Dürfen Kinder mit Individualbegleitung wirklich nir dann in die Kita wenn die Begleitung da ist?

Hallo zusammen,

ich habe den erschreckenden Bericht weiter unten durchgelesen und bin etwas verwirrt, deswegen wollte ich nochmal nachfragen.
Dürfen Kinder mit Individualbegleitung wirklich nur in die Kita kommen für die Zeit, in der die Individualbegleitung mit dabei ist?
Ich frage deswegen, weil ich das aus meiner aktiven Zeit, als ich noch als Erzieherin gearbeitet habe, nicht so kenne.
Woran könnte das liegen?

Wir haben bei Kinder mit besonderen Bedarfen immer individuelle Vereinbarungen getroffen, das konnte natürlich auch kürzere Betreuungszeiten bedeuten, aber es ist mir aus meiner Laufbahn kein Fall bekannt, in dem ein Kind nur mit seiner Individualbegleitung kommen durfte.

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Das kommt vermutlich auf die Umstände, die Behinderung und das Kind an. Unsere Tochter hat Down Syndrom und geht auf Wunsch des Jugendamt mit i-Hilfe in einen Regelkindergarten. Sie hatte erst 15h i-Hilfe dann 20h bei 35h Kitaplatz. Eine Vollzeit Individialbegleitung gibt es hier eher selten.

Die ersten Jahre war es vorgeschrieben dass die i-Hilfe eine Fachkraft sein muss. Da wurde (weil geringer Stundenumfang, jährliche Befristung und Fachkräftemangel) nie jemand gefunden. Betreut wurde keine Tochter dennoch immer im normalen Stundenvolumen. Seit ca 1,5 Jahren haben wir nun einen tolle i-Kraft die in der Gruppe unterstützt (aber ihre Zeit nicht neben meiner Tochter „absitzt“).

Für unseren Kindergarten war es selbstverständlich unsere Tochter so anzunehmen wie sie ist. Ich weiß aber dass das nicht überall der Fall ist.

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Kommt auf die Personalsituation in der Kita und auf die Behinderung an. Wenn das Kind wirklich 24/7 jemanden an seiner Seite braucht, kann man keinen Erzieher aus der Gruppe abziehen und der andere Erzieher betreut 25 Kinder alleine. Das funktioniert halt nicht.

Bearbeitet von Inaktiv
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Hallo meine Kinder besuche und besuchten eine Kita der Lebenshilfe und dort sind alle Ikinder von 8 bis 15 Uhr betreut und werden dann wenn die Eltern das wollen mit dem Bus gebracht und Abgeholt.
Natürlich sind auch kürzere Zeiten möglich.
Ich finde das bei uns super gelöst und bin froh das meine Kinder mit Kindern zusammen in der Kita sind die auf vielfältige Weise unterschiedlich sind.
Leider gibt es vielmehr Bedarf als Plätze. Die Warteliste auch für Kinder die in der normalen Kita nicht zurechtkommen ist lang. Es ist leider auch noch nicht klar ob es das noch lange so weitergeben wird, da sich die Finanzierung in diesem Bereich ändert.
In der Grundschule ist das bei uns leider kaum noch so. Kinder mit Inklusionsbedarf gehen oft auf die Ortsansässige Förderschule.
Lg

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Das kommt ganz stark auf die Art der Behinderung an.
Ich hab vor der Elternzeit integrativ gearbeitet, also eine Gruppe bestand aus 1/3 behinderter und 2/3 nicht behinderter Kinder. Zudem hatten wir mehr Personal als Regelkindergärten. Dennoch hatten wir von den behinderten Kinder auch welche, die eine Individualbegleitperson benötigten, weil es für sie oder andere Kinder ohne die IB zu gefährlichen Situationen käme. Wenn die IB nicht da war, konnten diese Kinder nicht kommen, weil eben die Sicherheit nicht gewährleistet werden konnte.
Wenn eine Kita sagt, sie kann vereinzelte Tage auch ohne Individualbegleitung wuppen, dann kann das Kind trotzdem kommen.

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Das kommt auf das Kind und das individuelle Behinderungsbild an.

Mein Ältester durfte schon immer auch ohne I-Kraft in Kindergarten und Schule. Heute ist er fast 17. Daran hat sich seit dem 1. Kindergartentag nie etwas geändert. Er hat aber auch „nur“ eine I-Kraft, die ihn für 15 Stunden begleitet. Im Kindergarten durfte er Ganztags bleiben und die Schule ist auch eine Ganztagsschule, in der er 35 Zeitstunden verbringt. Er ist also im Normalfall über die Hälfte der Zeit ohne I-Kraft.

Mein Jüngster durfte schon in Kindergartenzeiten und auch jetzt in der Schule ohne I-Kraft nicht dort bleiben. Das führte teilweise zu monatelangen Fehlzeiten. In der Schule haben diese Kinder den Status „unbeschulbar ohne Schulbegleitung“. Oft fehlt das Kind dann so oft, dass es überhaupt keine Arbeiten mitschreiben kann. Einige Fächer können gar nicht benotet werden. Mein Jüngster hat schon immer eine vollumfängliche I-Kraft gehabt. Wir geben ihn bei der I-Kraft ab und wir bekommen ihn auch wieder von der I-Kraft zurück. Im Kindergarten durfte er 15 Stunden bleiben, da die I-Kraft 15 Stunden genehmigt wurde … das war das Maximum damals. In der Schule blieb die I-Kraft immer den kompletten Tag … heute ist er in der 9. Klasse im Geschlossenen Ganztag und verbringt 35 Zeitstunden in der Schule. Hat die I-Kraft ihre Mittagspause, bleibt Junior beim Förderschullehrer.

Der Übergang von einem gesunden Kind bis hin zu einem Kind, welches überhaupt nicht in eine Einrichtung wie Kiga oder Schule gehen kann, ist fließend. Eine I-Kraft kann einem behinderten Kind nur die Möglichkeit geben, den Besuch dieser Einrichtungen doch noch zu schaffen.

Bearbeitet von kati543
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Das klingt ja ganz furchtbar, wozu das bei deinem jüngsten Sohn geführt hat! Muss man dann den fehlenden Schulstoff zu Hause selbst erarbeiten, oder wie soll das Kind sonst in der nächsten Klassenstufe im Unterricht mitkommen? Also da frag ich mich wirklich…
Das bedeutet ja unterm Strich auch, dass du bzw. dein Mann eigentlich gar nicht arbeiten kannst / kann, wenn die Beschulung und Betreuung des jüngsten Sohnes auf so wackeligen Beinen steht?
Stelle ich mir schwierig vor.

Da ich in einer Regeleinrichtung gearbeitet habe, hatten wir vermutlich einfach nie die schwierigen Fälle, wo es ohne Individualbegleitung gar nicht funktioniert hätte…

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Naja, Kinder die derart behindert sind, haben einen ziemlich hohen Pflegegrad. Insofern … ich erhalte (nicht ganz wenig) Pflegegeld und bin darüber natürlich auch versichert.

Mein Mann arbeitet schon immer im Homeoffice.

Wir wohnen in Hessen. Hier gibt es im Kindergartenbereich nur „Regeleinrichtungen“. Sonderkindergärten wurden schon vor Jahrzehnten abgeschafft. Bis zur Einschulung wird jedes Kind inkludiert. Etwas anderes ist hier nicht möglich.
Allerdings sind meine Kinder auch in der Schule weiter in der Inklusion geblieben.

Mein Jüngster gehört zwar zu den schwer mehrfachbehinderten Kindern, aber dort ist er einer der Fittesten. In seiner Gruppe damals gab es auch 2 Kinder, die noch deutlich schwerer beeinträchtigt waren als er. Das am schwersten beeinträchtigte Kind konnte nur noch selbstständig atmen. Mehr war da nicht. Da war auch die I-Kraft keine Erzieherin, sondern ein Pflegedienst.

Bearbeitet von kati543
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Der Sohn meiner besten Freundin (ADHS und Verdacht auf ASS) durfte nur mit I-Kraft in den Kindergarten. Für ihn war die Interaktion mit anderen Kindern sehr stressig, er war sehr impulsiv (ist er immernoch) und auch aggressiv den anderen Kindern gegenüber. Die Erzieher konnten das nicht leisten. Ätzend ist es halt, wenn die I-Kraft krankheitsbedingt öfter oder länger ausfällt bei sowieso schon geringer Stundenzahl.

Bearbeitet von starsandsunsets
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Hallo Farinella,

ich kenne es eigentlich auch nicht von meinen Jüngsten (er ist frühkindlicher Autist). Wir hatten die Wahl zwischen Heilpädagogischen Kindergarten und Regelkindergarten mit Integrationsgruppe. Wir entschieden uns für den Regelkindergarten wo er als I-Kind war, auch schon deshalb mit dem Grund, dass er dort durch den zusätzlichen Regelnachmittagsplatz faktisch einen Ganztagsplatz mit 10 Stunden hatte, den wir aber äußerst selten so in dem Umfang ausnutzten. Ich musste damals zwei bis drei Tage in der Wochen Vollzeit arbeiten.

Die Integrationsgruppe umfasste 17 Kinder, davon 4 Integrationskinder. 3 Erzieher (eine hatte eine Zusatzausbildung als Heilpädagogin). Allerdings konnten damals keine Kinder mit einer einer mehrfach Schwerstbehinderung aufgenommen werden. Laufen sollten sie schon können, dass war Voraussetzung. Und das klappte sehr gut mit der gemischten Gruppe.
Da gab es keine Individualbegleitung, also einen Einzelfallhelfer. Das gab es bei uns nicht. Kinder, die nicht in eine Integrationsgruppe passten, besuchten einen heilpädagogischen Kindergarten.

Durch Personalengpässen, immer weniger nachrückenden Nachwuchs von Erziehern oder Heilpädagogen u.a wegen zu weniger Bezahlung, macht wohl die Betreuung von behinderten Kindern immer schwerer. Deswegen brauchen manche eine Einzelassistenz. Die Genehmigung dafür ist sicher heute nicht das größte Problem, sondern das Personal dafür. So ähnlich sieht es nämlich auch bei den Schulbegleitungen aus. Mein Jüngster durfte zuerst (das lag aber seiner sehr engagierten Förderschullehrerin), wenn die
Schulbegleitung auch mehrere Tage nicht da war und es kein Ersatz gab auch zur Schule kommen. Alles kein Problem.
Aber nachdem Corona kam, war es nicht mehr so. Die Lehrerin ging in Rente, es kam jemand Neues. Da durfte mein Jüngster vielleicht mal einen Tag ohne sein, dann hieß es zu Hause bleiben. Und es war dann schön, wenn man dann Sonntag abends eine Anruf vom Lehrer bekam; Ihr Kind darf nicht kommen,#aerger da Schulbegleitung krank war. Wie häufig hatte ich mich mit den Träger der Schulbegleitung angelegt, mir auch mal zu sagen, ob Ersatz kommt. Zum Glück war die Schulbegleitung selten krank und wenn meldete sie sich bei mir deswegen.

Bei einer so dünnen Personaldecke was die Assistenz für Kinder in der Kita oder Schule anbetrifft, ist es häufig schwer Ersatz für für eine Einzelfallhelfer bzw. eine Einzelfallhelferin zu bekommen. Und das bekommen Eltern von behinderten Kindern, egal ob Kita oder Schule, um die Ohren gehauen mit der Konsequenz, Kind darf nicht in die Einrichtung kommen.
Und wenn man noch arbeiten muss als Eltern, kann das zu einem Riesenproblem werden. Und wenn das auf Dauer so ist, da denke ich immer, hier in Deutschland läuft dort irgend etwas verkehrt. So einfach wird dann der gesetzliche Anspruch auf einen Kitaplatz bzw. die Schulpflicht ausgehebelt. Wie weit man da rechtlich vorgehen kann, weiß ich allerdings nicht.

LG Hinzwife

Bearbeitet von hinzwife5
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Generell kann man das nicht beantworten, darf oder darf nicht.

Zum Einen hängt es von der Art der Behinderung ab. Ich kenne z.B. einen Fall bei unserer vorherigen KiTa, bei dem das Kind permanent medizinisch überwacht werden musste. Dazu benötigt es medizinisch ausgebildetes Begleitpersonal. Verständlicherweise ist ein Besuch dort ohne Begleitung nicht möglich.

Zum Anderen liegt es an der Auslegung des Trägers / der Einrichtung und auch dessen Personal. Wir begannen z.B. das erste Krippenjahr komplett ohne Begleitung. Funktionierte perfekt. Zum Jahreswechsel wechselte auch die Gruppenleitung, dann ging es plötzlich nicht mehr, obwohl wir das Gefühl hatten, unser Kind ist jetzt viel „leichter“ als im Jahr zuvor. Wir brauchten eine IB. 4 Stunden/Tag mit IB in der pädagogischen Kernzeit und 4 Stunden ohne IB. Funktionierte auch sehr gut.
Das Jahr darauf in der neuen Einrichtung war plötzlich alles anders. Sie hatten im Kindergarten zwar weniger Kinder als in der Krippe und auch mehr Personal (3 Erzieher auf 15 Kinder), sogar mit Integrationsfachkraft, aber jede Einrichtung kann das für sich selbst auslegen. Die Begründung, dass es zum Schutze des eigenen Kindes und der anderen Kinder ist, lässt sich kaum widerlegen. Also ging es nur mit IB. Zuerst 20 Std/Woche, später 25 Std und zum Schluss sogar 30 Std.
Wir hatten einen guten Anbieter für Individualbegleitung, der immer am selben Tag für eine Ersatz-IB gesorgt hat, was nicht selbstverständlich ist.

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Ein kleiner Zusatz zu meinem Kommentar noch:
Unser erster Antrag auf eine Individualbegleitung wurde sogar vom Bezirk abgelehnt, weil die Krippe nicht genug Personal hatte, um den Betreuungsschlüssel für einen I-Platz zu erfüllen. Grund: zuerst sollte ein I-Platz versucht werden, um zu sehen, ob dieser den Betreuungs-Mehrbedarf schon deckt.
Scheinbar wurde unser Kind als Regelkind geführt, trotz genehmigten I-Platzes.

Aus meiner Sicht erkennt man hier, ob eine Einrichtung etwas erreichen und bewegen will, wenn sie sogar auf Fördergelder verzichtet um unser Kind zu betreuen.

Im Gegenzug zu der anderen Einrichtung bei der alles Gezwungen wirkt, nach dem Motto: „Wir tun nur soviel, wie wir müssen“