Hallo. Bei uns im Kindergarten gibt es 2 beträuungsModelle .einmal vö von 07.30 bis 14.30, und regelplatz einmal 07.30 bis 12uhr und dann 14 bis 16uhr. Also 2 Stunden Betreuung daheim.unser erster Sohn 3 hat den begehrten vö Platz,die kleine bekommt mit 2,5 auch eigentlich einen vö Platz, angemeldet vor über einem Jahr,seit Juli die Bestätigung. Jetzt kommt heut die Info das nicht alle den vö Platz bekommen, und eventuell wird er mir gestrichen und ich bekomm das model mit mittagspause. Die Anfragen sind zu hoch nicht jeder bekommt den Platz.ich bin aus allen Wolken natürlich gefallen.alles ist mit meinem arbeitgeber geregelt das ich wieder einsteige, das wird mit dem anderen Platz natürlich nix da ich bis 13uhr arbeite. Vorallem muss ich das hinnehmen das mir eventuell der Platz gestrichen wird? Ich muss ja auch planen können,vor mai bekomme ich nicht Bescheid nun. Das Modell bis 12 Uhr lässt doch kein vernünftigen Wiedereinstieg zu,total veraltet. Alternativ Kindergarten gibt es nicht, wir haben nur den einen in unserem Dorf.die umliegenden Dörfer nehmen einen nicht an da man den zuständigen im jeweiligen Dorf nehmen muss.
Kindergartenplatz vö
Suche dir einen Anwalt, der auf Verwaltungsrecht bzw Kindergartenrecht spezialisiert ist. Der Anwalt wird dem Entscheider Druck machen.
schau mal in der "Satzung" (kann sein das es offiziell einen anderen Namen hat) Eures Kindergartens nach.
Bei uns steht drin wer bei Plätzemangel bevorzugt behandelt werden muss.
z.B. Alleinerziehende vor Verheiratete, Berufstätige vor Hausfrauen/Frauen in Elternzeit.
Evtl steht dass bei Euch auch drin. Dann würde ich das persönliche Gespräch mit der Kitaleitung suchen.
Hallo
Es ist ja noch nichts entschieden. Hast du die Bestätigung schriftlich? Dann würde ich zum Anwalt gehen wenn ihr den Platz nicht bekommt.
Aber als erstes würde ich mit der Leitung sprechen.
Ich würde bevor die Entscheidung gefallen ist zum Anwalt gehen. Wenn die Entscheidung gefallen ist, gibt es kaum noch Spielraum. Der Rechtsanwalt wird die rechtliche Situation der Leitung darlegen und die werden "den Weg des geringsten Widerstands" wählen, da sie keine Auseinandersetzung mit einem Anwalt wünschen.
Was soll der Anwalt denn machen wenn sie nichts schriftliches hat oder zumindest die einen Zeugen der es bestätigen kann.
Einklagen wird sie es nicht können.
Rede mit der Leitung. Eigentlich werden Geschwisterkinder bevorzugt. Ist ja Quatsch dir verschiedene Modelle zu geben.