.
Meines Erachtens müssten die Erzieherinnen dafür haften....die Rechtsprechung sieht das aber wahrscheinlich nicht als Aufsichtspflichtverletzung an, da dies meist sehr lasch gehandhabt wird und sonst keiner mehr Erzieherin machen würde.
ABER: man stelle sich nur vor, der Stein hätte ein Kind getroffen??? Sowas darf nicht passieren.
Hey,
Danke für die Antwort 🌸
Das kann dir hier keiner sagen, weil da auch Juristen drüber streiten können....
Von der Grundidee: Waren die Kinder unter Aufsicht draußen ? Wurde die Grupper der Kinder aufgefordert raus zu gehen? Haben sich die Kinder da aufgehalten, wo sie es sollten?
Alles ja ? Dann würde ich auf den Kindergarten tippen, bezüglich Haftung.
Alles Ja!
Dankeschön😊
Ich denke auch, dass der Kiga in irgendeiner Form versichert sein muss.
Ich bilde mir ein, dass das unter die Hausratsversicherung fällt.
Was ist denn wenn der Kiga spazieren geht und ein Kind zerkratzt mit einem Stein ein Auto?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Eltern in so einem Fall haften. Die Aufsichtspflicht hat in dem Fall der Kindergarten. Also ist dieser auch haftbar.
Allerdings stelle ich die Aufsicht in eurem Fall in Frage. Die Erzieherinnen sagen nur keine Steine werden und die Kinder werfen munter weiter. Sind sie denn nicht eingeschritten? Aktiv meine ich.
Niemand, da U7.
Moralisch - finde ich - der Kindergarten, da Aufsichtspflicht hätte gegeben sein müssen.
Das ist aber meine persönliche Meinung.
Wenn mein 5Jähriger, nach dem ich vor 5 min geguckt habe, vor dem Haus spielt und z.B. mit einem Stock ein Auto zerkratzt, würde ich trotzdem den Schaden behleichen, das halte ich für recht und billig. Müsste ich aber nicht.
Es muss bei der Frage der Haftung unterschieden werden, ob es sich um einen städtischen oder einen privaten (kirchlichen) Kindergarten handelt.
Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich bei Minderjährigen nach deren Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Aufsichtspflichtige nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall tun müssen, um eine Schädigung Dritter zu verhindern . Welche Maßnahmen dabei zumutbar sind, lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung des insgesamt angestrebten Erziehungsziels entscheiden; den Aufsichtspflichtigen ist ein gewisser Freiraum für vertretbare pädagogische Maßnahmen zu belassen. Bei Anlegung dieser Maßstäbe waren die Erzieherinnen jedenfalls nicht verpflichtet, die zwei Kinder ununterbrochen im Auge zu behalten.
Da die erzieherinnen erkannt haben, dass die zwei Kinder mit Steinen auf Sachen außerhalb des Kindergartengrundstücks werfen, hätten sie dies zu diesem Zeitpunkt unterbinden müssen. Das Weitergewähren bzw Nichteinschreiten impliziert eine Aufsichtspflichtverletzung.
War diese auch ursächlich? Bei privaten Kindergarten besteht nach §832 BGB eine Vermutung für diese Ursächlichkeit. Bei städtischen Kindergärten gilt §839 BGB und §832 BGB ist auch nicht analog anzuwenden. Der Eigentümer muss also nachweisen, dass der Schaden erst nach der ersten Kenntniserlangung der Erzieherinnen von dem Steinewerfen der zwei Kinder erfolgt ist. Kann er dies nicht nachweisen, gibt es keine Kausaität und damit kein Haftunganspruch gegen die KiTa. Ob dies hier gegeben ist, kann ich mangels SV nicht sagen.
Die Aufsichtspflicht liegt beim Kindergarten, die Eltern sind somit außen vor. Da Kinder unter 14 aber Strafunmündig sind, kann höchstens der Kindergarten einen Aufmerksamkeit Deckel bekommen. Haften tut bei sowas, meine ich, gar keiner. Weil du kannst bei Kindern nicht 24 Stunden die Aufsichtspflicht lückenlos gewährleisten selbst bei 1 zu 1 Betreuung nicht und da die Täter unter 14 sind... kann niemand haftbar gemacht werden. Anzeige kann man stellen würde aber fallen gelassen, weil keiner da der dafür zur Kasse gebeten werden kann. Ist zwar schiet fürs Opfer/Geschädigter denn der bleibt hier effektiv auf seinem Schaden sitzen. Ggf wenn vorhanden greift eine Haftpflichtversicherung. Die der Kindergarten ja sehr wahrscheinlich haben wird.
Hier geht es nicht um eine strafrechtliche, sondern um eine zivilrechtliche Haftung. Die zivilrechtliche Haftung (sog. Deliktsfähigkeit) beginnt mit Vollendung des 7. Lebensjahres.
Ich sehe hier auch eine Aufsichtspflichtverletzung durch den Kindergarten. Wenn Sie es schon sehen und die Kinder auffordern es zu unterlassen, dann müssen sie es auch durchsetzen.
Nach dazu frage ich mich wo die Steine hergekommen sind. Wenn da jetzt mal überspitzt gesagt ein Haufen mit Steinen lag, dann wäre das schon ziemlich fahrlässig von der Kita.