Hallo,
Wir haben einen 4 jährigen Sohn der in Gemeinde A zum Kindergarten geht. Vor 6 Monaten hatten wir wegen Differenzen einen Kindergarten gewechselt. Nun erwarten wir Nachwuchs und die jetzige Wohnung wird zu klein. Wir haben eine Wohnung in Gemeinde B gefunden. Jetzt müsste mein Sohn schon wieder den Kindergarten wechseln, wegen des Umzugs. Wie könnte man das denn umgehen? Wenn ich in Gemeinde A angemeldet bleibe und nur mein Mann sich in Gemeinde B anmeldet, meint ihr das funktioniert?
Ich Weiss ist nicht ganz richtig aber möchte ihm einen weiteren Wechsel ersparen.
Danke für eure Antworten 😊
Kiga Platz behalten trotz Umzug?
das kommt ganz alleine auf den Vertrag an. - Oder den KiGa. Da haben die ja oft entweder SPielraum oder man löst es eben mit dieser Ummelderei. -- Ihr müsst kucken, wie es in Eurer Stadt geregelt ist. Bei uns z.B. können Kinder im Kindergarten bleiben. Nur bei der Schule hat ein Umzug auf Ummeldung zur Folge, ausser man stellt einen Härteantrag.
Danke aber er dürfte nur das laufende Kiga Jahr bleiben und müsste dann raus, so steht es im Vertrag.
Dein Mann muss sich ummelden, wenn ihr umzieht.
solche Meldespielchen kann man nur machen, wenn das alte Eigentum beibehalten bleibt, (z.B. wenn man aus der Einliegerwohnung der Schwiegereltern auszieht und dort immer noch die Wohnung weiter nutzt. -- aber das scheint bei euch ja nicht der Fall zu sein.
sieh doch das postive! in der neuen Gemeinde leben auch Kinder in der Nachbarschaft, die Deine Kinder dann kennenlernen und mit denen sie auch spielen wollen.... - und mit diesen gehts dann auch in die Grundschule... --- da denkst du heute nicht weit genug.... --- spätere Kindergartenjahre und Schulzeit sind wichtiger, als eine neue Eingewöhnung im neuen Ort.
Das ist betrug, da muss euch nur jmd verpetzen...es wird dann ja schwierig mit steuererklärung und anderen dingen, wenn ihr nicht mehr "zusammen wohnt".
Ich gehe davon aus, dass auch die spätere grundschule eine andere sein wird, und da fände ich es auch besser, wenn er da schon anschluss für die schule findet.
Man braucht seit einiger Zeit auch eine Bescheinigung des Vermieters für die Ummeldung, da könnte es auch auffallen, wenn sich jmd in "deiner" wohnung anmeldet.
Ich kann dein Motiv verstehen, würde es aber nicht machen...
Hi!
Laut dem Bundesmeldegesetz sind Ehegatten mit minderjährigen Kindern verpflichtet, einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu haben. Es sei denn, sie leben in Trennung. Dies müsste aber dann so auch dem Finanzamt erklärt werden, ansonsten begeht ihr Betrug.
Das Finanzamt zieht sich im Übrigen regelmäßig die Daten vom Meldeamt.
Ich habe bis vor kurzem im Meldeamt gearbeitet, deswegen weiß ich das ;)
Es ist auch übrigens nicht möglich, dass du oder dein Ehemann beim jeweilis anderen einen Nebenwohnsitz anmeldet, dies verbietet das Bundesmeldegesetz ebenso.
LG
Hast du dazu einen Paragraphen?
Nein Mann und ich haben getrennte Wohnungen ne sind aber zusammen. Wir haben auch minderjährige Kinder.
🤷🏼♀️
§22 BMG:
(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.
(2) Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.
(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
(4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.
(5) Auf Antrag eines Einwohners, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen wohnt, bleibt die Wohnung nach Absatz 2, bis er 25 Jahre alt ist, seine Hauptwohnung.
ich glaube nicht, dass das so einfach möglich ist. gilt man dann nicht auch als getrennt lebend?
redet lieber noch mal mit dem träger, vielleicht könnt ihr den platz behalten.
Hallo,
meine Mädchen sind nach dem Umzug ins Haus in einer anderen Gemeinde in den alten Kindergarten gegangen.
Ich habe mit der Leitung gesprochen und gefragt ob es möglich ist, das Jahr noch zu bleiben. Für uns hatte das finanzielle Vorteile. Die Leitung hat mit dem Bürgermeister gesprochen der zugestimmt hat.
Ich muss aber sagen, das außer dem Finanziellen es keine! Vorteile gab. Ich musste weiter fahren und wir haben erst ein Jahr später Fuß in der neuen Gemeinde gefasst, wegen den fehlenden Kontakten.
Kinder gewöhnen sich schnell an Neues, trau dich!
Wenn dann musst du einen Zweitwohnsitz in der Gemeinde A anmelden und in der neuen Gemeinde den Hauptwohnsitz
Ihr wollt wirklich 2 Wohnungen mieten deswegen?
Du machst es deinem Kind jetzt zwar sinnlos leicht, aber bei Schuleintritt kennt er dann garniemanden.