Kindergartenplatz trotz Beschäftigungsverbot?

Mein 3 und halb jähriger Sohn kommt jetzt in den Kindergarten, Vertrag steht schon, und ich habe ein Beschäftigungsverbot. Meine Frage : Darf ich den Kindergartenplatz behalten? Oder darf man mir den Platz nun wegnehmen? Muss ich das Beschäftigungsverbot dem Kindergarten mitteilen? Ich habe gelesen, dass man ab 3 Jahren ein Recht auf einen Kindergartenplatz hat, unabhängig davon, ob man zuhause ist oder nicht. Lebe in Augsburg Bayern. Stimmt das?

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Hey
Ja dein Kind hat ein Recht auf Betreuung, diese darf dir aber zeitlich gekürzt werden..bedeutet du hast kein Recht auf einen vollzeitplatz sondern halbtags..
Bin mit Baby nr 3 in der 27.ssw und von anfang an im BV ..Kind 1 geht in den Kindergarten, Kind 2 hat jetzt nach den Sommerferien von der Krippe in den Kindergarten gewechselt (gleiche Einrichtung).Beide dürfen trotzdem ganztags gehen da wir seit 4 Jahren in der Einrichtung sind und es für die kinder blöd wäre sie ein weiteres mal Eingewöhnung zu müssen bzw waren wohl genug Plätze ..sollte jedoch wieder ein lockdown kommen und die Kitas nur noch für systemrelevante Berufe auf haben ,müssen meine Kinder zuhause bleiben..Bisher hatten wir Glück da der lockdown kurz bevor ich die Schwangerschaft bekannt gegeben habe aufgehoben wurde.


Lg

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Halbtags bedeutet wie viele Stunden

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Ich weiß nicht ob es Unterschiede gibt aber bei uns ist
Halbtags bis 12 Uhr
3/4 Tags bis 14 Uhr
Und ganztags bis 16 Uhr.

Das du im BV bist musst du nicht sagen,wie hier jemand schon geschrieben hat,ich hab ein sehr gutes Verhältnis seit Jahren mit den Erziehern und da quatscht man halt auch mehr als nur über den kita Alltag der Kinder..


Lg

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Wenn der Vertrag unterschrieben ist, kann dir keiner mehr diesen Platz wegnehmen. Dein Sohn wird ganz normal zum vertraglich festgelegten Stundenumfang betreut. Das du ein Beschäftigungsverbot hast musst du nicht sagen.

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Hallo, mir bzw meinem Kita kind wurde ab Beginn Elternzeit der Stundenumfang gekürzt um 10 Std.
Begründung: in Elternzeit ist ein betreuender Elternteil Zuhause und der vorher genehmigte Stundenumfang Kita ist nicht mehr in Gänze gültig.

Es wurde dann natürlich auch nur der dazugehörige Satz der Kosten abgerechnet.

Gut fand ich die stundenKürzung nicht. Aber so war es halt....

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Kita und Kindergarten ist aber nochmal was anderes oder bist du in der Kita?

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Unsere Kita: Kindergruppen u3 und Gruppen ü3.
Insgesamt 70 Kinder in 6 Gruppen.
Gruppe von 1-2 Jahren
Gruppen von 2-4 Jahren
Und Gruppen von 4 bis Schulbeginn

Unsere Kita hat "Kita. XYZ" im Namen. Von daher denk ich,dass es eine Kita ist.

Was der Unterschied zum Kindergarten wäre,weiss ich nicht.

Wir wohnen in NRW

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Bei uns (Kita , bawü) dürfen die Schwangeren im bv und in der Elternzeit den ganztags-platz behalten. Da wird nicht gekürzt.

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Leider hat man mir 2018 wegen meiner erneuten Schwangerschaft den städtischen Kiga-Platz (München) für meinen (damals) 3-jährigen wieder weggenommen 🤬🤯.

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Echt? Warst du denn im beschäftigungsverbot? Und mit welcher Begründung nahm man dir den Platz weg? Das dürfen die doch nicht

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Elternzeit!
Die Begründung war: Dass ich durch die erneute Schwangerschaft sicher nicht in absehbarer Zeit wieder arbeiten würde 🙄.
Habe mich dann beim zuständigen Referat schriftlich beschwert, Namen genannt….no chance.

Naja, jetzt gehen alle 3 Kinder in einen privaten Kiga. Denen ist es egal, ob wann arbeitet oder nicht, so lange die Gebühren rechtzeitig bezahlt werden 😂😂. Und der AG meines Mannes subventioniert die Plätze 👍.
Der städtische Kiga wäre nur schräg gegenüber von unserem Haus, deshalb wäre er 1. Wahl gewesen.

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Ich bin Hausfrau und mein Kind darf nur halbtags in den Kindergarten (bei uns von 8 bis 12 Uhr). Alles an Stunden darüber hinaus ist für die berufstätigen Eltern.
Das wird aber wahrscheinlich jede Kommune anders handhaben.

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Ist bei uns auch so, nur beginnt die Kita ab 7.00Uhr.

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Wir haben einen Vertrag von 7:00-14:00.
Bei uns wird nichts gekürzt. Sie geht jeden Tag von 8-14 Uhr. Bin mit BV seit März 2020 zu Hause.

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Und hast du dem Kindergarten dein beschäftigungsverbot gemeldet?

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Ja sie wussten das ich zu Hause bin.

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Ja, ihr habt ein Recht auf den Betreuungsplatz. Ein einmal vertraglich zugesicherter Platz kann nicht "einfach so" gekündigt werden.

In unserem Kindergarten (auch Bayern) kannst du die gebuchte Betreuungszeit vollumfänglich nutzen, egal ob du Vollzeit beruftstätig bist oder komplett zu Hause.
Von Bekannten weiß ich, das es dort in der Gemeinde so ist, dass wenn ein Elternteil zu Hause ist Kinder nur eine Betreuung von 8-13 Uhr in Anspruch nehmen dürfen.

Da das aber in Bayern jeder Träger selbst festlegen darf wie er das regelt und handhabt würde ich bei eurem Kindergarten doch mal nachfragen. 😉

VG

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Ich würde auch meinen das hängt vom Träger ab. Bei uns muss man zwar bei der Bewerbung angeben wie viel man arbeitet, aber bei der Kita dann, hat es keinen mehr interessiert. Wir mussten nie nachweisen, dass wir tatsächlich arbeiten.
Theoretisch hätten wir auch angeben können, dass wir beide Vollzeit arbeiten und die Kinder 45 Stunden betreuen lassen, obwohl wir beide nicht arbeiten. Haben wir natürlich nicht.

Auch Kürzungen der Betreuungszeit wegen Beschäftigungsverbot, Elternzeit oder was auch immer, gibt es hier nicht.