3. Jahr Elternzeit

Hallo ihr Lieben,
ich möchte euch mal fragen, wie das mit dem Dritten Jahr Elternzeit abläuft. Derzeit befinde ich mich im zweiten Jahr zuhause. Ich habe das Geld also aufsplitten lassen, sodass es auf 2 Jahre verteilt ist. Mit meinem Partner (Vater meiner Tochter) lebe ich zusammen, allerdings sind wir nicht verheiratet.
Weiß hier evtl. jemand ob man noch irgendwelche Bezüge im dritten Jahr daheim erhält und ob die KrankenVersicherung übernommen wird.
Mein Arbeitsvertrag ist während der Elternzeit ausgelaufen und wurde natürlich auch nicht verlängert. Familienversicherung fällt auch nicht in den Bereich des möglichen, da wir nicht verheiratet sind.
Weiß irgendjemand was?
Liebe Grüße 😊

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Zuerst mal hast du keine Elternzeit mehr , wenn du keinen Arbeitsvertrag mehr hast!
Dein Freund ist dir unterhaltspflichtig.
Bzgl. Versicherung weiß hier bestimmt noch jemand besser Bescheid als ich, daher schreibe ich dazu nichts.

Das finanzielle habt ihr doch bestimmt vor der Geburt durchgesprochen oder?

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In was befinde ich mich denn dann? Hab ich da evtl den falschen Begriff benutzt? Ich erhalte das Geld über 2 Jahre - trotz ausgelaufenem Arbeitsvertrag.
Natürlich haben wir das finanzielle vor der Geburt besprochen. Allerdings möchten wir jetzt einfach noch ein Jahr dranhängen und haben uns gefragt, ob man da noch irgendwelche Leistungen erhält oder nicht.

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„n was befinde ich mich denn dann?“

In gar nichts. Du bist einfach zu Hause.

Elternzeit und Elterngeld haben nichts miteinander zu tun. Natürlich bekommst du Elterngeld auch ohne Elternzeit weiter.

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Da du nicht in Elternzeit bist bist du nur so lange beitragsfrei krankenversichert wie du Elterngeld bekommst. Das werden auch keine vollen 2 Jahre sein, da du ja mit Sicherheit Mutterschaftsgeld bekommen hast.

Also musst du deine Krankenversicherung nach dem Elterngeld selbst bezahlen.

Ob ihr irgendetwas beantragen könnt hängt von euerm Gesamteinkommen ab.

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Vielen Dank für deine Nachricht. Damit kann ich doch mal was anfangen 👍

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Schade, dass du mit den anderen Beiträgen nichts anfangen kannst. Ich finde sie sehr klar und hilfreich geschrieben.

Bearbeitet von Papillon18
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Hallo,

Mit der Krankenversicherung schließe ich mich an, die läuft aus, wenn Elrerngeld und Arbeitsvertrag ausgelaufen sind. Du musst dich dann freiwillig versichern. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob als Berechnungsgrundlage das Einkommen deines Partners hinzugezogen wird oder dann pauschal der Mindestbeitrag genommen wird.


In welchem Bundesland lebst du denn? In Bayern und Sachsen könntest du für ein paar Monate noch Landeserziehungsgeld beantragen, zumindging das vor ein paar Jahren noch.

Ansonsten fallt ihr eventuell in den Bereich Wohngeld oder kinderzuschlag, das ist halt sehr abhängig davon, was dein Partner verdient und wie ihr wohnt. Aber es gibt Rechner, da kann man das eingeben.

Dann könntest du dir auch ausrechnen, wie viel Grundsicherung euch zustehen würde. Das gilt, wenn dein Freund den entsprechenden Betrag dafür nach Abzug für Selbstbehalt, Fahrpauschale etc. nicht hätte und ihr kein entsprechendes Vermögen habt. Dafür müsstest du dann auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn du ein Kind unter 3 betreut. Da würden dann allerdings deine Krankenkassenbeiträge übernommen werden.

Nicht legal wäre es, doch arbeitssuchend zu melden, ohne Betreuung für dein Kind, dann könntest du halt Alg1 beantragen. Kenne aber auch eine, die damit lange durchgekommen ist. Trotzdem Sozialbetrug.

Alles gute